Alarmanlage deaktivieren?

C

chradtke

Gast im Fordboard
Hallo zusammen,

ich fahre einen 2002er ST220 mit serienmässiger DWA mit Innenraumüberwachung.
Ich lese normalerweise die Bedienungsanleitung sehr gründlich, allerdings konnte ich eine Frage nicht beantworten:

Kann man die Alarmanlage, bzw. die Innenraumüberwachung beim Verriegeln der Türen deaktivieren?
Bei meinem Galaxy ging das durch zweifaches Verriegeln mit der FB.
Habe aber in der Bedieungsanleitung nichts dergleichen gefunden.

Falls jetzt jemand nach dem Sinn fragt:
Wenn ich kurz mal das Fzg. verlasse, aber meine kleine Tochter nicht rausnehmen will, dann wäre es nicht schlecht, wenn ich die Innenraumüberwachung deaktivieren könnte aber das Fzg. trotzdem abschliesen kann.

Hat jemand einen Tip?

Gruss Christian
 

Guido

Megaposter
Gründer
Registriert
17 Dezember 2002
Beiträge
7.308
Alter
52
Ort
57319 Bad Berleburg
Erstmal: Tipps NUR per PN, alles weitere wird sofort gelöscht!

Original von chradtke
.....
Falls jetzt jemand nach dem Sinn fragt:
Wenn ich kurz mal das Fzg. verlasse, aber meine kleine Tochter nicht rausnehmen will, dann wäre es nicht schlecht, wenn ich die Innenraumüberwachung deaktivieren könnte aber das Fzg. trotzdem abschliesen kann.
.....

Hmmm, ich frage mich, bei welcher Situation Du Deine Tochter im Auto sitzen läßt und unbedingt das Auto abschließen mußt. Hast Du schon mal was von unterlassener Aufsichtspflicht gehört?
Ich will Dir ja jetzt nicht zu nahe treten oder an die "Karre pissen", aber für sowas habe ich kein Verständnis... Als Vater eines 4 1/2-jahre alten Sohns!
 
R

Ralph

Gast im Fordboard
Original von Guido
Hmmm, ich frage mich, bei welcher Situation Du Deine Tochter im Auto sitzen läßt und unbedingt das Auto abschließen mußt. Hast Du schon mal was von unterlassener Aufsichtspflicht gehört?
Ich will Dir ja jetzt nicht zu nahe treten oder an die "Karre pissen", aber für sowas habe ich kein Verständnis... Als Vater eines 4 1/2-jahre alten Sohns!

Also ich kann mir das durchaus vorstellen, auch kinderlos. Zum Beispiel nur mal schnell an den Kiosk zum Zigarettenholen oder ähnliches. Da lasse ich meine bellende Alarmanlage auch im Auto. Oder aber mal eben zum Bäcker rein um die Sonntagsbrötchen einzusammeln etc. etc. Dann mal eben so ein Kiddie aus dem Sitz herauszuschälen kann ich mir doch etwas lästig vorstellen, aber auf jeden Fall Schlüssel abziehen und Wagen so sichern, das da auch ja nichts passieren kann!!!

So long

Ralph
 
C

chradtke

Gast im Fordboard
Danke Ralph,

eigentlich habe ich versucht mit diesem Kommentar den Sinn hinter einer für
manche Zeitgenossen sinnlosen Frage zu erläutern, aber offensichtlich
funktioniert das nicht. ?(

Hey Guido, vergiss das mit dem Kind! Nehmen wir an ich habe einen Hund.
Ist das für dich dann o.k.? Oder verletze ich da wieder ein Gesetzt?
Vielleicht will ich meine gehbehinderte, leicht verwirrte Grossmutter im Fzg.
lassen....geht das? :mp:

Vielleicht ist noch jemand so ein Gesetzloser wie ich :kotz:
und kann mir meine Frage aus eigener Erfahrung beantworten.
Wäre jedenfalls toll
:D DANKE :D

Gruss Christian
 

Guido

Megaposter
Gründer
Registriert
17 Dezember 2002
Beiträge
7.308
Alter
52
Ort
57319 Bad Berleburg
Naja, mal eben für 2 Meter weg, das ist ja auch okay, da sage ich ja auch nichts gegen. Solange Auto und Kind in Sichtweite sind. Aber warum willst Du dann das Auto abschließen? Du bist doch eh sofort da, wenn sich einer Deinem Auto nähert, oder?

