Was sagt der TÜV dazu ?
Hey Leute,
ich hab' mal beim TÜV nachgefragt wegen Teilen aus den USA
die keine Papiere mitgeliefert bekamen.
Frage:
Betreff: GFK Teile aus USA (Kotflügel, Heckflügel usw.)
Hallo, ich möchte mir diverse Teile (Heckflügel, Kotflügel, Motorhaube) aus den USA schicken lassen die aus GFK gefertigt sind.
Jetzt stellt sich die Frage ... wie bekomme ich dieTeil eingertragen ohne beiliegende Gutachten oder sonstiger Papiere?
Gibt es die Möglichkeit ein Materialgutachten in Auftrag zu geben ?
Wenn ja .. wie teuer käme das und was würde dazu gebraucht ?
Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG
Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für aerodynamische Umbauten [Spoiler, Schürzen, "Lippen" usw.], wie auch für sonstige Änderungen am Fahrzeug müssen Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeugteile (ABE) vorgelegt werden, in dem / der die verwendeten Teile beschrieben und die Verwendung am jeweiligen Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt wird.
Eine Prüfung im Einzelverfahren ist grundsätzlich zwar auch möglich, aber auf Grund des Prüfaufwandes dementsprechend teuer, weil der Sachverständige praktisch alle Anbaudetails nachzuprüfen hat, wie es auch beim Erstellen des Teilegutachtens erforderlich ist. Für den verwendeten Werkstoff ist ein Gutachten eines Materialprüfungsamtes vorzulegen, in dem das Bruchverhalten ("Splittersicherheit") und das Brennverhalten ("Schwerentflammbarkeit") nachgewiesen ist.
Welchen Einfluss die Aerodynamik eines Fahrzeugs auf das Fahrverhalten haben kann, wurde vor wenigen Jahren am Beispiel eines Sportcoupés eines namhaften deutschen Herstellers deutlich. Auf Grund einiger spektakulärer Unfälle bei Geschwindigkeiten zwischen 120 und 140 km/h, sah sich der Hersteller gezwungen, einen kleinen Heckspoiler serienmäßig anzubringen und bei den bereits in Kundenhand befindlichen Fahrzeugen kostenlos nachzurüsten, um die Fahrstabilität in ausreichendem Maße sicherzustellen.
Aus den oben dargestellten Gründen muss der Einfluss der aerodynamischen Hilfen auf das Fahrverhalten bei nachträglich angebrachten aerodynamischen Umbauten durch Hochgeschwindigkeitsfahrten untersucht werden. Dies ist nur auf abgesperrten Prüfstrecken möglich. Eine Prüfung im Einzelverfahren wird dann nach dem Zeitaufwand zum Satz von 87,60 Euro / Stunde inkl. MWSt. abgerechnet [geschätzt mindestens 6 Stunden], zuzüglich der Miete für das Prüfgelände (z. B. VW-Schnellbahn in Ehra-Lessien 712,- Euro / Stunde).
Mit freundlichen Grüßen
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Bereich Unternehmensentwicklung