Das hat sich gelohnt ... *%&"$(!%*

K

Kim

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Original von MucCowboy
... Zahlt man aber innerhalb der Frist nicht, wird ein Bußgeldverfahren daraus, und das hat Eingang in Dein polizeiliches Führungszeugnis. Das ist dann plötzlich schon relevant.

Da muss ich dir widersprechen!!

Ein Bußgeldverfahren wird nicht im PFZ vermerkt. Denn dann hätte ich da schon definitiv einen Eintrag!!! Da kommen eigentlich nur Einträge rein, bei denen du vom Richter verurteilt wurdest.
 

dridders

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Uli:
Einigenorts gibt es inzwischen kombinierte Blitzen, die auch die Geschwindigkeit ermitteln... um eben gegen die Leute vorzugehen die sich denken "da geb ich Gas um noch eben drueber zu huschen". Dann gibts gleich doppelt Post im Zweifel... Geschwindigkeit + Rote Ampel. Dadurch das eh 2 Kontaktschleifen verbaut sein muessen ist das vermutlich ohne grossen Zusatzaufwand realisierbar, die "normalen" festen Geschwindigkeitsblitzen arbeiten ja auch mit Kontaktschleifen und nicht mit Radar.
 

BigWoelfi

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Original von dridders
Einigenorts gibt es inzwischen kombinierte Blitzen, die auch die Geschwindigkeit ermitteln... um eben gegen die Leute vorzugehen die sich denken "da geb ich Gas um noch eben drueber zu huschen". Dann gibts gleich doppelt Post im Zweifel... Geschwindigkeit + Rote Ampel.
Das glaub ich aber eher nicht jetzt.
Schon mal was von Tateinheit gehört?

Auszug aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 19 Tateinheit
(1)Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

(2)Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.
In § 52 StGB ist das auch so für Straftaten geregelt, nur eben etwas ausführlicher.

Gruß, Wolfgang
 

dridders

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Ist es die gleiche Tat? Das eine ist eine Geschwindigkeitsuebertretung, das andere das ueberfahren einer roten Ampel. Wann gilt es als ein Verstoss, wann als mehrere? Gilt das fuer eine Fahrt? Einen Tag? Einen Monat? Eine Stunde? 5km? Duerfen sich die Polizisten direkt hinter die Ampel mit der Radarpistole stellen? Oder erst 10m dahinter?
 

BigWoelfi

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@dridders

Konstruier mal nicht so viel zusammen bitte. Dass es die gleiche Tat ist, habe ich ja auch nicht geschrieben bzw. zitiert. Das wäre dann ja auch Tatmehrheit und nicht Tateinheit.

Lies mal richtig: Bei Tateinheit handelt es sich um mehrere aber unterschiedliche Tatbestände, nicht den gleichen Tatbestand.

Wenn jemand, weil er unbedingt die Ampel schaffen will, diese dann bei Rot nimmt, weil er wegen der Geschwindigkeit jetzt nicht mehr bremsen kann, dürfte sehr wohl Sachzusammenhang bestehen.
Das ist und bleibt eine Handlung, vor allem, weil sie ja zur selben Zeit begangen und auch festgestellt wird.

Wo die Rennleitung sich genau postieren darf, kann ich Dir nicht sagen.
Und Deine Fragen dazu, für wann was gilt, kann ich Dir auch nicht genau beantworten. In der Regel sollte aber ein zeitlicher Zusammenhang schon vorhanden sein.

Und folgende beiden Verhaltensweisen sind sicher auch unterschiedlich zu bewerten:

1. Fall:
Fahrer fährt mit seinem Fahrzeug einkaufen. Dabei überfährt er in A eine rote Ampel. Danach fährt er von A extra nach B, weil ihm einfällt, er könnte dort auch noch einkaufen. In B wir der wegen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt.

Jeder normale Mensch wird erkennen, dass zwei voneinander lösgelöste Tatbestände vorliegen.

2. Fall:
Faher will von A nach B und zwar so schnell wie möglich. Dabei ist es ihm völlig egal, was er dafür tun muss. Er überfährt also in A eine rote Ampel und in B wird er geblitzt.

Ich habe mal ein Urteil gelesen, fragt mich nicht, wo das war, da hat ein Richter an einem Landgericht (höchstrichterlich also) auf Fortsetzungszusammenhang geurteilt und eine Gesamtstrafe ausgesprochen, weil es auf die subjektive Seite ankommt, also was der Fahrer sich dabei gedacht hatte.

Und hierbei greifen grundsätzlich dann Tateinheit (mehrere Taten gleichzeitig oder ganz dicht aufeinander) oder Tatmehrheit (gleiche Tat mehrfach in überschaubarem Zeitraum oder engem Sachzusammenhang).

