21s123

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also ich habe folgendes Problem:

Ich habe bei ebay ein Autoradio gekauft und natürlich bezahlt.

Dann gingen die Probleme los:

Verkäufer sichert mir den Versand für den 4.7.2009 zu, versendet es dann aber erst am 8.7.2009 nach mehrmaliger Aufforderung und heute kommt es an, aber es fehlt das Frontbedienteil, ohne dem kann man es bekanntlich nicht nutzen.

Nun behauptet er aber, daß es unter der KONTROLLE von fremden Personen beigelegt war. Beim Auspacken haben wir unter Zeugen vom Inhalt Fotos gemacht, es ist weder das Bedienteil, noch die Aufbewahrungsbox und auch kein Entriegelungswerkzeug dabei. Das Paket war auch nicht beschädigt und auch nicht anderweitig geöffnet. Sah zumindest so aus.

Was nun? Was soll ich machen?
Ans Festnetz geht er auch nicht!
 

21s123

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Problem ist, daß er in Recklinghausen wohnt und das ist nicht in der Nähe von Magdeburg.

Es steht aber eigentlich Aussage gegen Aussage, oder sind die Fotos ein rechtsgültiges Beweismittel?
 

Focus-Reik

König
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Tja dass weiss ich leider auch nicht...!?
kann man ja bei der Polizei mal nachfragen..!!
oder beim anwalt nur dass die immer geld dafür haben wollen...
außer man hat ne gute rechtschutz versicherung...

Aber auf jedenfall bei ebay melden...!!
darf ich fragen was dass für ein radio ist und was du bezahlt hast??
 
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Maik MkV

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Der Link zur Aukton wäre auch nicht schlecht.
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
er ist der verkäufer und er muss beweisen können das er dir die ware vollständig geschickt hat! dazu brauch er selber auch seinen kaufbeleg, damit er überhaupt nachweisen kann das teil gehabt zu haben!

und mal ehrlich, wer verpackt seine sachen denn im beisein von zeugen !? kein mensch, ausser man hat von anfang an vor zu bescheissen! vielleicht solltest du das radio mal zu polizei bringen und prüfen lassen ob das irgendwo gestohlen gemeldet ist! falls sowas sein sollte, bekommst du ihn auf jeden fall dran...zeugen hin oder her!
 

RedCougar

Megaposter
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er ist der verkäufer und er muss beweisen können das er dir die ware vollständig geschickt hat!
Falsch. Der Gefahrenübergang beginnt mit Absenden der Ware. D. h. schon das Risiko des Transportweges trägt im Normalfall der Käufer - es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden (z.B. AGB o. ä.). Ein verzerrtes Bild entsteht leider dadurch, dass viele Verkäufer in Kulanz auf viele Dinge wohlwollend reagieren, obwohl sie dazu rein rechtlich nicht verpflichtet wären.

Handelt es sich denn um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer?
 

cougarman81

Kaiser
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Wurde das Ding vor dem Versand gewogen? Vielleicht kann man das am Gewicht nachvollziehen.

Auf dem Weg hab ich mein Autoradio ersetzt bekommen, da ich nachweisen konnte das es auf dem POstweg aus dem Karton geklaut wurde....
 

Achim

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So wie ich es verstanden hab, fehlt nur das Bedienteil.
Was für einen Sinn würde es machen, nur das eine Teil "mitgehn" zu lassen ?(

Schieb mal 'nen Link zum Artikel rüber.
 

Chrishnx246

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Falsch. Der Gefahrenübergang beginnt mit Absenden der Ware. D. h. schon das Risiko des Transportweges trägt im Normalfall der Käufer - es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden (z.B. AGB o. ä.). Ein verzerrtes Bild entsteht leider dadurch, dass viele Verkäufer in Kulanz auf viele Dinge wohlwollend reagieren, obwohl sie dazu rein rechtlich nicht verpflichtet wären.
Handelt es sich denn um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer?

Genau so ist die Aussage falsch, da du ja noch nicht weißt ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt §474 BGB, dann stimmt nämlich deine Aussage nicht da dann der §447 BGB keine Anwendung findet! ;)
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Dann versuche mal, ob ein Autoradio in die Kategorie "Verbrauchsgüter" passt. Ich hab da meine erheblichen Zweifel. Es ist eine Einmal-Anschaffung und nicht etwas was man verbraucht und immer wieder nachkaufen muss (wie Klopapier).

