Garantie bie Reparatur in freier Werkstatt

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warmduscher_de

Gast im Fordboard
Hallo, hab zwar schon mal über meine Problematik bei meinem neuen gebrauchten MK III berichtet. Nun würde mich aber interessieren, wie lange eine freie Werkstatt Garantie auf deren Reparatur und Austauschteile geben muß.

Mein Auto hat im Sept. 07 einen neuen Turbo, nebst LLk und div. Schläuchen bekommen. Nun stelle ich einen leichten Ölfim am Turbo fest.

Wie lange muß die Werkstatt dafür haften?

Vielen Dank für eine Nachricht.
 

dridders

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Garantie? 0 Tage, 0 Stunden, 0 Minuten und 0 Sekunden lang. Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung der Händlers oder Herstellers. Und ansonsten gilt wie bei jedem Gewerbetreibenden: auf Neuware sowie Dienstleistungen ist eine Gewährleistung von 2 Jahren zu gewähren, bei Gebrauchtwaren ebenfalls, hier kann sie aber auf 1 Jahr gekürzt werden, sofern dies vertraglich vereinbart worden ist (steht für gewöhnlich in jedem Vertrag/AGB). In beiden Fällen gilt das im ersten halben Jahr die Beweislast beim Händler liegt, anschließend beim Kunden. Des weiteren gilt die Gewährleistung nur für Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe (bei Waren) bzw. Ausführung (bei Dienstleistungen) bereits mindestens verdeckt vorlagen.
Da dein Vorfall länger als 6 Monate her ist liegt die Beweislast bei dir. Es gilt jetzt also zu beweisen das dein Turbo bereits bei Übergabe einen defekt aufgewiesen hat. Viel Spaß dabei.
 
W

warmduscher_de

Gast im Fordboard
Nun ja, dann sieht es für mich ja nicht so gut aus. Wie soll ich beweisen, dass der Turbo schon zu Beginn defekt war. Ich hab geglaubt, dass sowas, wenn man es in einer Meisterwerkst reparieren lässt mit einer Garantie versehen ist.

So kann man sich halt irren.

Vielen Dank für die Info.
 
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