Original von dridders
Was meinst du was ich mache und woher die Fragen komme?
Keine Ahnung.
Für mich ist der Gesetzestext nicht eindeutig und lässt sich so und so auf den Fall anwenden.
Der Gesetzestext ist eindeutig und ja, er lässt sich trotzdem so und so anwenden, jedoch immer nur auf den ganz konkreten Fall bezogen.
Auf den mit dem "über die rote Ampel und deswegen zu schnell, jedoch nur eben "so" und nicht auch "so", wenn Du verstehst, was ich meine.
Nee, wieso? Muss man Richter/Anwalt sein, um so etwas beurteilen zu können bzw. Gesetzestexte auslegen zu können?
Übrigens: Du vergleichst da Birnen und Äpfel. Ich meine damit, dass man Richter und Anwälte nicht zusammen in eine Schublade tun darf.
Richter sind
nur dem Gesetz verpflichtet, haben den jeweiligen Fall danach auch zu bewerten zunächst und dürfen nicht voreingenommen sein.
Bei Anwälten ist das völig anders. Der Anwalt wird vom Mandanten (nehmen wir den Angeklagten an), bezahlt und ist deshalb
dem Mandanten verpflichtet. Dieser erwartet deshalb zu Recht, dass der Anwalt ihm hilft, aus der Sache rauszukommen, egal mit welchen (legalen und nicht legalen) Mitteln.
Je nachdem, wie ein Anwalt sich auskennt, wird er es schaffen, das Recht so zu verdrehen, dass es für seinen Mandanten passt.
Kennst sicher den Ausdruck "Rechtsverdreher", oder? Hat schon seinen Grund, dass Anwälte allgemein so bezeichnet werden.
Und es heißt genau aus diesem Grund auch nicht umsonst, dass man zwar recht haben kann aber deshalb noch lange nicht Recht bekommen muss.
So ist unser Rechtsstaat nun einmal eingerichtet.

Und nun lass uns mal damit aufhören, ok?
Gruß, Wolfgang