Fiesta2003

Haudegen
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Hallo

Es geht um folgendes.

Ich habe in Ebay was rein gesetzt und mit extra dicken , schwarzen Schrift geschrieben "NUR AN SELBSTABHOLER IN ......OB"

Nun ersteigerte es jemand aus Nürnberg. Er wollte "einen Kollegen" vorbei schicken da er öfter mit seinem LKW in der Gegend ist. Das Angebot endete am 28.04.07, hab eine Mail von ihm bekommen seit dem nichts mehr. Ich hätte eine Frist setzen müßen, oder?

Was kann ich jetzt tun wenn er sich weder meldet, noch das Teil abholt?
Kann auch ich vom Kaufvertrag zurück treten? Ich mein, noch größer hätte die Schrift nicht sein können.

Bitte, wer weiß Rat? Soll ich ihm eine entgültige Frist setzen? Immerhin warte ich seit 9 Tagen (mit WE) auf eine 2. antwort.

Liebe grüße Fiesta2003
 
W

waschbaer

Gast im Fordboard
würde nochmal frist setzen, danach bei ebay anfrage wegen einem nicht bezahlten artikel starten. wenn er darauf nicht antwortet bekommt er eine verwarnung und du deine ebay-auktionsgebühr zurück.
 

Fiesta2003

Haudegen
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Ok danke schon mal. Hab mich bei ebay informiert. Die sagen, damit haben sie nichts zu tun. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Ok. Ich werde ihm eine Frist setzen. Reagiert er nicht drauf wird das Teil weiter verkauft. Da er der einzigste Bieter war kann ich nicht an den nächsten Bieter (zweit Bieter) verkaufen.

Ich warte seit dem 28.04. werde eine weitere Frist von 7 Tagen anbieten, dann vom Vertrag zurück treten. Das nächste mal setze ich gleich eine Frist mit im Angebot.

Liebe grüße
Martina
 

ranger

König
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Einfach bei Ebay eine Streitfall eröffnen, auf Antwort warten sollte er sich nicht melden bekommst du die Einstellungsgebühren zurück und der Veräufer eine Abmahnung von Ebay.
 

Fiesta2003

Haudegen
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Ok vielen Dank :)

Ich habe grad eine Mail erstmal an den Käufer geschickt. Mal sehen wann er sich meldet. Hab natürlich eine Frist gesetzt und hoffe das es auch ohne ärger geht.


Ich danke Euch!!!
 

Sylvester23

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Achtung, wenn die Frist zu kurz ist, kanns sie im Streitfall nicht zählen. Im Gesetz heisst es "angemessen" und das ist Ermessenssache. Aber im Allgemeinen gehen die Gerichte von 2-3 Wochen aus. Also lieber etwas länger setzen, sonst geht der Schuss nach hinten los. Den Streitfall bei ebay auf jeden Fall eröffnen, auch wenn die sich nicht kümmern werden (läuft alles elektronisch). aber irgendwie musst du ja etwas druck aufbauen.
 

Fiesta2003

Haudegen
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Oje das es so komliziert werden muß. Hab bissher nie schlechte erfahrung machen müssen. Bissher verlief immer alles reibungslos.

Der Käufer hat sich noch immer nicht gemeldet. Werde auch vorsichtshalber alle E Mails auch die von mir speichern.

Mhh mal sehen, es kann ja auch sein das er gesundheitlich nicht kann. Mal sehen.

gruß
 

F1DRIVER

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du must ihm eine angemesse frist setzten ca. 4 wochen ab den kauf.
sollte sich danach noch immer nix tun musst du ihm eine nachfrist von 2 wochen setzten, sollte er sich darauf wieder nicht zucken, kannst du weitere wege gehen.
die fristen müssen aber schriftlich gesetzt werden, also per post.
 

gruffti

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...liebe Martina, es gibt drei Möglichkeiten, aber alle fangen gleich an:

Schreibe ihm eine Mail (mit Empfangsbestätigung), dass er sich innerhalb von 24 Stunden zu melden hat.

Und dann:
Meldet er sich, siehst Du weiter...

Meldet er sich nicht und es geht nicht um viel Geld, hakst Du das unter Lehrgeld ab.

Geht es um Geld, dann gehe zum Anwalt. Vertragsrecht (auch bei ebay) ist für einen Laien nicht so einfach.....
 

Hoshy

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Original von gruffti
Schreibe ihm eine Mail (mit Empfangsbestätigung
Eine email ist so gut wie nicht gerichtsverwertbar, als Beweis reicht in der Regel nur das Versenden per Einschreiben/Rückschein bzw. persönliche Zustellung unter Zeugen. Wichtig ist auch, was in dem Schreiben drinsteht (Frist, Ankündigung von Folgen etc.).

Ob Du Dich mit dem Käufer zanken solltest, hängt ganz klar vom Wert der verkauften Sache ab. Unter 200-300 EUR würde ich nicht mal ansatzweise einen Rechtsstreit in Erwägung ziehen...

Mach' einen Streitfall bei ebay auf, kontaktiere schonmal den Zweitbietenden, ob der das Teil vielleicht haben möchte. Und dann drück' dem Käufer noch eine negative Bewertung rein, auch auf die Gefahr hin, eine Rachebewertung zu kassieren. Aber immer schön sachlich bleiben!
 

Fiesta2003

Haudegen
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Hallo

Danke!

Also es geht nicht um viel Geld. Einen zweitbieter gibt es nicht, da er der einzigste war. Noch immer ist keine Meldung von Ihm da.

