Ebay Kleinanzeigen...Käufer will zurücktreten

Ronnymondy

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Nein noch nicht. Meine Anwältin hat der Gegenpartei einen Brief geschrieben das sie erstmal die Vollmacht sehen möchte und die Gründe mitgeteilt haben möchte.

Seitdem ist nichts passiert...





Ronny
 
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Manu

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Wir warten gespannt mit.

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Ronnymondy

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Also die Gegnerische Partei hat sich bis dato nicht gemeldet...dafür kam heute schon der Mahnbescheid vom Amtsgericht.....also wieder zum Anwalt.
 
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Manu

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Krass. Was es alles gibt.

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RedCougar

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Mahnbescheid kann ich dir auch ohne begründete Forderung schicken. Das Gericht prüft da absolut gar nichts.

Einfach Widerspruch einlegen und gut ist. Erst dann ist der "Kläger" mit Beweisen am Zug, muss ggf. Klage einreichen und seine Forderung beweiskräftig darlegen. Vorher ist Papier äußerst geduldig und man kanns ja mal versuchen ... es gibt schließlich genug Leut´s, die bei sowas aus Unwissenheit oder Naivität (spätestens beim Mahnbescheid) brav zahlen.
 

Ronnymondy

Kaiser
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So, ich war heute schnell bei der Anwältin bzw bei der Vorzimmerdame und habe den Mahnbescheid abgegeben welchen ich nur Quergelesen habe. Heute Nachmittag bekomme ich nen Anruf von meiner Anwältin die mich fragte, wann der Brief bei mir ankam....wie ich schon sagte, am 23.07. 14. Der Brief wurde aber am 26.06.14 ausgestellt sodas die 14 Tage Einspruchsfrist längst rum sind. Da fragte Sie mich ob ich den Gelben Briefumschlag noch habe.....da is mir doch glatt die Farbe aus dem Gesicht gefallen....ich aber den Hörer weggeschmissen und die Papiertonne durchsucht.....und fündig geworden. Ich also wieder meine Anwältin angerufen und gesagt das ich den Briefumschlag habe mit Datum Uhrzeit und Unterschrift

Naja soweit erstmal Glück gehabt.
 

RedCougar

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Selbst wenn du den Briefumschlag nicht mehr gehabt hättest, wäre das kein Beinbruch gewesen. Mit Umschlag liegt der Nachweis der Zustellung euch zwar gleich vor, aber die Mahnbescheide werden immer mit Zustellungsurkunde zugestellt, so dass die Post und das Amtgericht auch den Nachweis haben, dass und wann der Brief zugestellt wurde. Ohne Umschlag wäre also nicht schlimm gewesen, nur etwas umständlicher, wenn überhaut jemand den Zustellungsnachweis abverlangt hätte.

Das Datum des Mahnbescheids resultiert übrigens aus der langen Bearbeitungszeit, die das Amtsgericht hat. Am 26.06. hat der Gläubiger den Mahnbescheid nur eingereicht.
 

BisMorgenFord

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Boa, das hört sich wirklich nach einem ziemlichen Fake an. Versuche so viele Daten wie möglich zu sammeln und dokumentiere sie mit Zeugen. Mach die Gegenpartei fertig. Die haben doch voll einen an der Waffel.
 

Baumschubser

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Schlimm, dass es aufgrund einiger nichtsnutziger Winkeladvokaten in diesem Land soweit gekommen ist. Ich wage hier mal die Prognose, dass 1/3 aller Anwälte schlichtweg zu wenig Mandanten hat und deshalb jede Hinterhältigkeit nutzt, um Kohle zu machen. Ich hab aktuell auch wieder so ne Sache am Hals, aber dazu in eigenem Thread mehr.
 

Mac

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Guten Morgen,

da ich bei Rechtsangelegenheiten immer interessiert bin, den Ausgang zu erfahren, wollte ich mal nach horchen, ob sich da weiteres getan hat...? :)
 

Baumschubser

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Dann ist die Sache erledigt, denn nach dem Mahnbescheid und deinem Widerspruch muss die Gegenseite fristgerecht einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Diese Frist ist lange rum. Hat sich erledigt für dich.
 

