der_ast
Megaposter
Das ist in AUT genauso, aber der "Augenblick der Kenntnisnahme" war bereits und wurde von der Werkstatt sicherlich dokumentiert --> m.E. herrscht für das betroffene Fahrzeug ab diesem Moment Fahrverbot, welches dem Fahrzeughalter schriftlich mitgeteilt und von diesem unterschrieben werden sollte.
Somit sind wir wieder beim Haftungsausschluss und dem verminderten Versicherungsschutz ...
Somit sind wir wieder beim Haftungsausschluss und dem verminderten Versicherungsschutz ...