A1 Gebrauchtwagen Garantie auch nachträglich abschließen

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nisboasylant

Gast im Fordboard
Ist das möglich?
Habe vor mir demnächst einen Ford aus 200 km Entfernung beim Händler zu kaufen.
Da die A1 ja Händlergebunden ist, und sich einige Händler bei der Freigabe wohl querstellen stellt sich mir die Frage ob ich mit dem frisch erworbenen Wagen auch zu meinem örtlichen Händler fahren kann und bei ihm die A1 abschließen kann?!?
 

RedCougar

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Theoretisch ja, aber ich glaube kaum, dass dein örtlicher Händler sich darauf einlassen wird. 1. kennt er den Wagen nicht und 2. kostet die Garantieurkunde auch Geld. Es fällt meistens nur nicht auf, weil das im Kaufpreis enthalten ist.

Wenn der verkaufende (Ford)Händler keine Garantie geben will, hat das bestimmt seinen Grund 8)


Du kannst übrigens auch ganz Privat eine Reparaturkostenversicherung abschließen. Eine A1 Garantie ist auch nichts anderes. Bemühe mal Google dazu - es gibt mittlerweile einige Versicherungen, die so etwas anbieten.
 
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nisboasylant

Gast im Fordboard
Das er die nicht geben will ist nicht das Thema.
Es geht mir darum, dass ich keine Lust habe für einen Garantiefall 200 km zu fahren sondern 500 Meter zu meinem Händler vor Ort. (Da kann sich der 200km Entfernte Händler ja querstellen)
 

lunimuc

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Hi,

das ist doch die Ford A-1 Euro-Garantie und die gilt doch Europaweit! Somit kannste im Garantiefall doch hinfahren wo Du willst. Was wäre denn, wenn Du in HH wohnst und zu Besuch in M geht Dein Wagen kaputt? Ist doch klar, dass Du den auch hier in ne Fordvertragswerkstatt bringen kannst, alles ander wäre ja Schwachsinn.

Das einzigste Problem, was Du haben kannst, dass Du die erforderlichen Inspektionen bei dem Händler machen musst, wo Du den Wagen gekauft hast. Und wenn Du eh nur 1 Jahr Garantie bekommst, brauchste auch keine Durchsicht machen, weil die ja eh erst nach nem Jahr fällig wäre. 8)

Also kaufen und fertig! :D

Gruss, Nico
 
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nisboasylant

Gast im Fordboard
Sowohl im Focus Forum wie auch hier im FOBO
kann man nachlesen, das die Behebung von Mängeln auf Garantie beim Händler erfolgen muss der die Garantie gibt. Ausnahme:
Der Händler gibt die Zustimmung, dass der Wagen bei einem anderen Händler repariert werden darf. Verweigert er die Zustimmung hat der Kunde Pech gehabt!!!!

So ist es zig nachzulesen.
Darum die Frage
 

lunimuc

Doppel Ass
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Hi,

was heisst dann Pech gehabt? Da sie ja Europaweit gilt, muss sich Ford mit den Transportkosten zum Händler auseinandersetzen, wenn er unbedingt auf Reparatur bei ihm im Hause besteht.

Was haste denn von Deiner Frage jetzt hier erwartet? Letztenendes ist doch wohl alles nur Verhandlungssache. Dann frag doch den Händler ob er da mitmacht und das lässte Dir dann schriftlich geben. Und wenn nicht, kaufste das Auto eben nicht bei Ihm.

Ansonsten hat auch Ford einen Kundenhotline. Die werden Dir schon sagen, was der Händler darf und was nicht.

Meine Autos hab ich bis jetzt immer mind. 300km entfernt gekauft. Alle hatten Garantie und es gab NIE Probleme beim umschreiben bzw. das ich auch im Garantiefall dann hier in München in die Werkstatt konnte.

Alles vorher mit den jeweiligen Händlern geklärt und fertig. Dazu brauch ich doch kein FoBo. 8)

In diesem Sinne!
 
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nisboasylant

Gast im Fordboard
In der Regel soll das wohl auch so laufen. Einige stellen sich da aber wohl Quer (manch einer hatte da echt Stress bis der Wagen gemacht wurde)

Ich erhoffe von meiner Frage die Info ob man so eine Garantie auch separat abschließen kann.
 

RedCougar

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Man sollte zwischen dein einzelnen Garantiearten, die Ford anbietet, unterscheiden: Es gibt die A1-Garantie, die A1-Plus-Garantie und die A1-Euro-Garantie.

Im Normalfall wird stets die einfache A1-Garantie vergeben und bei der ist erster Ansprechpartner immer der garantiegebende Verkäufer. Ford hat die Garantiebedingungen für die Vertragshändler zwar standardisiert, trotzdem ist dein Vertragspartner nicht der Ford-Konzern, sonder immer der Händler. Oft sind diese unkompliziert kulant und erlauben eine Reparatur in einer ortsansässigen Vertragswerkstatt. Dies ist aber immer im Vorwege einer Reparatur abzuklären und natürlich schriftlich (Kostenübernahmeerklärung).

Andersherum kann aber auch die ortsansässige Vertragswerkstatt die Reparatur über die A1-Garantieurkunde eines anderen Vertragshändlers ablehnen, weil das Risiko, das die örtliche Werkstatt dann ihr Geld vom garantiegebenden Händler bekommt, manchen zu hoch ist. Denn die beiden rechnen die Reparaturkosten normalerweise direkt miteinander ab und der garantiegebende Händler dann seinerseits mit der Versicherung.

Das nur einmal zu Klarstellung ;)


Original von nisboasylant
Ich erhoffe von meiner Frage die Info ob man so eine Garantie auch separat abschließen kann.
Wie ich schon sagte ... wenn du einen Vertragshändler findest, der das macht ... klar geht das.
 
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nisboasylant

Gast im Fordboard
Danke schön :)
Genau das wollte ich wissen, ich sprech das mal mit beiden Händlern durch.
 
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wotschi

Gast im Fordboard
Die Garantie sollte bei "vernünftigen" Fordpartnern kein Problem sein. Das hat sich bei meinem MK3 gezeigt. Habe den Wagen auch 200 km weit weg gekauft. Dann wurde der ESP-Schalter kaputt. Bin dann zu meinem FFH vor Ort gefahren. Dieser hat sich mit dem anderen FFH in Verbindung gesetzt. Der hat den Schalter an meinen FFH geschickt und der hat ihn mir eingebaut. Ganz ohne Kosten für mich
:applaus
 

sujhon

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Theoretisch ja, aber ich glaube kaum, dass dein örtlicher Händler sich darauf einlassen wird. 1. kennt er den Wagen nicht und 2. kostet die Garantieurkunde auch Geld. Es fällt meistens nur nicht auf, weil das im Kaufpreis enthalten ist.

Wenn der verkaufende (Ford)Händler keine Garantie geben will, hat das bestimmt seinen Grund 8)


Du kannst übrigens auch ganz Privat eine Reparaturkostenversicherung abschließen, zB hier. Eine A1 Garantie ist auch nichts anderes. Bemühe mal Google dazu - es gibt mittlerweile einige Versicherungen, die so etwas anbieten.

Tja, wenn die Versicherung dann auch mal zahlen wuerde, dann wuerde sich sowas auch rechnen. Aber meist ist der Wagen so alt, dass eh alles moegliche ausgeschlossen ist in den Versicherungsbedingungen.
 
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