Richtig. Zugelassen ist, was
a) in den Papieren steht (neu: nur noch eine Größe)
b) in der Fahrzeug-ABE steht (z.B. beim Freundlichen erfragen)
c) darüberhinaus vom TÜV abgenommen ist (Abnahmebescheinigung mitführen)
Es hat sich also quasi nix verändert, nur dass nicht mehr alles in den Papieren abgedruckt ist. Wenn Du kontrolliert wirst und a) trifft nicht auf die montierten Reifen zu und c) hast Du nicht, muss die Rennleitung die ABE abfragen, ob b) passt. Um das abzukürzen, gibt's die Empfehlung, den alten (entwerteten) Schein mitzunehmen, wenn die Reifen da drin stehen.
@Sierra-Daniel: Prüfe a), wenn nicht dann b), wenn auch nicht, dann brauchst Du c). Ganz ohne geht's nach wie vor nicht. Alles klar?
Grüße
Uli