Frage wegen Überholvorgang / Bremsen

Foxi

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HAllo Leudde,

habe eine Frage:

Gestern Abend habe ich auf ner Landstrasse einen Motorradfahrer überholt, als ich an ihm vorbei gewesen bin kam ein Rechtsknick (ca 150 meter nach dem Überholvorgang) hinter diesem Rechtsknick den man nicht einsehen konnte tauchte plötzlich ein Rollerfahrer mitten auf der Strasse mit ca 40 kmh auf.
Da Gegenverkehr kam, musste ich Runterbremsen und hinter dem Roller bleiben bis der Gegenverkehr vorbei war. Der Motorradfahrer hinter mir musste dadurch natürlich auch Bremsen.
Er ist mir dann bis nach Haus hinterher gefahren und meinte dann, er wird mich Anzeigen da ich ihn Ausgebremst habe.

Meine Frage nun: Kann er das ? Ich hatte ne Bekannte im Auto die die Situation Bezeugen kann, er war alleine aufm Motorrad.

Vielen Dank im voraus für konstruktive Antworten :D
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Die Zeugin ist wichtig (solange es keine Familienangehörige ist), denn die Situation wie Du sie erklärt hat ist eindeutig. Natürlich muss auch der Motorradfahrer permanent bremsbereit sein, und Du hast ja nicht ihn rausgebremst sondern wurdest selber zum Bremsen gezwungen wegen einem Hindernis. Im ersten Moment mag es dem Zweiradpiloten vielleicht so erschienen sein, wenn er den Rollerfahrer über Dein Auto hinweg nicht gesehen hat, aber ich denke, die Situation ist harmlos.

Grüße
Uli
 

Foxi

Foren Ass
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Ist eine Bekannte, keine Familienangehörige, also würde mir das schonmal helfen sollte er wirklich ne Anzeige machen.

Der Motorradfahrer hat den Roller ja nach mir überholt, also sollte er wissen, dass da "etwas" war das mich zum Bremsen gezwungen hat...naja, mal abwarten (ob) was kommt.
 

CougarMaaik

Kaiser
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Ich denke da wird gar nix kommen,da der Motorradfahrer ja den Rollerfahrer auch überholen musste und dadurch wußte das der langsamer war als er und du.
Der wird nur sauer gewesen sein das er von nem Auto überholt wurde und dann auch noch bremsen musste weil du gebremst hast.
Wenn er ne Anzeige machen will soll er doch machen,er hat weder zeugen noch irgendwelche beweise.
Sieh es locker und verbuche es unter beleidigter Mopedfahrer. :mua
Wenn dann würde er Ärger bekommen weil er dir bis nach hause gefolgt ist und dich im endeffekt noch bedroht hat.
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Moin Moin....hier der Mann vom Fach ! :D :D :D

Also.......jeder kann Zeuge sein, auch Angehörige. Die MÜSSEN genauso glaubwürdig behandelt werden wie jeder andere.
Und ich stimme zu...der Motorradfahrer muß den Rollerfahrer ja auch wahrgenommen habe...oder ist der im Graben gelandet ??? 8)
Außerdem...sorry, jetzt ziehe ich mal jedem hier den Zahn: Jede Anzeige, die von EINER Person gemacht wird (ich meine ohne Zeugen) ist zum Scheitern verurteilt, wenn man sich in der Matierie ein bißchen auskennt: 1. Im Zweifelsfall für den Angeklagten. 2. Beweisstanddarlegung unmöglich. 3. Aussageverweigerungsrecht, somit wieder bei Nr. 1

Was glaubt Ihr, wieviele anrufen und erzählen....der war zu schnell....hat mich rechts überholt.......gedrängelt.........und was sonst noch. Wenn man dann nach Beweisen (!), Zeugen und Wiedererkennen fragt, geben fast alle auf, weil es sich nicht lohnt.
Ein "normaler" Bürger kann keine Geschwindigkeitsüberschreitung beweisen...der kann nur raten. :D

Ich glaube auch, der M-Fahrer wollte 'n bißchen motzen..... :D , also Schwamm drüber. Wenn doch was kommt....kannste mir ja mal PN-innen.

Schönes WE....Dierk
 

Foxi

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Danke Dierk (mit E) :D

Der Mopedfahrer hat sich mein Kennzeichen aufgeschrieben aber bringen wirds ihm nix oder ? Also er kann mich ja eindeutig identifizieren.

Als der hier vor meiner Wohnung stand, hab ich ihn gefragt warum er mir hinterher fährt. Er meinte nur "Wieso ? Ich fahre durch die Gegend"
Dann kamen ein paar dumme Kommentare von ihm und die Frage "Was war denn das vorhin?" Darauf meinte ich nur "Das auf der Landstrasse?" Darauf zischte er mit den Worten "Das war die Aussage die ich haben wollte" ab...

