Das ist leider nicht so einfach, wie es scheint.
Die von Dir angesprochenen E36-Modelle haben für ihre Scheinwerfer noch alle eine allgemeine Zulassung durch das KBA auf Basis der alten ECE98 bekommen. Das heißt für diese Modellreihe, dass die Scheinwerfer mit Xenon-Brennern ohne automatische LWR und Waschdüse zugelassen sind.
In der Praxis könnte also jeder E36-Besitzer diese Xenon-Scheinwerfer bei sich anbringen und würde keinerlei Probleme mit dem TÜV bekommen - aufgrund der allgemeinen Betriebserlaubnis durch das KBA.
Diese ABE ist beim Cougar von den Ford-Werken beim KBA für unsere Scheinwerfer leider nie beantragt - und daher auch nie erteilt worden.
Ergo gilt: eine Umrüstung muss in jedem Fall der jetzt geltenden Bestimmung nach §50 Abs. 10StVZO entsprechen - also auf deutsch:
Xenon mit automatischer LWR und Waschdüsen.
Und da wird´s aufwändig.
Sind die Waschdüsen eher noch eine kleinere Herausforderung in der Nachrüstung (einmal abgesehen von den fehlenden Betätigungsschaltern dafür), sieht´s bei der Umrüstung auf automatische LWR schon anders aus.
Auch die kann ich zwar käuflich erwerben, aber es kann eigentlich keiner einbauen, da man dafür nicht irgendeine Stelle im Fahrzeug wählen darf.
Und selbst wenn diese Stelle ordnungsgemäß ermittelt und der Einbau wie gefordert über die Bühne gegangen ist, heisst es in jedem Fall:
EINZELABNAHME!!! Herzlichen Glückwunsch!!! Sie wurden soeben um ca. TEU 1,5 ärmer - für eigentlich nix.
Ok, von den Herstellungs- und Umbaukosten einmal ganz abgesehen.
Aber letztendlich heisst es ca. TEU 4,0 für alles zusammen in die Hand zu nehmen, wenn es denn "offiziell" und damit legal werden soll. Natürlich ergebnisoffen -d.h. die Abnahme kann dennoch verweigert werden.
Bei einem Wagen, dessen Restwert im besten Fall gerade noch das doppelte dieser Ausgabe ausmacht (im schlechtesten Fall sogar deutlich darunter liegt), stellt sich die Frage nach dem Sinn eines solchen Vorhabens nicht mehr wirklich...-
