A1-Garantie - Reparatur auch in anderer Fordwerkstatt???

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ct_focus

Gast im Fordboard
Bitte um Ratschläge, Erfahrungen und Meinungen:

Habe vor ca. 6 Monaten einen gebrauchten Ford Focus bei einem Fordhändler mit A1-Garantie gekauft. Inzwischen bin ich an einen ca. 500km entfernten Ort innerhalb Deutschlands gezogen. Nun hatte ich eine Panne und habe mich vom ADAC zur nächsten Fordwerkstatt nahe meines neuen Wohnortes abschleppen lassen. Dort wollte ich die Reparaturen und gleich auch eine Inspektion durchführen lassen. Die Ford-Reparaturwerkstatt hat sich das OK der A1-Garantie geholt, nun verweigert aber der Fordhändler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, die Zahlungen und verlangt, dass ich das Auto bei ihm reparieren lasse.
Hat jemand Infos zur rechtlichen Lage hierbei (downloads, Kontaktadressen o.ä)? Was sagt Ihr dazu?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß,
Carsten
 

lunimuc

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Hi,

ich glaub nicht, dass der Fordhändler dies verlangen kann. Hierzu gabs auch erst Rechtsstärkung für Verbraucher. Denn viele Autos werden ja nicht mehr im dirketen Umkreis verkauft und was ist dann mit den Leuten, die nicht jedesmal 500km anreisen können. Daher denke ich, hat der Fordhändler schlechte Chancen.

Ich kaufe meine Autos auch von immer weiterweg und hatte im Garantiefall noch nie Probleme mit dem ursprünglichen Händler. Solang alles mit dem Garantiegeber abgesprochen ist und der sein ok gibt, was will dann der Händler noch?


Ansonsten, wenn Du professionelleren Rat brauchst, ruf beim ADAC an. Die haben ne gute Rechtsabteilung, wo Du Dir Tipps holen kannst und dafür auch nicht gleich was berappen musst.

Gruss, Nico
 
C

ct_focus

Gast im Fordboard
Hi Marco,

der Tipp mit dem ADAC ist gut. Ich habe bei Ford und bei der A1-Versicherung angerufen. Beide wollten damit nichts zu tun haben und gesagt, die Garantie sei Sache des Händlers. Es ist tatsächlich auch aus deren Sicht so, dass sich die reparierende Werkstatt beim Fordhändler, der das Auto verkauft hat, erst das OK holen müssen. Das dient aber wohl eigentlich dazu, überteuerte Rechnungen auf Kosten der Garantie zu verhindern. Ob sich mein Fordhändler mit seinem kategorischen Nein zur Garantieübernahme bei Fremdreparatur aber nun rechtswidrig verhält, dazu wollte werde Ford noch due A1-Versicherung etwas sagen. Beide haben mich immer wieder darauf verwiesen, dass der Händler der Garantiegeber ist und wollten nichts damit zu tun haben.

Noch mal danke für den Tipp mit dem ADAC. Für weitere Tipps bin ich dankbar.

Gruß,
Carsten
 

RedCougar

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Original von ct_focus
... Die Ford-Reparaturwerkstatt hat sich das OK der A1-Garantie geholt, nun verweigert aber der Fordhändler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, die Zahlungen ...
Wenn die Versicherung (und nichts anderes ist die A1-Garantie) die Reparaturkosten bereits übernimmt, was soll dann Fordhändler noch zahlen? Die Reparaturwerkstatt bekommt die Reparaturkosten in diesem Fall von der Versicherung und nicht vom Fordhändler erstattet ...

Das versteh ich grad nicht so ganz :denk

Was sagen denn die Garantiebedingungen dazu? Die müsstest du ja vorliegen haben ...


Anders ist es auf jeden Fall, wenn die Reparatur über die gesetzliche Gewährleistung läuft. Da ist man leider dazu verpflichtet, dem Verkäufer Reparaturgelegenheit zu geben. Auch wenn er 500 km weit weg ist, müsste man sich im Gewährleistungsfall an diesen (und vorerst nur an diesen) wenden. In Einzelfall und nur in Absprache mit dem Verkäufer, kann dann die Reparatur woanders durchgeführt werden. Dazu sollte man sich aber vorher schriftlich die Kostenübernahme durch den Verkäufer erklären lassen. Wenn er sich nicht darauf einlässt, hat man leider mit Zitronen gehandelt und muss hinfahren.
 

lunimuc

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Hi,

genau das verwirrt mich auch ein wenig.

Wenn die Versicherung zahlt, was will der Händler da nicht?
 
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ct_focus

Gast im Fordboard
Original von RedCougar
Wenn die Versicherung (und nichts anderes ist die A1-Garantie) die Reparaturkosten bereits übernimmt, was soll dann Fordhändler noch zahlen? Die Reparaturwerkstatt bekommt die Reparaturkosten in diesem Fall von der Versicherung und nicht vom Fordhändler erstattet ....