Kein Plan was der jetzt noch vorhat...
 

nafnaf73

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Hallöchen,

der Motorradfahrer war halt etwas angefressen und mußte sich mal Luft machen. Vielleicht hofft er, dass du jetzt zitterst vor Angst wegen der Anzeige. ABer aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass die wenigsten dann zur Polizei gehen.

Warte einfach mal ab,ich denke nicht dass da noch was kommt.
 

nafnaf73

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Original von Foxi
HAllo Leudde,

habe eine Frage:

Gestern Abend habe ich auf ner Landstrasse einen Motorradfahrer überholt, als ich an ihm vorbei gewesen bin kam ein Rechtsknick (ca 150 meter nach dem Überholvorgang) hinter diesem Rechtsknick den man nicht einsehen konnte tauchte plötzlich ein Rollerfahrer mitten auf der Strasse mit ca 40 kmh auf.
Da Gegenverkehr kam, musste ich Runterbremsen und hinter dem Roller bleiben bis der Gegenverkehr vorbei war. Der Motorradfahrer hinter mir musste dadurch natürlich auch Bremsen.
Er ist mir dann bis nach Haus hinterher gefahren und meinte dann, er wird mich Anzeigen da ich ihn Ausgebremst habe.

Meine Frage nun: Kann er das ? Ich hatte ne Bekannte im Auto die die Situation Bezeugen kann, er war alleine aufm Motorrad.

Vielen Dank im voraus für konstruktive Antworten :D

War der Motorradfahrer bei der Polizei???
 

Haiopei

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Hallo zusammen,

für mich hat der Motorradfahrer nicht ganz unrecht mit dem Ausbremsen. Wenn man überholt, muß genügend Platz vorhanden sein. Dazu zählt auch, daß man die gesamte für den Überholvorgang benötigte Strecke einsehen kann. Und das war doch eindeutig nicht der Fall. Was Foxi allerdings noch nicht gesagt hat, ist die Distanz zwischen sich und dem Motorradfahrer. Irgendwann muß man nun mal wieder nach rechts wechseln. Momentan hört es sich für mich so an, als wenn Foxi den Motorradfahrer überholt hat (der ebenfalls den Roller später überholt hat) und dann ziemlich knapp vor ihm wieder eingeschwenkt ist. Mehr Details in der Richtung wären hilfreich.

Aber ich glaube nicht, daß da eine Anzeige kommt. Ohne Zeugen dürfte das problematisch werden. Und das Kennzeichen kann er überall gesehen haben.


Dirk
 

Foxi

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Gekommen ist nix...keine Anzeige oder sonstiges.

Zur Info, als ich wieder auf die rechte Spur eingeschert bin waren zwischen meinem Fahrzeug und dem Motorrad ca. 3 Wagenlängen Platz (der Motorradfahrer tauchte wieder im Rückspiegel auf) dann darf man ja wieder einscheren...
 

gruffti

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...da macht einer seinem Ärger Luft (wie es halt so ist), aber.....

hätte er wirklich eine Anzeige gemacht, hätte es kritisch werden können (ohne das vorher geschrieben gelesen zu haben).
Ist die Beweislage zweifelhaft, neigen die Gerichte dazu, dem Anzeigeerstatter eher zu glauben (weil der sich ja die Mühe der Anzeige nicht macht, um einen wildfremden Menschen eins auszuwischen) und dem Beschuldigten Ausreden zu unterstellen....


Bevor man sich wieder aufregt, Recht haben und bekommen ist zweierlei....
 

CougarMaaik

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Hä???Wieso neigen die Gerichte dazu dem Anzeigeerstatter recht zu geben?Ohne Beweise und zeugen?Im zweifel für den Angeklagten,so stehts glaub ich auch im Gesetz und daran müßen sich auch gerichte halten.Sonst könnte ich ja jeden anzeigen der mir komisch kommt.
 

gruffti

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Original von CougarMaaik
......Sonst könnte ich ja jeden anzeigen der mir komisch kommt.


...Du hast es erfasst. Warum sollte ein Richter Zweifel an der Aussage eines Zeugen haben? Nur weil der Beschuldigte es abstreitet?....

Extremfall: Mord, ein Zeuge hat es gesehen, der Beschuldigte streitet es ab, kann seine Unschuld aber nicht beweisen. Was glaubst Du, was passiert?.....
 
M

MucCowboy

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@Gruffti: Hier ist die Zeugensituation aber umgekehrt, also zugunsten unseres Fragestellers:
Original von Foxi
...Ich hatte ne Bekannte im Auto die die Situation Bezeugen kann, er war alleine aufm Motorrad.

