Fahren ohne Zulassung und TÜV

Chico007

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Moin moin,

bevor ich ins Bett falle wollte ich mein Problem auch nochmal kund tun.

Da ich beruflich unter der Woche kaum zu Hause bin, wollte ich vor zwei Wochen meinen Escort schon Freitag Abend (22 Uhr mittlerweile) beim TÜV abstellen, damit er montags zum Termin auf dem Hof steht. Da mir berichtet wurde, das man diese Fahrten (also zum TÜV und zur Anmeldestelle) alleine mit der Deckungskarte bewerkstelligen kann, habe ich mir also keine Kurzkennzeichen geholt, sondern bin auf dem direkten Wege zur TÜV-Stelle gefahren.
Mein Bekannter ist mit dem zweiten Auto hinteher gefahren, damit ich auch wieder nach Hause komme.
Wie es auch immer in solchen Fällen ist, sieht uns 200m vor der TÜV-Stelle eine Streife, fährt uns bis zum TÜV hinterher und hält uns an.
Derzeit hab ich eine Anhörung zum Thema fahren ohne Nummernschilder, Versicherung, ect auf dem Tisch liegen.

Wie muß ich mich da vernünftig ausdrücken, um weiterem Ärger zu entgehen.

Hintergrund der Sache ist folgender. Ein Freund hat mit seinem Motorrad einen unverschuldeten Unfall gehabt. Das Mopet war auch nicht angemeldet und so manche Teile (wie z.B. Reifen) nicht wirklich TÜV-tauglich. Aber mit der Begründung (natürlich auch nachgewiesen), das er seine Deckungskarte mitgeführt habe, konnte er den Prozess gewinnen.

Wer kennt sich damit aus, oder hat schon mal einen ähnlichen Fall gehabt?

Danke schon mal für die Infos.
 

Hoshy

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Wenn Du schreibst "vor 2 Wochen", dann bedeutet das, dass die bisher einschlägigen Paragraphen der StVZo keine Anwendung mehr finden, denn seit 01.03.2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten.

Insofern kannst Du den Fall Deines Freundes nicht mehr als Vergleich heranziehen.

Ruf' am besten mal bei der Zulassungsstelle an und frag' nach, wie das geregelt ist und ob sie Dir die passenden Paragraphen nennen können.
Alternativ kannst Du auch bei der Versicherung, von der Du die Doppelkarte erhalten hast, nachfragen.

Ansonsten: Bist Du ADAC Mitglied? Dann nimm die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch. Lass Dir vom ADAC einen Anwalt nennen, zu dem Du dann gehen kannst. Das wäre die sicherste Methode, denke ich...
 

dridders

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Du schreibst fahren ohne Nummernschilder... stimmt das? Wenn ja: Pech gehabt, Regeln nicht richtig beachtet. Es hätten die alten Kennzeichen des Wagens montiert sein müssen.
 

Chico007

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da bin ich wieder etwas munterer auf den beinen.

also die alten kennzeichen waren am wagen dran, allerdings eben mit entfernten plaketten.

mit dem adac wer dich mich mal in verbindung setzen.
als zeitpunkt zählt doch der tag, an dem sich mich angahalten haben, oder dann, wenn das urteil vollstreckt wird?
also freitag der 16.02. haben wir das nette treffen mit der rennleitung gehabt.
 

dridders

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Es zählen die zum Tatzeitpunkt gültigen Gesetze, alles andere wäre ja auch vollkommen unmachbar. Ist die TÜV-Untersuchung am nächsten Morgen durchgeführt worden, oder bestand womöglich sogar ein Termin im Voraus? Dann haben die Jungs schlechte Karten, bei Rechtschutz am besten eigenen Anwalt zu Rate ziehen, da der mehr als nur das Eingangsgespräch mit dir machen kann dann. Ansonsten halt über dan ADAC wenn du Mitglied bist.
An den Paragraphen hat sich aber meines Wissens nach nichts geändert.
 

Chico007

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den termin für den montag hatte ich bereits am mittwoch (14.02.) schon erhalten und die rechnung ist auch vom 19.02, also den montag darauf.
einen zettel wo der termin drauf steht, oder ähnliches habe ich natürlich nicht erhalten, und nicht mehr zur hand.


na ich seh schon, werde um den anwalt nicht herum kommen.
danke für die infos.
 

dridders

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Das ist nicht so das Problem, für gewöhnlich notiert sich der TÜV solche Termine ja und kann das sicher problemlos nachschauen wenn dort angefragt wird von den entsprechenden Stellen, und dazu kommt ja die Rechnung/Prüfbericht/... Das sollte als Beweis das die Fahrt zum TÜV ging wohl ausreichen. Anwalt ist nur insofern wichtig das du nicht durch eine ungeschickte Formulierung dich selbst reinreitest.
 

