wie weit dürfen räder aus dem radkasten gucken?

S

Schnubbi

Gast im Fordboard
kann mir einer sagen, ob die felgen genau mit der kante abschließen müssen?
darf man profil sehen?
wenn ja, wieviel?

bin für jede antwort sehr dankbar!!!!
 
D

daspertl

Gast im Fordboard
Die Felgen dürfen neuerdings (laut StVO) nicht mehr aus dem Radkasten schauen. Interessiert aber wenige TÜVer..

Dein Profil muss zu 100% nach oben abgedeckt sein. Aber auch da ist es immer im Auge des Prüfers, ob er 3-5mm noch durchgehen lässt oder nicht.. Hoffe etwas geholfen zu haben.



MfG Chris
 

overkill0815

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Das ist nicht ganz richtig, es gibt 2 Möglichkeiten felgen eintragen zu lassen, nach EU Richtlinien, dann darf weder die Felge, noch der Reifen über die Kotflügelkante hinausstehen, und dann noch nach STVZO, dann muss die Lauffläche von der Mitter der Felge aus 15CM nach links und 15CM nach rechts abgedeckt sein, wohlgemerkt aber nur die LAUFfläche, wenn die Reifenflanken rausstehen ist das nicht so schlimm, auch die felge darf rausstehen.
 
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Schnubbi

Gast im Fordboard
ich geh dann zum tüver hin und sag:

ey mach mal nach stvzo...*g*
woher weiß ich das der das nach stvo macht?
 

Guido

Megaposter
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Am besten sagst gar nichts in dieser Srt. Stell Dich dumm und sag, daß Du seine Hilfe bräuchtest, weil Du nicht weißt, ob das so geht...
 
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Dickie

Gast im Fordboard
Original von overkill0815
... es gibt 2 Möglichkeiten felgen eintragen zu lassen, nach EU Richtlinien, ... und dann noch nach STVZO, ...
Da gibt es leider keine Auswahlmöglichkeit, das liegt an der Fahrzeugzulassung. Ist der Wagen nach EU-Richtlinien zugelassen (die Betriebserlaubnis fängt mit eg... an), dann gelten die EU-Bestimmungen, ist der Wagen nach StVZO zugelassen, gelten die StVZO-Regelungen. Es "passiert" manchmal, dass ein Prüfer nach StVZO bei einer EU-Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug einträgt, güldet aber trotzdem nich.
 
S

Schnubbi

Gast im Fordboard
wo steht, wie mein wagen zugelassen ist?
 
D

Dickie

Gast im Fordboard
Steht im KFZ-Brief. Wenn der Brief eine EG-Betriebsgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist, eine EG-Typgenehmigungsnummer, beginnend mit e..... hat, ist der Wagen nach EG-Recht zugelassen und dann sind die EG-Vorschriften bindent. Unterschiede zur StVZO ist dieser Radüberstand, in der StVZO ist die Rede von "Lauffläche" in der EG von "Rad" (also das gesamte Teil), weiterhin haben Leuchten andere Abstrahlwinkel und einiges mehr. Bis auf diesen Radüberstand eigentlich unerheblich, da es nur für Hersteller interessant ist, um die Zulassung für ein Bauteil zu erhalten.
 
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