Darüber habe ich auch mit meiner dereitigen Reparaturwerkstatt gerätselt: die meinten, der Händler würde evtl. den Arbeitsaufwand und die Erhöhung der Versicherungsbeiträge scheuen.
Bei Ford habe ich erfahren, dass die A1-Versicherung gar keine einheitliche Versicherung ist, sondern das Ford den Händlern nur Empfehlungen zum Versicherungsträger gibt (bei gleichbleibenden Versicherungsbedingungen). Vielleicht hat es damit zu tun?
Mir ist das auch alles rätselhaft!
 

Andres

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Dazu würde vor gar nicht alzu langer Zeit ein Gerichtsurteil gefällt.

Demnach ist es sinngemäß dem Kunden nicht zuzumuten 100derte von Km zu fahren um den Wagen in der verkaufednen Werkstatt reparieren zu lassen.

Würde mir über die Verbrauchercentrale oder ADAC bzw. Anwalt eine Rechtsauskunft einholen um gegenüber des anderen Ford Händlers richtig argumenieren zu können.

Ansonstn ist es so das auch die A1 Garantie nicht alles bezahlt.
Da gibts es abzüge je nachdem wieviel das Auto gelaufen hat.

Ich hatte die auch mal und sogar den gleichen Fall wie Du,
da wollte der Verkäufer auch das ich bei Ihm in die Werkstatt kommen.
Entfernung 70 Km.

Hab zu Ihm gesagt das wenn er darauf besteht er mir meinen Lohnausfall ersetzteb muss, ich einen kostenlosen Leihwagen will und eine Kostenerstattung für die Fahrt.

Daraufhin hat er beigegeben.
 
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ct_focus

Gast im Fordboard
Original von Andres
Dazu würde vor gar nicht alzu langer Zeit ein Gerichtsurteil gefällt.

Hallo Andres,

danke für den Tipp! Hast Du einen Hinweis, wo ich dieses Gerichtsurteil finden könnte?

Viele Grüße
Carsten
 

RedCougar

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Ich hab mich in der Zwischenzeit mal ein wenig schlau gemacht ...

1. Warum willst du den Mangel über die Garantie-Urkunde abwickeln? Die Garantie beinhaltet normalerweise eine Eigenbeteiligung an den Reparaturkosten, die je nach Laufleistung gestaffelt sind.
Besser (für dich günstiger) wäre es, wenn du den Mangel über die gesetzliche Gewährleistung abwickelst, die bei verkürzt gebrauchten Dingen 1 Jahr beträgt. Auch wenn du aus den ersten 6 Monaten der Beweislastbefreiung heraus bist, gilt trotzdem immer noch die Gewährleistungsfrist.

2. OLG München Urteil vom 12.10.2005 15 U 2190/05. Auszug „…Demnach hatte die Bekl. als Verkäuferin die Nacherfüllung am Wohnort des Käufers in M. zu leisten, dort also das Fahrzeug auf die behaupteten Mängel durchzusehen und reparieren zu lassen bzw. das Fahrzeug dort auf ihre Kosten abzuholen und auf eigene Gefahr nach Chemnitz zur Durchsicht und Reparatur zu verbringen und auf eigene Kosten und Gefahr wieder nach M. zurückzubringen.“

Die Zusammenfassung hieraus: Der Verkäufer muß die Reparatur bei dir vornehmen oder den Wagen auf seine Kosten holen und zurückbringen.

Trotzdem solltest du bei einer fachlich versierten Stelle nachfragen, denn dies ist nur eine Laiensuche gewesen.
 

dridders

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Wichtig ist hier zwischen Garantie und Gewaehrleistung zu unterscheiden. Bei der Gewaehrleistung musst du nach neuer Rechtsprechung nicht ewig weit fahren um den Wagen zum Haendler zu bringen. Du darfst aber keinesfalls dem Haendler die Chance auf Nachbesserung verwehren. Heisst: in einem Gewaehrleistungsfall Haendler anrufen und abklaeren wie vorgegangen werden soll, ob er vorbeikommen und ggf. den Wagen abholen will, oder ob er eine Fremdwerkstatt bezahlt. Das am besten dann noch kurz schriftlich geben lassen.
Bei der Garantie hingegen kann der Garantiegeber die Bedingungen frei gestalten. Eine Garantie hat keinen gesetzlichen Hintergrund! Im schlimmsten Fall kann also gefordert werden das die Leistung beim verkaufenden Haendler durchzufuehren ist. Hier kannst du ggf. die ausfuehrende Werkstatt aber in regress nehmen, da diese dir ja anscheinend zugesichert hat es liefe ueber Garantie, ohne sich vorher selbst abzusichern.
 
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