Grüße
Uli
 

marc1706

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Ein Kaufvertrag zwischen Händler und Privatperson wird Verbrauchsgüterkauf genannt.
Hat also mit Klopapier wenig zu tun. ;)
 

Chrishnx246

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@ Muc
Das ist jetzt nicht dein ernst oder?
Du kennst dich mit dem Thema überhaupt nicht aus, gibst hier vollmundig Tipps und behauptest dann noch, dass ich quatsch erzähle? :tdw

Wie Marc angemerkt hat natürlich völlig richtig, der Kauf einer beweglichen Sache eines Verbrauchers von einem Unternehmer.
Ich habe ja nicht Zusammenhangslos einfach Verbrauchsgüterkauf hin geschrieben, sondern auch die passenden zivilrechtlichen Paragraphen.

Wenn man sich nicht mit dem Thema nicht auskennt hätte man auch ganz einfach im §474 BGB nachschauen können, bevor man hier ohne Fachwissen abermals los poltert. ;)

Sich mal eben den Begriff erGoogeln und dann die Bedeutung der EH-Bezeichnung zu posten ist ein typisches Phänomen der aktuellen Entwicklung, dass jeder behauptet alles zu Wissen und eigentlich bloß Halbwissen hat bzw. sich alles ergoogelt.
Aber wie du soeben gibt es zwischen tatsächlichem Wissen zu einem Thema und dem ergoogeln ab und zu Unterschiede.

Ich kann nur sagen ZUM GLÜCK!!!
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
[offtopic]Komm wieder runter, bitte. Marc's Einwurf hätte genügt, um zu sagen, dass ich daneben liege. Kann vorkommen, bin auch nur ein Mensch - wie Du.[/offtopic]
 
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Melanie W.

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er ist der verkäufer und er muss beweisen können das er dir die ware vollständig geschickt hat!
Falsch. Der Gefahrenübergang beginnt mit Absenden der Ware. D. h. schon das Risiko des Transportweges trägt im Normalfall der Käufer

wenn das so einfach wäre, könnte man einfach einen stein in den karton legen...man hats ja dann verschickt und was beim verkäufer dann ankommt ist seine sache ? wohl kaum...
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
ich weiss, aber in so einem fall muss der verkäufer belegen können das er die ware wirklich hatte und verschickt hat!
 

Chrishnx246

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Was hat denn das jetzt mit dem Stein zu tun?

Der Gefahrenübergang ist einzig und allein dafür ausschlaggebend, was passiert wenn die Ware untergeht.
Also Verlust, Beschädigung, ...beim Transport von Verkäufer zu Käufer!

Der Umfang der Sache die Bestandteil des Kaufvertrages ist, hat damit doch nichts zu tun.

@ Threaderstellerin bzw. die Personen die in der gleichen Situation sind

Mit dem Händler reden, wenn er bockig ist (immer an den Wald denken ;) )
schriftlich um Nacherfüllung bitten (hierbei ganz genau schreiben was fehlt, defekt ist, ...) und zu Nacherfüllung eine 2 Wochenfrist setzen.
Nüchtern die Sachverhalte schreiben und keine Bewertung, Meinung, Stimmung einfließen lassen auch wenn´s schwer fällt.

Wenn du nach der Frist nichts bekommen hast, bzw. keine Reaktion des Händlers, dann kannst du nur noch zum Anwalt.

Zusammengefügt by MucCowboy

Original von Sweet_Melli
ich weiss, aber in so einem fall muss der verkäufer belegen können das er die ware wirklich hatte und verschickt hat!

Richtig. (also vorausgesetzt wir reden immer noch von Unternehmer an Verbraucher)

EDIT by MucCowboy: Bitte keine Doppelpostings, sondern die EDIT-Taste rechts oben benutzen. Danke.
 

21s123

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Also habe den Verkäufer (ist ein gewerblicher Händler) heute erreicht und er hat bereits über das Internet an das Versandunternehmen eine Schadensanzeige gestellt.

Kopie hat er mir zukommen lassen.