Mir kann es Recht sein, ich könnte das Teil erneut rein setzen.

Kurz vor Frist ende werde ich noch einmal kontaktieren.


Sollte man bei so einem Angebot gleich eine Frist setzen, ist dies dann gültig? Z.b. wenn man schreibt "Es muss innerhalb einer Woche abgeholt werden", hab ich des öfteren schon gelesen. Ist das dann rechtens?

gruß Martina
 

Hoshy

Triple Ass
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Original von Fiesta2003
Sollte man bei so einem Angebot gleich eine Frist setzen, ist dies dann gültig? Z.b. wenn man schreibt "Es muss innerhalb einer Woche abgeholt werden", hab ich des öfteren schon gelesen. Ist das dann rechtens?

Ja, weil es damit Vertragsbestandteil wird, den der Käufer durch sein Gebot dann auch akzeptiert.

Allerdings musst Du dann natürlich dafür Sorge tragen, dass der Käufer terminlich gesehen auch wirklich eine reelle Chance hat, es abholen zu können.
 

gruffti

Foren Gott
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...sorry Andreas, Deine Ansichten sind gut und schön, wenn es dann einen Vertrag gibt.
Genau da ist aber der Haken, da gibt es eben Feinheiten, die ich als Nichtjurist nicht beurteilen kann.
Da ich den Anzeigen-Text nicht kenne (Du wohl auch nicht?) würde ich das halt von einem Anwalt klären lassen, wenn sich dann der finazielle Aufwand lohnt, es also um Geld geht....

Wann der Vertrag als zustande gekommen gilt und wann nicht, ist bei ebay-Geschichten recht defizil. Für mich mit gesundem Menschenverstand häufig nicht nachvollziehbar....
 

Hoshy

Triple Ass
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Original von gruffti
...sorry Andreas, Deine Ansichten sind gut und schön, wenn es dann einen Vertrag gibt.

Den gibt es grundsätzlich erstmal. Martinas ebay Auktion stellt ein verbindliches Kaufangebot dar, das Gebot des Käufers wiederum die Annahme dieses Angebotes. Ebay wiederum fungiert hier als Vertreter der beiden. Allein durch die Gebotsabgabe durch einen Bieter kommt schon ein Kaufvertrag nach §145 BGB zu Stande, selbst dann, wenn die Auktion noch gar nicht beendet ist.

Eine Anfechtung dieses Vertrages ist dann nicht mehr so einfach...Du könntest es mit Widerruf des Gebotes versuchen, was aber zeitnah zur Gebotsabgabe geschehen muss. Oder Du kannst beweisen, dass Du das Gebot gar nicht abgegeben hast. Guck mal ins BGB, Paragraph 119 und 123, da findest Du Anfechtungsgründe.

Soweit die Theorie...
Original von gruffti
Für mich mit gesundem Menschenverstand häufig nicht nachvollziehbar....
Stimme absolut mit Dir überein! Recht haben und Recht bekommen ... :tdw
 

Fiesta2003

Haudegen
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Hey immer mit der ruhe Leute ;).

Wollte es ja auch ohne Anwalt klären. Vielleicht finde seine Telefonnummer im telefonbuch und ruf ihn dann an. Vielleicht ist er ja wirklich nur gesundheitlich nicht zu erreichen oder sein PC ist kaputt, wie auch immer. Nur um sowas zukünftig zu vermeiden werde ich direkt eine frist setzen, das nächste mal. Wollte nur wissen ob das so geht, da ich das schon oft so gelesen habe. Der Käufer der dann bietet, weiß was er dann für eine frist einzuhalten hat, sonst soll er nicht bieten.

Nur in solchen Sachen weiß ich zimlich wenig, wie gesagt hatte bissher nie probleme damit. Gut Euch zu haben :) soll ja nicht heißen das ich jetzt losstürme, einen Anwalt nehme und nur ärger mache. So ein Typ bin ich nicht. Ich will das vernünftig regeln.

Ok vielen Dank an Euch für die hilfe. Will mal sehen was weiter passiert.
Werde mich vor beendigung der Frist noch einmal bei ihm melden. Doch passiert noch immer nichts, trete ich zurück das ist schon klar. Vielleicht erreiche ich ihn ja doch noch telefonisch. Schau gleich mal nach ob ich ihn finden kann.

gruß Martina

PS: Nun was neues. Habe jetzt eine mail bekommen. Da steht es war jemand hier (LKW Fahrer) und ich wäre nicht da gewesen. Hallo? Ich bat ihm mir zu sagen wann und wer kommt den Spoiler ab zu holen. Kann es schließlich nicht riechen. Ich habe auch besseres zu tun als wochenlang hier zu sitzen und zu warten. Eine antwort bevor man sowas startet wäre nicht zu viel verlangt. Nun sagt er mir er hätte jemanden bei der Bahn die ist Zugbegleiterin. Ob ich den zum Bahnhof bringen würde. Weiß jetzt nicht was ich machen soll. Muß ich darauf eingehen???

gruß
 

Andres

König
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Nein musst Du nicht.

Du hast ganz klar "abholung" geschrieben.

Wer garantiert Dir denn das da dann wirklich jemand am Bahnhof ist um das Teil in empfang zu nehmen.

Schreib dem Käufer das er mit Dir einen Termin vereinbaren soll, zwecks abholung.
Setzt Ihm dafür eine Frist von 4 Wochen.
Kannst Ihm ja noch zwecks schnellere Komunikation Deine Tel.Nr. mailen.

Dann warte ab was passiert.
 
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