War jetzt nicht böse gemeint.

Ach so, bei einem Hund denke ich genauso - er ist auch ein Lebewesen!
 
C

chradtke

Gast im Fordboard
Ich geb's auf

Schade um die wirklich ernst gemeinte Frage.
 

Guido

Megaposter
Gründer
Registriert
17 Dezember 2002
Beiträge
7.308
Alter
52
Ort
57319 Bad Berleburg
Wieso? Die Frage ist doch immer noch aktuell. Und ich hoffe für Dich, daß Dir bals jemand antwortet!
 
M

matrixx

Gast im Fordboard
ich kann mir nicht vorstellen, das es bei dir nicht 2 verriegelungsmodis gibt.

1. nur abschliessen
2. doppelverriegelung + alarmanlage scharf

für 2. muss ich (hab zum glück keine fernbedienung) den schlüssel erst nach rechts und dann schnell nach links drehen.
 
C

chradtke

Gast im Fordboard
Grübel?

Hallo Matrixx.....danke für den ersten konstruktiven Beitrag ;)

Du bringst mich jetzt echt ins Grübeln....
klar habe ich 2 Modi

1. normal verriegeln
2. Doppelverriegelung

Aber ich meine dass im Handbuch steht, dass schon in der 1. Stufe die Alarmanlage aktiviert wird.....jetzt muss ich nochmals lesen....
bzw. im Zweifelsfall testen.

Gruss Christian
 
M

matrixx

Gast im Fordboard
bin mir ziemlich sicher das nur im 2. Modus die Alarmanlage scharf geschalten wird.
 
C

chradtke

Gast im Fordboard
Problem gelöst

Hallo Matrixx hallo Guido,

nachdem ich nun gestern mit der Familie spazieren war und das Auto auf einem abgelegenen Parkplatz abgestellt habe, hab ich die Funktion der DWA und der Innenraumüberwachung mal getestet.

Das Handbuch schweigt sich tatsächlich über die Innenraumüberwachung aus, so als ob es die gar nicht gäbe. Hierin wird nur von der Aktivierung der DWA geredet und das funzt wie folgt:

Schlüsselbedienung:
- Dreht man den Schlüssel in der Tür nach links und dann nach rechts, so werden die Türen Doppelverriegelt und die DWA aktiviert.
- Ein Dreh nach links verriegelt einfach die Tür und die DWA wird aktiviert.
- Ein Dreh nach rechts verriegelt die Türen ohne DWA....... ?(

mit Fernbedienung:
- Ein(!) Druck auf die Verriegelungstaste verriegelt die Türen einfach und die DWA wird OHNE Innenraumüberwachung aktiviert.
- Ein Doppelklick aktiviert die Doppelverriegelung und die DWA MIT Innenraumüberwachung.

Habs einfach bei geöffnetem Fenster getestet und einmal die Tür via Innengriff geöffnet und einmal einfach nur reingefasst.

Wie gesagt, im Handbuch findet man darüber gar nichts und Ford hat sich auf meine Anfrage bisher auch ausgeschwiegen.

Gruss Christian
 
M

matrixx

Gast im Fordboard
Bei mir steht das auch nicht im Handbuch - wohl aber bei einer beigepackten Bröschüre. Das hat auch sein Sinn, da das Handbuch im Auto liegen soll - die Broschüre aber nicht, denn da steht auch drin, wie man im Falle des Falles z.b. die Wegfahrsperre neu anlernt usw.
 
Oben