Mac

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Mahlzeit... :cool

ok, dann warten wir weiter ab. Ich weiß wie langwierig manche Dinge werden können.
(eigene Angelegenheit wegen Heizung läuft seit 2009...) :rolleyes
 

Mac

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Baumschubser schrieb:
Dann ist die Sache erledigt, denn nach dem Mahnbescheid und deinem Widerspruch muss die Gegenseite fristgerecht einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Diese Frist ist lange rum. Hat sich erledigt für dich.
Ok... :schlaubi
Das wäre ja klasse... :applaus
 

RedCougar

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Baumschubser schrieb:
Dann ist die Sache erledigt, denn nach dem Mahnbescheid und deinem Widerspruch muss die Gegenseite fristgerecht einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Diese Frist ist lange rum. Hat sich erledigt für dich.
Das ist so leider nicht korrekt. Einen Vollstreckungsbescheid kann man erwirken, wenn KEIN Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Wenn Einspruch eingelegt wird, kann ein Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Gläubiger die Sache weiterführen will. Bis die Sache also endgültig abgeschlossen ist, kann es durchaus noch eine Weile dauern und hat sich noch nicht zwingend "erledigt".

Ich persönlich gehe aber trotzdem davon aus, dass der Gläubiger keine weiteren Schritte untrnehmen wird. Daher hat sich die Sache vielleicht wirklich erledigt ;)
 

Ronnymondy

Kaiser
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So, hat sich nicht erledigt....

Heute kam Brief von meiner Anwältin zur Kenntnisnahme mit folgendem Inhalt

Sehr geehrte Frau xxxx

in oben genannter Angelegenheit nehme ich zunächst Bezug auf ihr Schreiben vom 25.06.14.
Dieses hat sich leider auf den Tag genau mit der Beantragung des Mahnbescheids überschnitten gegen den sie Wiederspruch eingelegt haben.

Blablabla

Die Streitgegenständige Eisenbahnplatte wurde gekauft um dem Patenkind meiner Mandantschaft eine Freude zu machen.
Die Abholung erfolgte durch einen Bekannten Herrn xxxx . Die Kosten hierfür Betrugen 120€ + Benzin. Bei Anlieferung wurde meiner Mandandschaft mitgeteilt, das ein Fuß gebrochen sei und einer eingeknickt ist.
Ein Ausgleich sollte in dem noch zugesagt Paket erfolgen.

1.Nach Provisorischer Aufstellung der Eisenbahnplatte wurde festgestellt, das diese erhebliche Mängel aufweist und für Kinder keineswegs geeignet ist.
Demzufolge ist ein Arbeiten unter der Platte höchst gefährlich wegen der Instabilität.

2.Der Deckel wird nur von einem Axialmotor gehalten, sodass beim Arbeiten dieser Herunter fallen kann.
In diesem Zustand ist die Anlage sehr gefährlich und die Überlassung einem Kind Unzumutbar
Um Stabilität zu erreichen müssten ca 180€ Investiert werden
Was den Deckel Betrifft nochmals ca 170€

3. Das Sägewerk mit Wasser funktioniert nicht...ca 65€
4. Bei der Seilbahn ist nur die Talstation vorhanden...ca 220€
5.Spielplatz mit Karussel und Wippe fehlt total
6.Baustelle mit Traktor geht nicht (Traktor sollte sich bewegen)..ca 80€
7 Karton mit versprochenem Material ca 150€

Ihr Mandant hätte darauf hinweisen müssen das die Anlage für Kinder höchst ungeeignet ist, den das Thema Sicherheit wurde in keinsterweise Berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, das Ihr Mandant die Platte zurücknimmt unter der Erstattung des Verkaufspreises, Transportkosten nebst Anwalts und Gerichtskosten.

Oder unser Mandant die Platte behält jedoch die Mängel behoben werden sowie die Anwalts und Gerichtskosten erstattet werden.

