Heute habe ich durch Zufall in der Autobild den oben genannten Artikel gefunden.
Wie es der Zufall will, habe ich gestern festgestellt, das die hintere Seitenwand von meinem Scorpio Kombi gespachtelt wurde. Es ist nämlich ein Stück abgefallen. Im Kaufvertrag wurde mir der Wagen als Unfallfrei verkauft. Auch keinerlei Vorschäden waren bekannt.
Jetzt stand in diesem Artikel, das es bei einem verschwiegenem Schaden oder Mängel um Arglist handelt. Selbst wenn der Schaden fachgerecht beseitigt wurde.
Meine Frage ist, gibt es irgendwelche Fristen in dieser Arglistklausel? Ich habe den Wagen seit August 2005.
Oder trift das auf meinen Fall gar nicht zu?
Wie es der Zufall will, habe ich gestern festgestellt, das die hintere Seitenwand von meinem Scorpio Kombi gespachtelt wurde. Es ist nämlich ein Stück abgefallen. Im Kaufvertrag wurde mir der Wagen als Unfallfrei verkauft. Auch keinerlei Vorschäden waren bekannt.
Jetzt stand in diesem Artikel, das es bei einem verschwiegenem Schaden oder Mängel um Arglist handelt. Selbst wenn der Schaden fachgerecht beseitigt wurde.
Meine Frage ist, gibt es irgendwelche Fristen in dieser Arglistklausel? Ich habe den Wagen seit August 2005.
Oder trift das auf meinen Fall gar nicht zu?