Chico007

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Original von dridders
Das ist nicht so das Problem, für gewöhnlich notiert sich der TÜV solche Termine ja und kann das sicher problemlos nachschauen wenn dort angefragt wird von den entsprechenden Stellen, und dazu kommt ja die Rechnung/Prüfbericht/... Das sollte als Beweis das die Fahrt zum TÜV ging wohl ausreichen. Anwalt ist nur insofern wichtig das du nicht durch eine ungeschickte Formulierung dich selbst reinreitest.

richtig, genau darum habe ich ja nachgefragt. bei dem beamtendeutsch lesen die jungs schnell mal was ganz anderes raus, als ich wirklich geschrieben und gemeint habe.

schaumama, was der adac so sagt.

so denn, wochenende komme :bier: :musik2: :bier:
 

RedCougar

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Hier der entsprechende § dazu:

§ 23 Abs. 4 StVZO: „Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.“

:happy:
 

Winni

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Fahrten zur zulassun/tüv unter mitführung der doppelkarte ja ,,

ABER ... wann hat man dich angehalten? Nachts? 22uhr? Ich glaube nicht das du damit durchkommenwirst :wow denn da hat keine zulassung/tüvstation geöfnet.

Wies Paragraphlich ausschaut lass ich mich gern belehren wenn ich da falsch liege ...

Andererseits du hast vermutlich mistgebaut .. dan solltest du auch dazu stehen .. natürlich steht dann ggf der Führerschein aufm spiel :rolleyes:

naja einen ANwalt würde ioch damit übrigens auch befragen, denn der sollte dir da sofort auskunft geben können ;)
Beratungskosten sollten da noicht anfallen .. den eine auskunft stellt noch keine beratung da .. jedenfalls nicht bei allen.

interesiert mich nun natürlich dennoch warum der wagen ausgerechnet Nachts überführt wurde.. denn der wagen sollte ja dort übers wochen ende stehen .. was er auch nicht "dürfe" ... fahrzeuge sind nach 14 tagen ausm öffendlochen straßenverkehr/parkplätzen usw zuentfernen .. wäre also ratsam gewesen den wagen erst zum prüftag zuüberführen!

Okay nun ist es ja zu spät aber nächstmal .. :bier:
 

Chico007

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Moin Winni,

genau die gleichen Fragen haben wir den Bulli-zisten auch schon versucht zu beantworten, aber an dem Abend vergebens.

Hier die Kurzform.
Ich arbeite die Woche über nicht in HH, sondern bin in ganz Norddeutschland unterwegs. In dieser Woche habe ich also hinter Bremen gearbeitet. Habe mir Mittwoch den Termin für Montag geben lassen. Freitag war ich um acht wieder in HH und mein Bekannter ist dann zu mir gekommen. Das Abstellen des Wagens übers WE war mit der TÜV-Station abgesprochen, damit er eben gleich am Montag unter die Lupe gehen konnte. Am Freitag sind wir dann also auf dem Weg zum Geburtstag einer Freundin gleich noch beim TÜV vorbeigefahren, da ich ja nicht zu Fuß die Kilometer zurück gehen wollte. So hatten wir das ganze halt mit einer Klappe erledigt. Auf dem Weg eben noch die Karre abgestellt, so auf jeden Fall geplant. Da ich mich selbst am Samstagmittag mit dem Firmenwagen wieder auf den Weg nach Göttingen gemacht habe, blieb mir diese Variante als die Unkomplizierteste für alle Beteiligten vor Augen.
Die Rechnung wurde dann von meinem Bekannten unter der Woche bezahlt und das Auto am nächten WE zurück nach Hause "per Abschleppseil" geschleppt.

Und ja, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Aber ich werde meine Variante dem Anwalt erstmal schildern. Und selbstverständlich werde ich auch dafür die Verantwortung und Folgen übernehmen, wie immer halt.

