Woran erkenn ich einen Unfallwagen?

Barbecker

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Heute habe ich durch Zufall in der Autobild den oben genannten Artikel gefunden.

Wie es der Zufall will, habe ich gestern festgestellt, das die hintere Seitenwand von meinem Scorpio Kombi gespachtelt wurde. Es ist nämlich ein Stück abgefallen. Im Kaufvertrag wurde mir der Wagen als Unfallfrei verkauft. Auch keinerlei Vorschäden waren bekannt.

Jetzt stand in diesem Artikel, das es bei einem verschwiegenem Schaden oder Mängel um Arglist handelt. Selbst wenn der Schaden fachgerecht beseitigt wurde.

Meine Frage ist, gibt es irgendwelche Fristen in dieser Arglistklausel? Ich habe den Wagen seit August 2005.

Oder trift das auf meinen Fall gar nicht zu?
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Bei uns in A gibt es den sogenannten Typenschein (in D Kfz-Brief?). Das ist praktisch die "Geburtsurkunde" des Autos und begleitet es bis an sein Ende in der Schrottpresse. Daraus gehen auch sämtliche Vorbesitzer hervor. Sollte das in D auch ähnlich sein, würde ich mal versuchen mit dem/den Vorbesitzern Kontakt aufzunehmen und mich erkundigen. Danach kannst du dir weitere Schritte überlegen.
:idee
 

dridders

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Wotschi:
Dank den neuen Papieren sind in D keine Vorbesitzer mehr bekannt, lediglich die Anzahl steht noch drin. In den alten war es wie bei euch.

Barbecker:
Hier muss erstmal unterschieden werden ob von privat oder von gewerblich. Einem gewerblichen Verkäufer kann man vorwerfen, dass er Vorschäden aufgrund seiner Erfahrung erkennen und somit angeben müsste, auch wenn sie ihm nicht vom Verkäufer mitgeteilt worden sind. Hier wäre dann noch etwas zu holen, verjährt ist so ein verdeckter Mangel sicher nicht innerhalb von weniger als einem Jahr. Aber empfehlenswert dürfte wohl ein Anwalt sein, solange es um einen nennenswerten Betrag geht.
Wenn das ganze von privat kommt, dann muss nachgewiesen werden, dass der Verkäufer von dem Schaden wusste... also entweder muss man zeigen, dass er in der Zeit passiert ist, in der der Vorbesitzer den Wagen besessen hat, oder dass er auf dem Kaufvertrag des Vorbesitzers steht... kannste zu 99,99% vergessen da was zu holen. Aber auch hier kann ein Anwalt sicher besser über die Möglichkeiten informieren.
 

PSYCHO

Kaiser
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Unfallschäden müssen erst ab einem gewissen Betrag angegeben werden. (Ich meine es sind 1500€, bin mir aber nicht ganz sicher). Alles dadrunter kann man verschweigen.
Bei meiner Schwester wurd schon das halbe Auto neu Lackiert, Tür und Windschutzscheibe ausgetauscht und noch ein paar Kleinigkeiten. Der Wagen gillt immernoch als unfallfrei. :D
 

dridders

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Ga gibt es wohl diverse Ansichten zu... spätestens aber wenn nicht alles defekte mit Originalteilen ersetzt worden ist wird es im Normalfall Angabepflichtig. Wenn hier nachlackiert und gespachtelt worden ist war es auf jeden Fall was größeres, und ist repariert und nicht ersetzt worden... also unter Garantie als Unfallwagen einzustufen.
 
P

PeteRST

Gast im Fordboard
Original von PSYCHO
Unfallschäden müssen erst ab einem gewissen Betrag angegeben werden. (Ich meine es sind 1500€, bin mir aber nicht ganz sicher). Alles dadrunter kann man verschweigen.
Bei meiner Schwester wurd schon das halbe Auto neu Lackiert, Tür und Windschutzscheibe ausgetauscht und noch ein paar Kleinigkeiten. Der Wagen gillt immernoch als unfallfrei. :D

Wer sagt das? Hab ich ja noch nie gehört. ?(
 
D

derrodi

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bin der meinung das auch mal gehört zu haben. wenn ich mir jetzt nen spiegel abfahre, dann müßte mein fofo ja schon n unfallwagen sein?!
 
P

PeteRST

Gast im Fordboard
Also bei Leasingfirmen, etc., werden auch Schäden deutlich unter 1500 EUR als Vorschäden angegeben.

