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diggifee
Gast im Fordboard
Hi,
schaut mal was ich bei ADACdarüber gefunden habe.
Gesetzliche Vorschrift: Die Pflicht, auf Rädern (meist Winterräder aus Stahl) Radkappen zu verwenden, wird von einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abhängig gemacht. Dazu heißt es: "Fehlende Radkappen sind nur zu beanstanden, wenn dadurch verkehrsgefährdende Teile (z.B. Haltefedern) freigelegt werden". Hier gibt es also einen Ermessensspielraum.
Im klar Text er darf kassieren oder?
diggifee
schaut mal was ich bei ADACdarüber gefunden habe.
Gesetzliche Vorschrift: Die Pflicht, auf Rädern (meist Winterräder aus Stahl) Radkappen zu verwenden, wird von einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abhängig gemacht. Dazu heißt es: "Fehlende Radkappen sind nur zu beanstanden, wenn dadurch verkehrsgefährdende Teile (z.B. Haltefedern) freigelegt werden". Hier gibt es also einen Ermessensspielraum.
Im klar Text er darf kassieren oder?
diggifee