Natürlich ist einer der Kontrahenten für den Richter glaubhafter, wenn seine Darstellung durch einen Zeugen bestätigt wird. Aber das war ja nicht CougarMaaik's Verständnisproblem. Sondern eben, warum Gerichte - wie Du sagst - bei reinen Aussage-gegen-Aussage-Verfahren eher für den Kläger entscheiden würden denn für den Angeklagten. Ich muss sagen, ich hätte da auch ein Problem mit dieser "Rechtsauffassung". Nur weil dem Kläger gleichzeitig unterstellt wird, er hätte die Anzeige ned aus Spaß oder Gemeinheit gemacht? Ich hab *leider* den einen oder anderen Nachbarn, der genau das mitunter tut.

Grüße
Uli
 

gruffti

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Original von MucCowboy
@Gruffti: Hier ist die Zeugensituation aber umgekehrt, also zugunsten unseres Fragestellers:
Original von Foxi
...Ich hatte ne Bekannte im Auto die die Situation Bezeugen kann, er war alleine aufm Motorrad.

...das war auch nicht Gegenstand meiner Behauptung. Ich sagte ...es könnte kritisch werden wenn.....

Ein Beispiel: (Meine) Stuirm- und Drangzeit: Auf der Autobahn rechts überholt, ohne Behinderung und Probleme. Der Typ fuhr links, auch wenn 2 km rechts frei war (Begründung: Es war auf 100 km/h begrenzt).

Fragen des Richters: Wo waren Sie zur Tatzeit? Ohne einen Zeugen, der bereit ist eine Falschaussage zu machen, eben auf dieser Autobahn.
Haben Sie den Mann rechts überholt? Als Beklagter darf ich Lügen, gebracht hat es nichts, weil es für die Tat eben einen Zeugen gab.
Bei solch einer Sache ist der, der die Anzeige erstattet ja 'nur' Zeuge für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Anklagen tut die Staatsanwaltschaft.....
Schaue Dir mal ein Ticket an, da wird die Rennleitung auch nur immer als Zeuge benannt.
 

BigWoelfi

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Original von gruffti
Ein Beispiel: (Meine) Stuirm- und Drangzeit: Auf der Autobahn rechts überholt, ohne Behinderung und Probleme. Der Typ fuhr links, auch wenn 2 km rechts frei war (Begründung: Es war auf 100 km/h begrenzt).

Fragen des Richters: Wo waren Sie zur Tatzeit? Ohne einen Zeugen, der bereit ist eine Falschaussage zu machen, eben auf dieser Autobahn.
So etwas würdest Du versuchen, einen Zeugen zu einer Falschaussage anzustiften, nur damit Du wegen einer OWi nicht bestraft werden kannst?

Haben Sie den Mann rechts überholt? Als Beklagter darf ich Lügen, gebracht hat es nichts, weil es für die Tat eben einen Zeugen gab.
Bei solch einer Sache ist der, der die Anzeige erstattet ja 'nur' Zeuge für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Wieso denn "nur". Der ist Zeuge, möglicherweise aber noch zusätzlich Geschädigter (bei anderen Sachverhalten).

Schaue Dir mal ein Ticket an, da wird die Rennleitung auch nur immer als Zeuge benannt.
Das ist in solchen Fällen aber grundsätzlich anders zu betrachten, als wenn Dich Otto-Normal anzeigt.
Vertreter der Rennleitung genießen bei Gericht im allgemeinen so eine Art Vertrauensvorschuss, von wegen Rechtskenntnis, Beobachtungsgabe und so.
Je länger die der Rennleitung angehören und je weniger sie mit Sachverhalten bei Gericht "durchfallen", um so größer wird der Vertrauensvorschuss, der ihnen gewährt wird. Die Waage der Glaubwürdigkeit neigt sich also immer weiter zu deren Seite.

Will heißen, wenn Du gegen jemanden von der Rennleitung, Auge in Auge, vor Gericht musst, hast Du, wenn Du Pech hast, bereits verloren, noch bevor Du den Gerichtssaal betreten hast.

Ich denke, da kommt man als Kraftfahrer ja meistens nur hin, wenn man Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt. Und dann ist das, bei Konstellation Du gegen Rennleitung, oft reine Formsache, bei der es nur noch darum geht, ob die Höhe des Bußgeldes, Anzahl der Punkte usw. nachgebessert wird. Wenn Du Pech hast, fällt das sogar noch höher aus, als im Bescheid.

Gruß, Wolfgang
 

gruffti

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Punkt 1: ...da ich das eben nicht tue, bleibt eben nur ja, da war ich. Insbesonder Freunde zu einer Falschaussage anzustiften wäre für mich unterste Schublade.

Ist man Geschädigter muss man zwei Dinge auseinander halten, Zivilrechtliches und Strafrechtliches (von den Sonderfällen der Nebenklage mal abgesehen).

Die Einlassungen zur Rennleitung sind unbestritten.

