Tagchen
So, hat sich nicht erledigt....
Heute kam Brief von meiner Anwältin zur Kenntnisnahme mit folgendem Inhalt
Sehr geehrte Frau xxxx
in oben genannter Angelegenheit nehme ich zunächst Bezug auf ihr Schreiben vom 25.06.14.
Dieses hat sich leider auf den Tag genau mit der Beantragung des Mahnbescheids überschnitten gegen den sie Wiederspruch eingelegt haben.
Blablabla
Die Streitgegenständige Eisenbahnplatte wurde gekauft um dem Patenkind meiner Mandantschaft eine Freude zu machen.
Die Abholung erfolgte durch einen Bekannten Herrn xxxx . Die Kosten hierfür Betrugen 120€ + Benzin. Bei Anlieferung wurde meiner Mandandschaft mitgeteilt, das ein Fuß gebrochen sei und einer eingeknickt ist.
Ein Ausgleich sollte in dem noch zugesagt Paket erfolgen.
1.Nach Provisorischer Aufstellung der Eisenbahnplatte wurde festgestellt, das diese erhebliche Mängel aufweist und für Kinder keineswegs geeignet ist.
Demzufolge ist ein Arbeiten unter der Platte höchst gefährlich wegen der Instabilität.
2.Der Deckel wird nur von einem Axialmotor gehalten, sodass beim Arbeiten dieser Herunter fallen kann.
In diesem Zustand ist die Anlage sehr gefährlich und die Überlassung einem Kind Unzumutbar
Um Stabilität zu erreichen müssten ca 180€ Investiert werden
Was den Deckel Betrifft nochmals ca 170€
3. Das Sägewerk mit Wasser funktioniert nicht...ca 65€
4. Bei der Seilbahn ist nur die Talstation vorhanden...ca 220€
5.Spielplatz mit Karussel und Wippe fehlt total
6.Baustelle mit Traktor geht nicht (Traktor sollte sich bewegen)..ca 80€
7 Karton mit versprochenem Material ca 150€
Ihr Mandant hätte darauf hinweisen müssen das die Anlage für Kinder höchst ungeeignet ist, den das Thema Sicherheit wurde in keinsterweise Berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, das Ihr Mandant die Platte zurücknimmt unter der Erstattung des Verkaufspreises, Transportkosten nebst Anwalts und Gerichtskosten.
Oder unser Mandant die Platte behält jedoch die Mängel behoben werden sowie die Anwalts und Gerichtskosten erstattet werden.
Antwort bis zum 7.11.14 ansonsten Streitverfahren vordgeführt
MFG
So nun ich. Also von einem Patenkind war nie die Rede , zumal ich nicht wüsste das ich darauf hinweisen muss, das die Anlage für Kinder Ungeeignet ist.
Wie eingangs geschrieben, hat der Herr sich die Anlage angeschafft, da er wegen seiner Erkrankung eine Beschäftigung braucht/sucht.
Die Anlage ist 100x150cm und steht auf 5 Füßen....mir ist nichts passiert. (zumal nach dem Provisorischem Aufstellen noch alles in bester Ordnung war und gelobt wurde wie toll die Platte ist)
Das der Deckel herunterfallen kann ist höcht unwarscheinlich, da dieser mit 5 Scharnieren gehalten wird und der Axialmotor (Schraubenmotor) diesen Obenhält (Welcher mittig am Deckel verschraubt ist, sofern dies wieder geschehen ist)
Zum Sägewerk welches nicht funktionieren soll, kann ich natürlich nicht sagen ob beim Transport nicht ein Kabel unterbrochen wurde, da die Platte auf Seiten der Elektrik mit Obstkisten und Decken gesichert wurde.
Die Seilbahnstation wo nur die Untere vorhanden sein soll, kann ich mir nur so erklären, das er ein Originalbild gefunden hat und gemerkt hat, das die Bergstation anders Aussieht ( Ist aber auf den Auktionsbildern zu sehen)
Karussel und Wippe fehlt total....also ist da jetzt ein 10x 10 cm großes Loch in der Platte ( ist ein in die Platte eingelassenes Modul)
Traktor fährt nicht....logisch, der Idiot findet auch die Baustelle nicht und weiss nicht wo er den Traktor hinstellen muss ( Wird über einen Magneten vor und zurück bewegt)
Karton dessen Wert 150€ Betragen soll ist das beste....den hab ich hier und auch nur ich sehe Ihn....woher kommen die 150€ ??? Da ist wohl eine null zuviel.
Muss erstmal mit meiner Anwältin quatschen...
Ronny