Habe Ihm auch per Email heute die Fotos zukommen lassen.

Mal sehen wie es weiter geht, da er meint, daß das Paket über den Versender bis 500 Euro versichert ist.

Er meldet sich auf jeden Fall am Montag telefonisch bei mir.
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
die schadensanzeige bringt eigentlich nur was, wenn du das sofort nach erhalt gemacht hättest! du sagst ja selber das paket war von aussen nicht beschädigt, also wird dabei auch nichts rumkommen!

und wenn da einer was geklaut haben sollte, wieso dann nicht den ganzen inhalt !? das macht irgendwie keinen sinn...
 

21s123

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ich habe mich sofort nach erhalt versucht mit dem verkäufer in verbindung zu setzen

habe email, fax gesendet und versucht ihn telefonisch zu erreichen, was leider misslang (aber unter der email-adresse hatte ich noch eine andere telefonnummer rausbekommen ---> war von seinem Vater und er hats ihm ausgerichtet)

Das alles geschah innerhalb von 5 Minuten nach Erhalt des Pakets.

(Rechner an, www.dasoertliche.de, www.ebay.de, und email- mit fax-programm)

Schneller gings nun wirklich nicht
 
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Melanie W.

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die meldung musst du aber nicht bei ihm machen, sondern beim versandunternehmen!
 

cougarman81

Kaiser
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Original von Sweet_Melli
die meldung musst du aber nicht bei ihm machen, sondern beim versandunternehmen!

Melden kann es sowie ich mitbekommen habe aber nur der Versender und nicht der Empfänger. Bei meinem Fall mit dem Autoradio hat es lange gedauert bis sich was tat, aber es tat sich wenigstens was....
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
nein, wenn es wirklich ein transportschaden wäre...müsstest du es auch selber dem versandunternehmen melden! damit die umgehend bescheid wissen, so eine schadensmeldung die tage später kommt bringt normal nichts mehr!

als beispiel nenne ich mal den hermesversand, dort heisst es wie folgt:

Was passiert bei Schaden oder Verlust?

Entweder bestätigt schon der ausliefernde Kundenbetreuer den Schaden, und händigt Ihnen eine Schadensmeldung aus, sonst ist eine taggleiche Meldung per Mail erforderlich.
Dann erhalten Sie eine Nachricht mit weiteren Hinweisen zur Bearbeitung, damit eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung erfolgen kann.
 

marc1706

Jungspund
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Das betrifft aber nur offensichtliche Beschädigungen an der Verpackung, die auch jeder normale Mensch entdeckt. Zum Beispiel wenn das Päckchen schon offen ist. Da das aber nicht der Fall ist, kann man sich diesen Text, der anscheinend aus den AGB vom Hermes Versand stammt, getrost irgendwo hinstecken.

Meiner Meinung nach muss aber der Händler den Schaden mit dem Versandunternehmen abwickeln.

@21s123: Falls du den Schaden nicht ersetzt bekommst, dann frag doch einfach mal bei einem Anwalt nach. Der dürfte sich da etwas besser auskennen als wir. ;)
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
mit dem versandunternehmen kann man sich aber nur einigen, wenn wirklich ein offensichtlicher schaden vorliegt! hier war aber keiner, also wird sich das versandunternehmen zu 100% rausreden.
und da es ja ein händler war, würde ich den artikel zurückschicken..da er unvollständig war und mein geld zurück verlangen! wie wurde denn gezahlt ? bei sowas ist paypal immer am besten!
 

Lomex

Eroberer
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Was zwischen Verkäufer und Versender abgewickelt wird, kann dir doch erstmal herzlich egal sein. Fakt ist, dass du eine unvollständige, mithin mangelhafte Ware bekommen hast. Es greift das stinknormale Gewährleistungsrecht. Du forderst also deinen Vertragspartner auf, den Mangel zu beheben. Und die Frist nicht vergessen.
 
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mondeo_fan

Gast im Fordboard
Stimmt wobei die Fristeinhalten das wichtigste bei is, sionst wirds meistens nix ansonsten muss ich Lomex recht geben, hier greift die Gewährleistung von Betrug würd ich aber in dem Fall noch nicht sprechen!

mfg!
 
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