Frage mal die Rennleitung und die werden Dir wohl bestätigen, dass meine Einlassung für den Regelfall (der Anzeigende ist glaubwürdiger, wenn keine weiteren Zeugen) bestätigen können....
 

CougarMaaik

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Abe3r gruffti dann würde ja der Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht mehr zutreffen und alle Gerichte würden gegen das Gesetz verstoßen.
Wenn ich dich jetz Anzeige weil du "angeblich" mein Auto zerkratzt hast,ich aber weder Zeugen noch Beweise habe,dann würdest du,nach deiner Aussage,ja die Schuld bekommen.Obwohl ich das Auto selber zerkratzt haben könnte.Das macht doch keinen Sinn,dann würde in Deutschland jeder jeden verklagen,wenn er,wie in meinem Beispiel,mal das Auto lackiert haben wollte.Einfach mit dem Schlüßel drüber gehen und irgendwem der mir grad übern weg läuft anzeigen.
Dat geht nit.
 
F

Frederik S.

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Er ist mir dann bis nach Haus hinterher gefahren und meinte dann, er wird mich Anzeigen da ich ihn Ausgebremst habe.


:rofl
das hört sich total ulkig an!
Ich zeig die Stadt Sinsheim jetzt auch an, diese roten Ampeln und die Baustellen bremsen mich ständig aus!!!!! FRECHHEIT!!! SKANDAL!!!!

lol

so ein blödsinn hab ich noch nie gehört :rolleyes:
 

gruffti

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Abe3r gruffti dann würde ja der Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht mehr zutreffen und alle Gerichte würden gegen das Gesetz verstoßen.
Wenn ich dich jetz Anzeige weil du "angeblich" mein Auto zerkratzt hast,ich aber weder Zeugen noch Beweise habe,dann würdest du,nach deiner Aussage,ja die Schuld bekommen.Obwohl ich das Auto selber zerkratzt haben könnte.Das macht doch keinen Sinn,dann würde in Deutschland jeder jeden verklagen,wenn er,wie in meinem Beispiel,mal das Auto lackiert haben wollte.Einfach mit dem Schlüßel drüber gehen und irgendwem der mir grad übern weg läuft anzeigen.
Dat geht nit.

...wenn es einen Zeugen für eine (Straf-)tat gibt, gibt es keinen Zweifel. Dann hast Du tatsächlich das Problem, das Gegenteil zu beweisen oder zu beweisen, dass der Zeuge unglaubwürdig ist.,,,

Dein Bespiel würde voraussetzen, dass ich nicht beweisen kann, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt NICHT in der Nähe Deines Autos war. Könnte ich das nicht, hätte ich tatsächlich schlechte Karten, wenn Du schlimmstenfalls einen Meineid schwörst.
Wie heisst der Satz so schön '...ich belehre Sie, dass Sie alle Zeuge die Wahrheit sagen müssen......'
 

CougarMaaik

Kaiser
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und da ist der Fehler in deiner Logik!
Du kannst zwar nicht beweisen das du nicht an meinem Auto warst,aber ICH kann auch nicht beweisen das du an meinem Auto warst.Also gibt es keine Beweise oder Zeugen und der Richter muss für den Angeklagten stimmen und ihn freisprechen.
 

dridders

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Es gibt auch sogenannte "Indizienbeweise". Z.B. wenn ein Motiv besteht, du kein "Alibi" hast und deiner Aussage kein Glauben geschenkt wird. Es heisst "im Zweifel für den Angeklagten", aber wer sagt denn das der Richter daran zweifelt das du es warst? Und natürlich muss der Zeuge glaubwürdig sein. Wenn er ankommt "ich hab da jemanden gesehen, das war bestimmt der da" hat er wohl schon verloren. wenn z.B. die Sichtverhältnisse so waren das man die Person gar nicht erkennen kann... hat er schon verloren. Wenn z.B. die Anzeige erst am nächsten Morgen erfolgte obwohl man ihn in der Nacht gesehen hat... hat man schon verloren. Wenn jemand aber die Story gut aufzieht und bereit ist seine Aussage zu unter Eid zu machen, dann schauts nicht toll aus.
 

dridders

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da braucht der Anwalt nur ein paar Geschickte Fragen im Zweifel stellen, du regst dich über die Fahrweise diese Motorraddeppen auf, der absolut nicht aus den Hufen kam und ständig die Spur blockiert hat und immer nur beschleunigt hat wenn man hätte überholen können,... gerade im Straßenverkehr findet sich da doch schnell was. Davon mal ab existieren hier ja 2 Gegenzeugen und es ist eh nichts eingetreten. Es geht nur halt darum das man sich nicht grundsätzlich sicher fühlen kann nur weil man sich eben keiner Schuld bewusst ist.
 
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