H
Hypersonic
Gast im Fordboard
Moin,
ich habe mir im Dezember einen Mondeo 2.0TDCI von 05/05 gekauft . Der Vorbesitzer hat im März 07 einen Rußpartikelfilter nachrüsten lassen, das Fahrzeug aber noch während des Einbaus beim Autohaus eingetauscht. Also wurde nie die Förderung in Höhe von 330€ beantragt. Der Rußpartikelfilter wurde auch nicht eingetragen.
Als ich das Fahrzeug im Dezember gekauft habe, habe ich gleich bei der Zulassung den Rußpartikelfilter eintragen lassen. Nun möchte das Finanzamt ab April diesen Jahres wieder die volle Kraftfahrzeugsteuer von mir haben. Das Finanzamt berechnet also den Zeitpunkt des Einbaus, obwohl er erst im Dez. eingetragen wurde und das Fahrzeug von 03/07 bis 12/07 abgemeldet war.
Gibts da irgendwo eine rechtliche Grundlage zu, ab welchen Zeitpunkt die Steuerbefreiung gilt? Ich habe leider noch nichts dazu gefunden.
Wäre schön wenn da jemand was zu weiß,
Dirk
ich habe mir im Dezember einen Mondeo 2.0TDCI von 05/05 gekauft . Der Vorbesitzer hat im März 07 einen Rußpartikelfilter nachrüsten lassen, das Fahrzeug aber noch während des Einbaus beim Autohaus eingetauscht. Also wurde nie die Förderung in Höhe von 330€ beantragt. Der Rußpartikelfilter wurde auch nicht eingetragen.
Als ich das Fahrzeug im Dezember gekauft habe, habe ich gleich bei der Zulassung den Rußpartikelfilter eintragen lassen. Nun möchte das Finanzamt ab April diesen Jahres wieder die volle Kraftfahrzeugsteuer von mir haben. Das Finanzamt berechnet also den Zeitpunkt des Einbaus, obwohl er erst im Dez. eingetragen wurde und das Fahrzeug von 03/07 bis 12/07 abgemeldet war.
Gibts da irgendwo eine rechtliche Grundlage zu, ab welchen Zeitpunkt die Steuerbefreiung gilt? Ich habe leider noch nichts dazu gefunden.
Wäre schön wenn da jemand was zu weiß,
Dirk