Eintragung nach §19.2?? Für Heckspoiler

S

Schmolli

Gast im Fordboard
Hallo,



ich habe hier einen Heckspoiler rumliegen, bei dem laut Gutachten eine Abnahme nach §19.2 gemecht werden muss.... eine 19.3. hätte mir was gesagt... aber 19.2??

Was genau ist das??



MfG
 

McBech

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§19(2) bedeutet es ist eine Einzelabnahme notwendig. Ich nehme mal an, daß Dein Heckspoiler ein Universalheckspoiler für viele verschiedene Autos von verschiedenen Herstellern ist.
Da Du in Westdeutschland wohnst mußt Du damit zwingend zum TÜV. Dekra und Co. dürfen das nicht eintragen. Anschließend ist auch noch ein Besuch bei der Zulassungsstelle und die Eintragung in die Fz-Papiere notwendig.
 
S

Schmolli

Gast im Fordboard
Ich dachte, Sonderabnahmen wären im §21 geregelt..??
 

McBech

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Im Prinzip hast Du recht. Im §19(2) StVZO ist festgelegt wann die BE des Fahrzeugs erlischt. Für eine Neuerteilung der BE muß ein Gutachten nach §21 StVZO erstellt werden. Zur besseren Unterscheidung zwischen Neu- bzw. Importfahrzeugen und einem solchen Fall, wird hier im Allgemeinen von einer Abnahme nach §19(2) StVZO gesprochen.
 
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Schmolli

Gast im Fordboard
Dann werde ich vor der montage doch lieber mal eben beim TÜV vorbei fahren.

Dort alles absprechen.... was ich beachten muss etc.



Hab auch ne Brief Kopie dabei.

Sieht zwar drittklassig aus, aber immerhin.



Mal sehen, was die so sagen.



ist ein Spoiler von Seker... denke, dass es ein Universal Spoiler ist.
 
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XTFBX

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mcbech
was meinst du damit
Da Du in Westdeutschland wohnst mußt Du damit zwingend zum TÜV. Dekra und Co. dürfen das nicht eintragen.

dekra und co. ist der tüv, oder ist bei euch im westen was anders? :D
 

Achim

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Im Osten (den Neuen) macht die DEKRA die Eintragungen und in "den Alten" der TÜV.
Da haben die sich mal drauf geeinigt ;-)
 
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XTFBX

Gast im Fordboard
also in berlin machen die eintragungen dekra, fsp, tüv und wie die noch alle heissen,
in west genauso wie in ost berlin

daher meine verwunderung
 

Achim

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Ost und Westberlin - ist vielleicht eine Besonderheit der ehemals geteilten Stadt ;)
 

McBech

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@XTFBX

man muß unterscheiden zwischen Überwachungsorganisation (ÜO) und technischer Prüfstelle (TP). Die ÜOs dürfen nur HU, AU, BOKraft, SP, Oldtimergutachten und Abnahmen nach §19(3) StVZO machen. (kann sein daß ich noch was vergessen hab). Die technische Prüfstelle darf noch ein paar Sachen mehr, so auch die hier erforderliche Einzelabnahme. Weitere Punkte die nur die TP machen darf sind z.B. die Fahrerlaubnisprüfung, Einfuhrgutachten, etc.
In den alten Bundesländern liegt die TP bei den verschiedenen TÜVs (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, etc.) und in den neuen Bundesländern beim Dekra. Berlin hat auf Grund der Geschichte einen Sonderstatus, dort liegt die TP sowohl beim TÜV als auch beim Dekra. Alle anderen (GTÜ, KÜS, FSP, usw.) sind nur ÜOs mit den entsprechenden Einschränkungen.

dekra und co. ist der tüv, oder ist bei euch im westen was anders? :D
Das Problem ist, daß TÜV meistens mit der HU gleichgesetzt wird. Das sind zwei komplett verschiedene Sachen.
 
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XTFBX

Gast im Fordboard
na dann danke, das wusste ich so garnicht,
und deshalb liebe ich berlin :D
 

McBech

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@Schmolli
Da lag ich mit meiner Vermutung ja gar nicht so falsch. Das Problem bei Seker ist, daß die in der Regel nur ein Materialgutachten mitliefern. Wie Du selber schon festgestellt hast am Besten vorher zum TÜV damit und evtl. Probleme schon im Vorfeld abklären.
Die Briefkopie kannst Du Dir schenken, im Zeitalter von Photoshop & Co. wird sowas nicht mehr anerkannt, weil damit schon zu viel Schindluder getrieben wurde.
 

Achim

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Achte drauf dass die Nummern auf Gutachten und Teil gleich sind - grad bei dem .... "Vertrieb". ;)
 
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