Dann hast du also keine Garantie.
Bei der Gewährleistung verhält es sich so:
Die gesetzl. Gewährleistung gilt bei Gebrauchtwagen 1 Jahr. Gegenüber Privatkäufern kann diese von Händlern nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden und erstreckt sich stets auf den kompletten Wagen (bis auf Verschleißteile)! Von diesem Jahr ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht. D. h. es wird automatisch von Gesetzes wegen erstmal davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat. Wenn der Händler etwas anderes behauptet, dann steht er in der nötigen Beweispflicht, was ungemein schwer fallen dürfte.
Für die zweiten 6 Monate des Gewährleistungsjahres, gilt die Beweislastumkehr. Leider bist du nun über die "leichten" 6 Monate hinaus, so dass sich der Händler ggf. sträuben wird, den Schaden als Gewährleistungsfall anzuerkennen. Dann musst leider du dem Händler nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat, was ebenfalls schwer fallen dürfte.
Die gesetzliche Gewährleistung ist übrigens gänzlich unabhängig von einer freiwilligen Gebrauchtwagengarantie eines Händlers. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Ich drücke dir die Daumen, dass der Händler den Schaden als Gewährleistung vorbehaltlos anerkennt :tup