Antwort bis zum 7.11.14 ansonsten Streitverfahren vordgeführt

MFG



So nun ich. Also von einem Patenkind war nie die Rede , zumal ich nicht wüsste das ich darauf hinweisen muss, das die Anlage für Kinder Ungeeignet ist.
Wie eingangs geschrieben, hat der Herr sich die Anlage angeschafft, da er wegen seiner Erkrankung eine Beschäftigung braucht/sucht.

Die Anlage ist 100x150cm und steht auf 5 Füßen....mir ist nichts passiert. (zumal nach dem Provisorischem Aufstellen noch alles in bester Ordnung war und gelobt wurde wie toll die Platte ist)
Das der Deckel herunterfallen kann ist höcht unwarscheinlich, da dieser mit 5 Scharnieren gehalten wird und der Axialmotor (Schraubenmotor) diesen Obenhält (Welcher mittig am Deckel verschraubt ist, sofern dies wieder geschehen ist)

Zum Sägewerk welches nicht funktionieren soll, kann ich natürlich nicht sagen ob beim Transport nicht ein Kabel unterbrochen wurde, da die Platte auf Seiten der Elektrik mit Obstkisten und Decken gesichert wurde.

Die Seilbahnstation wo nur die Untere vorhanden sein soll, kann ich mir nur so erklären, das er ein Originalbild gefunden hat und gemerkt hat, das die Bergstation anders Aussieht ( Ist aber auf den Auktionsbildern zu sehen)

Karussel und Wippe fehlt total....also ist da jetzt ein 10x 10 cm großes Loch in der Platte ( ist ein in die Platte eingelassenes Modul)

Traktor fährt nicht....logisch, der Idiot findet auch die Baustelle nicht und weiss nicht wo er den Traktor hinstellen muss ( Wird über einen Magneten vor und zurück bewegt)

Karton dessen Wert 150€ Betragen soll ist das beste....den hab ich hier und auch nur ich sehe Ihn....woher kommen die 150€ ??? Da ist wohl eine null zuviel.

Muss erstmal mit meiner Anwältin quatschen...


Ronny
 

RedCougar

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Äußerst interessant ... halt uns bitte weiter auf dem Laufenden!

Wenn das ganze nicht so unangenehm für dich wäre, wäre es ne richtig gute Abendunterhaltung.
 
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Manu

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Mich würd es auch interessieren.
Halte uns mal auf dem laufenden.
Wird ja richtig spannend.
 

Mac

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Es ist ja schon seltsam, dass erst über eine Beschäftigung für den älteren Herren gesprochen wird und plötzlich ein Patenkind der "Betreiber" sein soll.
Ich glaube auch nicht, dass man bei einem Artikel darauf hinweisen muss, ob etwas für Kinder geeignet ist oder nicht. Dann müsste das ja in jeder Auktion stehen.
Ich denke, die fahren zwar schweres Geschütz auf, aber wenn Du soweit alles schriftlich hast und belegen kannst, dürfte sich der Richter auch einen schmunzeln...

Besser wie CSI, so was... :affen
 

Baumschubser

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Also mal ganz ehrlich, normal ist das doch nicht mehr. Eigentlich gibts hier nur eine Lösung: :aufsmaul :aufsmaul :aufsmaul Was haben die erwartet für den Preis? Eine nagelneu aufgebaute Profianlage?
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Moin !

Also das Schreiben des Gegner-Anwalts ist ja einfach zu köstlich. Auf keinen Fall würde ich einer Rückabwicklung zustimmen, ist ja fast eine Schuldanerkennung.

Mit dem Text aus der Anzeige bist du meiner Meinung nach aus dem Schneider...ich suche heute mal etwas ähnliches raus.
 
B

Black Math

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Ach du Schande, Leute gibt's... :wow

Für mich sieht das Ganze so aus, als wäre der gegnerische Anwalt ein Freund des Käufers. Dieser hat das Interesse und/oder die Lust am Basteln verloren und mit seinem Kumpan beim Feierabendbier so eine typische "mal versuchen - Aktion" ausgeheckt.
 

Ronnymondy

Kaiser
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So.folgendes Schreiben ging heute an die Gegner....