Es gibt wohl keine eindeutige Definition, aber wenn man schon unbedingt nen Zahlenwert als Grenze nehmen will, würd ich eher zu 250 - 500 EUR tendieren. Wenn jemand versuchen würde, mir ein Auto mit z.B. 1200 EUR Vorschaden als unfallfrei zu verkaufen, würde er wohl ganz schöne Problem mit mir bekommen.
 

Barbecker

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Wenn das ganze von privat kommt, dann muss nachgewiesen werden, dass der Verkäufer von dem Schaden wusste...

Also der Vorvorbesitzer hat den Wagen auch als Unfallfrei verkauft. Auch hatte da Wagen 20 000KM mehr auf der Uhr als jetzt.

Der Vorbesitzer hat den Grünen Scorpio in Blau lackiert, das hat er mir gesagt. Sieht man auch. Die Spachtelmasse sitz auf dem grünen Lack auf. Sollte also reichen um den an den Bällchen zu fassen.

Erst mal werde ich jetzt den Wagen zum Gutachter bringen. Spachtelstärke messen lassen. Und ob der noch mehr Stellen dieser Art hat. Wenn dabei was raus kommt, freut sich mein Anwalt.
 

Barbecker

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Ich war bei der Dekra und habe den Wagen prüfen lassen.

Er hat definitiv einen Unfall gehabt. Genau hinten links auf die Ecke. Zwar nicht so enorm, aber es hat gereicht um die Stoßstange, Seitenwand und Rücklicht zu treffen. Das konnte der Dekramann also an den verschiedenen Nummern auslesen. Außer der Seitenwand natürlich. Dort hat er im oberen Bereich 2,3 mm Spachtelmasse gemessen
 

Barbecker

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Entweder rückt er etwas vom Kaufpreis raus, oder er nimmt die Hütte zurück. Denn einen Unfaller hätte ich auch weit billiger haben können. :aufsmaul:

Aber das wird mir der Anwalt erzählen können wie weit das gehten kann.
 

Barbecker

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So, der Verkäufer hat zugegeben, das der Wagen einen "Parkrempler" gehabt hat. Sogar mehr, als ich festgestellt hatte.

Ich habe mir Kostenvoranschläge von Lackierern erstellen lassen. Die fachgerechte Instandsetzung kostet von 2000 - 2300€.
Toller Parkrempler.

Auch das der Wagen sogar 25000 KM mehr auf dem Tacho hat, als er mir verkauft hat.

Die Rechtslage ist eindeutig. Entweder nimmt er den Wagen zurück, was mir jetzt schon lieber wäre, oder er mindert den Kaufpreis drastisch.

Allerdings würde ich bei der Rückgabe auch viel Geld verlieren, da ich viel gefahren bin. Ich kann die Hütte zurückgeben, aber muß mir die gefahrenen KM abziehen lassen. Die gemachten Rep´s zählen dann nicht. Der kannn den Wagen dann wieder verkaufen, und kommt mit +/- Null aus der Sache raus. ?(

Tolle Rechtsprechung.
 

Barbecker

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Ich habe den Verkäufer jetzt angeschrieben. Mit den zwei Optionen Mal sehen was passiert.
 

Barbecker

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Der Verkäufer bietet mir "freiwillig" 800€ Zurückzahlung an.

Ich bin noch am überlegen ob ich das mache. Erscheint mir bei diesem Bild doch recht wenig. ?(
 
M

Mondea

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Was sagt dein Anwalt dazu?
Mir kommt das alles schon sehr komisch vor. 800 € ist sicher nicht gerechtfertigt.

Schau dass Du die Krücke los wirst OHNE die Kilometer zu erstatten.
Du hast ihn als Unfallfrei gekauft und mit den angegebenen Kilometern. Das heißt, dass dem Wagen zugesicherte Eigenschaften fehlen.

Dem Verkäufer würde ich außerdem wegen Betrug und arglistiger Täuschung anzeigen.
 

Barbecker

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Mein Anwalt meinte, das ich das geld nehmen sollte. Da sich der Rechtsstreit, per Gericht, auf ca. 2 Jahre belaufen wird. Da sich dann das ganze über Gutachter entscheiden wird.

Da wird es dann schwierig. Gilt das ganze als Unfallschaden. Oder als Bagatelle. Ich bin der Meinung, das es keine Bagatelle ist.

Die gefahrenen Kilometer muß ich mir anrechnen lassen. Leider. Paßt mir allerdings auch nicht.
 

Barbecker

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Die Reparatur wird mich schon 750€ kosten. Und die gefahrenen KM sind auch mit ungefähr 750€ anzuseten. Sind also 1500€.

Ist es nicht schön, wie gut es Betrüger hier in diesem Land haben? :kotz:
 
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