Gruß, Wolfgang
 

dridders

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Und, wie war die Gesamtstrafe? War sie einmal rote Ampel ueberfahren? Oder einmal zu schnell? Oder war sie wegen Vorsatz hoeher als alles beide zusammen? Das mag alles schoen und gut sein das man mit viel Glueck und teurem Anwalt moeglicherweise eine Chance hat sich juristisch irgendwo raus zu reden, genauso gut kann es sein das du dran bist und beides separat behandelt wird... oder zusammen genommen wird und dann nicht mehr die normale Strafe fuer ein "Einzelelement" angewendet wird.
 

BigWoelfi

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@dridders,

Deine Spekulationen nützen niemanden etwas. Lies doch einfach im Gesetz und gut isses. Da ist das doch ganz genau beschrieben vom Gesetzgeber. Was Dann Anwälte vor Gericht für ihre Mandanten rausholen können oder nicht, ist doch wohl erst einmal zweitrangig.

Gruß, Wolfgang
 

dridders

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Was meinst du was ich mache und woher die Fragen komme? Für mich ist der Gesetzestext nicht eindeutig und lässt sich so und so auf den Fall anwenden. Ich für meinen Teil bin kein Jurist und kann zu 100% sagen "das ist so", kann aber zumindest meine Zweifel in den Raum stellen. Bist du Richter/Anwalt?
 

BigWoelfi

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Original von dridders
Was meinst du was ich mache und woher die Fragen komme?
Keine Ahnung.
Für mich ist der Gesetzestext nicht eindeutig und lässt sich so und so auf den Fall anwenden.
Der Gesetzestext ist eindeutig und ja, er lässt sich trotzdem so und so anwenden, jedoch immer nur auf den ganz konkreten Fall bezogen.
Auf den mit dem "über die rote Ampel und deswegen zu schnell, jedoch nur eben "so" und nicht auch "so", wenn Du verstehst, was ich meine.

Bist du Richter/Anwalt?
Nee, wieso? Muss man Richter/Anwalt sein, um so etwas beurteilen zu können bzw. Gesetzestexte auslegen zu können?

Übrigens: Du vergleichst da Birnen und Äpfel. Ich meine damit, dass man Richter und Anwälte nicht zusammen in eine Schublade tun darf.

Richter sind nur dem Gesetz verpflichtet, haben den jeweiligen Fall danach auch zu bewerten zunächst und dürfen nicht voreingenommen sein.
Bei Anwälten ist das völig anders. Der Anwalt wird vom Mandanten (nehmen wir den Angeklagten an), bezahlt und ist deshalb dem Mandanten verpflichtet. Dieser erwartet deshalb zu Recht, dass der Anwalt ihm hilft, aus der Sache rauszukommen, egal mit welchen (legalen und nicht legalen) Mitteln.
Je nachdem, wie ein Anwalt sich auskennt, wird er es schaffen, das Recht so zu verdrehen, dass es für seinen Mandanten passt.
Kennst sicher den Ausdruck "Rechtsverdreher", oder? Hat schon seinen Grund, dass Anwälte allgemein so bezeichnet werden.
Und es heißt genau aus diesem Grund auch nicht umsonst, dass man zwar recht haben kann aber deshalb noch lange nicht Recht bekommen muss.
So ist unser Rechtsstaat nun einmal eingerichtet. :)
Und nun lass uns mal damit aufhören, ok? ?(

Gruß, Wolfgang
 
M

MucCowboy

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Offtopic:
Richter und Anwälte haben jeweils nur ein und dasselbe Gesetzeswerk zur Grundlage ihres Handelns. Da dieses aber oft reichlich umfangreich verfilzt, in manchen Punkten unklar oder auch widersprüchlich ist, versucht jede "Partei", es für sich günstig auszulegen. Das ist nicht illegal, Wolfgang, sondern solange sie innerhalb dieses Gesetzestextes bleiben völlig legitim. Der Anwalt sucht Argumente "pro" Klient, der Staatsanwalt "contra". Und der Richter muss auf der Grundlage eben dieses Gesetzes eine Entscheidung fällen. Fertig.

Original von dridders
Was meinst du was ich mache und woher die Fragen komme?
Eben weil dridders genauso die Gesetze in beide Richtungen abklopft und nichts für unverrückbar gegeben hält, solange ein Interpretationsspielraum erkennbar ist.

Original von BigWoelfi
Und nun lass uns mal damit aufhören, ok? ?(
Darum bitte ich auch.

Grüße
Uli
 
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