Sehr geehrte Herr Kollege XXXX

in der vorbezeichneten Angelegenheit komme ich, nach Rücksprache mit meinem Mandanten, auf Ihr
Schreiben vom 29.10.2014 zurück und nehme wie folgt Stellung:
Der Sachverhalt ist nicht korrekt dargestellt. Mein Mandant hat eine "kleine aber feine Komplettanlage in
Spur N zum Fertigstellen" veräußert. Für welchen Zweck Ihr Mandant diese Modellbauanlage verwenden
möchte war kein Verkaufsgegenstand. Wenn Ihr Mandant nun angibt, dass er die Modelbauanlage für sein
Patenkind erworben hat, so hört mein Mandant dies zum ersten Mal. Mitgeteilt wurde vorab nur, dass Ihr
Mandant stark erkrankt ist und selbst mit der Anlage spielen möchte.
Es ist richtig, dass ein Fuß bei der Übergabe gebrochen war und mein Mandant hierfür eine Entschädigung
mit dem Karton mit Kleinstteilen an Ihren Mandanten versenden wollte. Hierfür schrieb mein Mandant Ihren
Mandanten auch per E-Mail an und bat um Übermittlung einer Adresse. Eine Adressmitteilung erfolgte
jedoch nicht. Mein Mandant wird diese Kiste per Post an Ihren Mandanten übermitteln.
Zu den von Ihrem Mandanten aufgeworfenen Mängeln wird folgendes vorgetragen:
Ihr Mandant hat meinem Mandanten gegenüber telefonisch bestätigt, dass die Anlage bei ihm angekommen
ist und alles sehr schön ist. Von Mängeln hat er nicht gesprochen.
Darüber hinaus waren bei Übergabe keine Mängel vorhanden. Die selbst gebaute Anlage wurde wie
beschrieben verkauft. Hierfür stehen Zeugen zur Verfügung. Ferner wurde jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen.
Es bestand demnach zu keinem Zeitpunkt ein Rücktrittsrecht oder -grund. Mein Mandant ist seiner
Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachgekommen. Es wird aus diesem Grund weder eine Rückabwicklung
des Kaufvertrages noch eine Mangelbeseitigung durch meinen Mandanten erfolgen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 

Baumschubser

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Man sollte irgendwann die Kommunikation mit solchen Leuten einfach abbrechen. Das ist zumindest meine Meinung. Es bringt eh nichts.
 

Sylvester23

Foren Gott
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Baumschubser schrieb:
Man sollte irgendwann die Kommunikation mit solchen Leuten einfach abbrechen. Das ist zumindest meine Meinung. Es bringt eh nichts.

Sorry, aber das ist absoluter Schwachsinn!

In einem Rechtsstreit bringt es absolut nichts, auf toter Mann zu spielen. Ein Beispiel: in einem Mahnverfahren wird nicht mal geprüft, ob dem Antragssteller der Anspruch tatsächlich zusteht. Widersprichst Du nicht, kann der Anspruchgegner 14 Tage drauf einen Vollstreckungsbecheid erlassen.

Und deswegen ist es hier auch genau richtig, den eigenen Anwalt mal die großen Geschütze abfeuern zu lassen.Es lauern im dt. Recht leider schon allein genug Auslegungsmöglichkeiten, dass einem Schweigen zum Nachteil gereicht. Das jetzt weiter auszuführen, geht zu weit, aber wenn man sich mal mit dem Hintergund der dt. Gesetzgebung (grobe Rahmenvorgabe) und Gerichtlicher Einzelfallausgestaltung unter Beachtung der rechtlichen totalen Unabhängigkeit der Richter/Richterinnen (versuch mal einem Richter der wirklich nur Mist baut wegen Rechtsbeugung dran zu bekommen...) befasst, wird es klarer, warum es heisst: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Deshalb, aus meiner beruflichen Tätigkeit kann ich nur sagen: Vorträge, die man nicht ausdrücklich bestritten hat, werden gern und regelmässig als unbestritten und damit bestätigt ausgelegt.
 
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