:mauer
 

dridders

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Keine Sorge, WANN du das Fahrzeug schleppst ist völlig nebensächlich. Wichtig ist der Zweck der Fahrt. Natürlich lässt der sich leichter beweisen wenn es tagsüber wenige Minuten vor dem Termin ist. Aber auch in deinem Fall ist es eine klare Lage, erstrecht da man dich kurz vor der TÜV-Station aufgehalten hat.
Das Zurückschleppen hinterher hätte dir viel größere Probleme bereiten können sofern man dich erwischt. Das Fahrzeug ist ja nicht fahrunfähig gewesen oder sonstiges, somit war es kein Abschleppen sondern Schleppen... und dafür braucht der Fahrer vom Zugfahrzeug den LKW-Lappen.
Ansonsten: die Polizei ist halt auch nicht allwissend, und gerade bei sowas ist es wohl ein eher seltener Fall. Es ist jetzt ja auch erstmal nur eine Anhörung, bis zu einem Bußgeld wird es danach nicht komme nehme ich an.
 

Winni

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Also mein Anwalt den ich diesbezüglich um auskunft bat, sagte pauschal
:Straftat begangen :affen Das Fahrzeug hätte sich auch mit den altennummer+doppelkarte nicht im verkehr befinden dürfen, da das ziel "NICHT" ersichtlich sein kann/konte da geschäftstellen Tüv/zulassung geschossen sind!
Anders wenn die station/zulassungsöfnungszeit inerhalb kurzer zeit beginnt ... das abstellen von Fahrzeugen beim tüv, konnte/wollte er nichts genaues sagen, baer aucgh da gilt/galt die stvo ..

was das zurück "SCHLEPPEN" angeht ... muss der Fahrzeugfüher der schleppt über LKW-pappe verfügen der fahrer des zuschleppenden KFZ muss über mindestens klasse B verfügen, usw .. versicherungsangelegenheuiten im schadensfall gehen zu lasten des "schleppenden" kfz bzw dessen versicherung zumindest war dies bis vor kurzem bei ´meiiner versi so.

im zweifelsfall würde ich allerdings immer wieder nen Trailer bevorzugen .. einfacher/bequemer/schneler/sichere,.. hab meinen mondeo 1mal transportiert mitm trailer und neulich geschleppt/schleppen lassen .. nächstes mal kommt wieder nen trailer zum einsatz :D Sicher ist sicher :happy:

Unwissenheit schützt vor strafe nicht? ^^ stimt aber das der tüv/zulassung zu ist wustet ihr, da kann man sich das zusammen reimen das man in solchen vorhabens fällen bei der Rennleitung vorher fragt.. ggf. sondergenemigung holt.

was die "strafe angeht" würde ich auch erstmal deinen anwalt das genau prüfen lassen / akten einsicht .. denn schon nen kleiner vormfehler von der polizei bewirkt das das ganze was ggf gegen dich vorgebracht wurde nichtig werden kan!

nach vielen hundert tausend km in 3 jahren hab ich schon einiges gesehen / gehört/ erlebt .. aber du bist wirklich der erste der nachts zuim tüv fährt :bier:

Also ich gehe mal davon aus das du da wohl mehr oder weniger mit ner ermahnung rauskommst .. was sollen die machen ... du hattest nen tüv termin, das war dort angekündigt das der wagen gebracht wird .. der wagen wurde ja auch dann vorgeführt. erstmal abwarten was die nachher noch sagen ;) aber beruichte uns bitte :happy:

EDIT: bitte nichts persönlich nehmen ;)
 

RedCougar

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Original von Winni
... da geschäftstellen Tüv/zulassung geschossen sind!
Anders wenn die station/zulassungsöfnungszeit inerhalb kurzer zeit beginnt ...
Im entsprechenden Paragraphen steht nicht, dass man die Fahrten nur während der Öffnungszeiten der Zulassungstellen / TÜV´s unternehmen darf. Die Fahrten dürfen zum Zweck der Zulassung / TÜV unternommen werden und der war hier gegeben.

Sicher ist es für Beamte leichter nachzuvollziehen, wenn die entsprechenden Stellen gerade geöffnet haben, aber das steht nicht zur Debatte. Der rechtskonforme Zweck war gegeben und ist offensichtlich beweisbar.

... denn der wagen sollte ja dort übers wochen ende stehen .. was er auch nicht "dürfe" ... fahrzeuge sind nach 14 tagen ausm öffendlochen straßenverkehr/parkplätzen usw zuentfernen ...
Erstens hätte der Wagen wohl kaum 14 Tage dort gestanden und zweitens sind die Parkplätze von TÜV und Zulassungsstellen Privatgelände.
 

Winni

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Kraftfahrzeuge sind 14 tage nach abmeldung aus dem straßenverkehr zu entfernen ... hatte es unvolständig geschireben sorry ..
Joa wenn das dann zulässig war. und der hof "privatgelände ist" dann kann da ja nix mehr kommen :happy:
 

Baumschubser

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Mit entstempelten Kennzeichen darf nur gefahren werden, wenn das Fahrzeug am selbigen Tag noch wieder angemeldet wird. Also nen Tag vorher zum TÜV und dann irgendwann zur Zulassungstelle ist nicht.
 

dridders

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Baumschubser:
Sagt wer? Der Gesetzestext legt da keinen Tag fest, sämtliche Fahrten die dem Zwecke der Zulassung dienen sind legal. Den Gesetztestext hat RedCougar hier ja bereits für jeden zum Durchlesen zitiert. Wenn du etwas anderes weisst, dann sag bitte noch in welchem Gesetz das steht.
 

Baumschubser

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Ich kann dir da jetzt kein Gesetz nennen, will es dir aber ganz einfach mal aus der kalten begründen. Wenn du dir eine Doppelkarte bei deiner Versicherung holst, ist das ja zunächst unverbindlich und sogar kostenlos. Die Versicherung gibt dir da einen Vertrauensvorschuss, der Vertrag läuft erst, wenn das Auto tatsächlich zugelassen ist. Deshalb gehe ich jede Wette ein, dass das in den Versicherungsbedingungen drin steht, dass nur die Fahrt am Tag der Zulassung erlaubt ist. Genau so ist es ja bei der Abmeldung auch, auch da darf nur noch am selben Tag gefahren werden.

Desweiteren wäre es auch Steuerhinterziehung, mehrfach oder längere Zeit mit entstempelten Kennzeichen zu fahren. Was wenn beim ersten TÜV-Termin keine Plakette erteilt wird? Dann fährst du wieder nach Hause und nach ner Woche nochmals zum TÜV? Oder gar dreimal dieses Spiel?

Deshalb bleibe ich dabei, dass die Fahrt nur dann erlaubt ist, wenn das Fahrzeug am selben Tag noch zum Verkehr zugelassen wird. Für alles andere wurden die Kurzzeitkennzeichen erfunden.
 

dridders

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Steuerhinterziehung ist es deshalb nicht, da die Fahrt explizit von Vater Staat genehmigt worden ist. Und da der Zweck der Fahrt strikt vorgeschrieben ist, und auch kein Zwischenhalt oder sonstiges erlaubt ist, wie willst du es "mißbrauchen"? Wenn beim ersten Termin keine Plakette erteilt wird, dann kannst du genauso zum zweiten fahren ohne zugelassenes Fahrzeug. Das kannst du bei Bedarf auch 100 mal machen.
Was die Versicherung anbelangt: Die Deckungskarte ist soweit ich weiss nicht zeitlich beschränkt, wenn sie das ist musst du dir halt eine neue besorgen. Wenn etwas passiert ist das ganze auch nicht mehr kostenlos, sondern dann steht die Versicherung mit der Rechnung anschließend in deiner Tür.
Woher wolltest du auch vorher wissen, ob das heute die Fahrt "am Tag der Zulassung" ist? Ich muss noch HU+AU machen, also zum TÜV, hinterher zur Zulassung... nur doof, die AU hab ich nicht bestanden, da muss ich noch arbeiten... jetzt ist
a) die Rückfahrt illegal,
b) die Hinfahrt bei der ich kontrolliert worden bin, und die vor der AU noch legal war plötzlich nachträglich illegal
Der Gesetzestext ist dabei eindeutig, indem er eben keine zeitliche Einschränkung oder Begrenzung der Häufigkeit macht. Kurzzeitkennzeichen wurden vor allem für Überführungsfahrten, also eben Fahrten aus dem Landkreis heraus, sowie Probefahrten erfunden.
Ansonsten zwingt dich natürlich keiner dazu mit entstempelten Kennzeichen zu fahren ;-) Aber die Behauptung das wäre nur am Tage der Zulassung legal ist halt falsch, wie schon die Logik sagt, da man erst nach der Zulassung weiss ob heute der Tag der Zulassung sein wird... und dann braucht mans net mehr wissen, dann hat man Kennzeichen ;-)
 

Baumschubser

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Überspitzt gesagt könnte man dann aber jeden Tag (wenn die Prüfstelle offen hat von der Zeit her) bei einer Kontrolle sagen, dass man dorthin will und bräuchte sein Fahrzeug niemals mehr anmelden. So kann man locker ein ganzes Jahr rumbringen und jeden Tag zur Arbeit kutschieren und wieder zurück, wenn das von der Strecke irgendwie zusammen passt. Das ist für mich nicht logisch, sorry. Ich bleib dabei, ist nur an dem einen Tag zulässig, alles andere ist strafbar.
 

Andres

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@baumschubbser,

sorry aber alles was Du schreibst sind nur Vermutungen.

Der eindeutige Gesetzestext wurde hier schon gepostet.

Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu schreiben.
 

dridders

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Niemand hat gesagt das es ausreichend ist zu sagen "aber ich fahr doch zur Zulassung". Das musst du schon beweisen können, und wenn dein Weg dich womöglich auch noch geradewegs vom TÜV/Zulassung weg führt, dann haste schonmal gleich verloren. Und nicht umsonst sagt dir jeder: mach einen Termin bevor du hin fährst, damit du was zum Beweisen hast! Selbst mit Termin kann dir das passieren, was dem Thread-Ersteller passiert ist: du bekommst eine Anhörung und darfst dich äußern. Spätestens hier solltest du dann in der Lage sein deine Behauptungen auch zu beweisen, ansonsten darfste schonmal die Geldbörse zücken.
Also jeden Tag ohne Zulassung rumgurken, ohne dabei ausschließlich Zulassungsstelle oder Prüfstation als Ziel zu haben, ist nicht nur strafbar sondern auch hirnig. Zig Mal zum TÜV oder zur Zulassung zu fahren ohne gültige Nummernschilder ists hingegen nicht, sofern man einen Termin hat und wirklich DIREKT dort hin fährt, bzw. nach dem Termin zurück.
 
M

MucCowboy

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Was die Versicherung anbelangt: Die Deckungskarte ist soweit ich weiss nicht zeitlich beschränkt, wenn sie das ist musst du dir halt eine neue besorgen. Wenn etwas passiert ist das ganze auch nicht mehr kostenlos, sondern dann steht die Versicherung mit der Rechnung anschließend in deiner Tür.

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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Das habe ich gelesen. Ist aber nur allgemeines Geschreibsel ohne konkrete Verischerungsbedingungen. Ich habe dazu mal meinen Versicherungsvertreter befragt per Mail. Sobald Antwort kommt, poste ich das hier.
 
A

ARREIS

Gast im Fordboard
Wenn ich richtig liege, beginnt der Versicherungsschutz immer erst dann, wenn die Doppelkarte durch die ulassungsstelle bearbeitet wurde.
Dabei entsteht auch ein vorläufiger Vertrag mit der Versicherung.

Wenn ich mir die Gesetzeslage ansehe, sahe ich ein schönes Schlupfloch.

Ich will mal ein wenig spinnen.
Die Strecke von meinem Wohort zu meiner Arbeitsstelle, ist identisch mit der Strecke zum TÜV.Auf dem Heimweg, fahre ich in Richtung Zulassungsstelle.Nach der Gestzeslage, könnte ich mir nun irgend ein Auto zulegen, welches ich nicht zulasse.Dann noch eine Doppelkarte und ich fahre zur Arbeit und zurück immer mit einem Fahrzeug welches weder TÜV hat, wahrscheinlich keinen Versicherungsschutz hat und für das ich auch keine Steuern zu zahlen brauche.Wäre toll, wenn es so wäre! :respekt
 

Baumschubser

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Zitat aus der Mail vom Versicherungsvertreter:

"Hallo Herr B.,

rechtlich einwandfrei ist der Sachverhalt im §1 (4) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

Zitat: ...besteht Versicherungsschutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden."

Ist genau so unkonkret, aber damit ist es dann tatsächlich so, dass man theoretisch ewig zum TÜV hin und zurück gurken kann.
 

dridders

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Arreis:
Kannst du einen Termin beim TÜV vorweisen? Einen bei der Zulassung? Das für jeden Tag? Bei der Zulassung brauchst du mit dem Argument "ich hab den Wagen schonmal vorher da abgestellt" nicht kommen, da das Fahrzeug für die Zulassung nicht anwesend sein muss, nur für den TÜV. Also musst du schön zu den Öffnugnszeiten der Zulassung nach Hause fahren... die sind für gewöhnlich von 12 bis Mittag. Dann werden die Polizisten dich beim ersten Mal anhalten und deine Ausrede vielleicht durchgehen lassen... beim 2. Mal folgen sie dir und schauen zu wie du geradewegs an der TÜV-Station vorbei fährst oder beim Aldi um die Ecke hältst, und spätestens jetzt haben sie dich dran.
 
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