Caprinegro

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Ich weiß nicht ob das Thema so hier stehen gelassen wird,aber gut..

Ich hatte Anfang August ein unschönes Parkplatz Erlebnis.Ich befuhr den Städtischen Parkplatz zu den Mühlen in 35390 Gießen/Lahn.Dieser war voll gepackt mit Fahrzeugen,so das ich meinen Kombi nicht mal wenden konnte. Ergo musste ich Rückwärts raus,ganz langsam.An der Einfahrt angekommen sackte mein Auto vorne links in eine "Pfütze" und ich musste etwas mehr Gas geben um da wieder raus zu kommen.Meine 35mm tieferlegung war nicht so angetan von der Aktion denn mein Vorderer Stoßfänger Quittierte das mit einem einem hässlichem Geräusch.

Ich also da erst mal raus und schauen was da los ist.Die linke Seite zeigte unschöne Spuren,aber die Sache war erst mal Fahrbar.Tage Später fiel der Stoßfänger dann ganz ab.

Meine Frage nun,wer hatte ähnliche Erfahrungen sammeln dürfen mit diesem Parkplatz.Es ist nicht das Gelände das gleich links liegt sondern man muss schon links und dann gleich wieder recht fahren.
Die Stadt Gießen mag mir so meinen Schaden nicht bezahlen,also suche ich nach "Leidens genossen".
 

der_ast

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Nachdem es sich hier nicht um Moneo-spezifisches Problem handelt, sondern eher eine Frage des Rechts ist, verschieb ichs mal nach "Recht & Gesetz"

ng
der_ast
 

butzimondeo

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Soory da ist jeder selbst dran schuld, die Stadt sagt sich häten sie ihr Auto nicht Tiefer gelegt und mit den Wagen den Parkplatz mit orginalen Dämpfer und Federn befahren währe der Schaden nicht vorgekommen. Wer sein Auto Tiefer legt muss sich vorher über die beschaffenheit der Fahrbahn informiren gegebenen falls voraus schauend fahren.
Gruss Stefan
 

Guido

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Naja, wenn durch das Wasser im Loch die Tiefe dessebel nicht zu sehen ist sehe ich das aber schon als ein Fehler der Stadt....
 

Sylvester23

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butzimondeo schrieb:
Soory da ist jeder selbst dran schuld, die Stadt sagt sich häten sie ihr Auto nicht Tiefer gelegt und mit den Wagen den Parkplatz mit orginalen Dämpfer und Federn befahren währe der Schaden nicht vorgekommen. Wer sein Auto Tiefer legt muss sich vorher über die beschaffenheit der Fahrbahn informiren gegebenen falls voraus schauend fahren.
Gruss Stefan

Ganz so, ist es nicht. Ich hab das auch mal mit einer Gemeinde durchgemacht, damals aber noch mit dem Golf. Die haben ein Geschwindigkeitshuckel eingebaut. Aber auch mit 10 Km/h Geschwindigkeit (erlaubt 30) hats die Frontlippe entschärft. Ich hab sie seinerzeit bezahlt bekommen und auch noch ein paar Andere, die ich kenne, bis der Huckel entfernt wurde. Da gabs einen Vororttermin mit Fahrzeug, wo dann auch eine TÜV-Type geladen wurde, die bestätigt hat, dass mein Auto TÜV-gerecht ist (auch mit Tieferlegung). Natürlich nicht sofort, erst nach Androhung von Klage. Allerdings war das eben auf der Strasse.

Was jetzt in dem Fall ist, wäre die Frage, was wegen Parkplatz ist, da es ja nicht heisst, dass es öffentlicher Verkehrsraum ist. In der Regel gilt da das Privatrecht (deswegen gilt ja auch auf Parkplätzen am Supermarkt nicht unbedingt rechts vor links) auch wenn die Stadt Betreiber ist.
 

Achim

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Wie schauts mit Beweissicherung (Bildern, Zeugen) aus ?

Könnt ja sonst jeder Tage später behaupten er sei in Schlagoch XY rein gefahren und hätt sich was dabei verbogen.



MfG
 
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Im Normalfall hat der Eigentümer eines öffentlichen Parkplatzes eine s.g. Verkehrsicherungspflicht!(Gemeinde, Gewerbetreibender...) Befinden sich in seinem Bereich s.g. Gefahrenstellen so hat er diese zu kennzeichnen! und zwar konkret! Kein Hinweisschild "Benutzung auf eigene Gefahr"! Deshalb ist es auch sehr schwer eine Gemeinde wegen "verkehrsberuhigenden Maßnahmen" (Poller, Schwellen o.ä. ) zu verklagen, weil meist in Verbindung mit Hinweiszeichen!
Allerdings bleibt für die Meissten der Geschädigten nur der Klageweg, weil bewiesen werden muss , wie wann und wo der Schaden an Personen oder Sachen eintrat und wodurch! Zeugen, Schadens-ort-fotos und die sofortige Anmahnung beim Eigentümer sind dabei sehr wichtig!!! Gelegentlich sollte man sein Fahrzeug auch einfach mal GENAU dort stehen lasssen und den ADAC rufen!!!!!!
Prinzipiell gilt: ein TÜV/DEKRA geprüftes Fahrzeug OHNE nachträgliche Veränderungen muss sich im öffentlichen Strassenraum auch gefahrenfrei führen lassen können! Jegliche Veränderungen der Fahrbahn/des Parkraumes... die zur Schädung eines solchen Fahrzeuges führen, sind anzeigewürdig! eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist dabei sehr nützlich!
 

Caprinegro

König
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butzimondeo schrieb:
Soory da ist jeder selbst dran schuld, die Stadt sagt sich hätten sie ihr Auto nicht Tiefer gelegt und mit den Wagen den Parkplatz mit Originalen Dämpfer und Federn befahren wäre der Schaden nicht vorgekommen. Wer sein Auto Tiefer legt muss sich vorher über die Beschaffenheit der Fahrbahn informieren gegebenen falls voraus schauend fahren.
Gruss Stefan
So,das ist schön dahin Geschrieben,aber! Mach das mal Rückwärts fahrend.. :happy Zu dem..Auto hat die Tieferlegung ja nicht erst seit Gestern.Vorwärts ging das ja alles ganz prima.Aber im Rückwärtsgang..Da siehste nicht viel. :rolleyes
 

Caprinegro

König
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So ist die Situation an besagtem Ort.
 

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Foc-scorp

Triple Ass
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.. wie ich sehe hat der Parkplatz nicht mal ein befestigten Boden,
da sind ja schlaglöcher vorprogrammiert .

Auf jedenfall ist der Eigentümer da in der Pflicht den Parkplatz zu warten ....
 

Caprinegro

König
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Das sehe ich ebenso! Zumal die Gemeinde Versicherung mir noch Schrieb das Sie nicht löhnen wollen. Zumindest nicht freiwillig. Gut dem kann nachgeholfen werden.

Aus diesem Grund suche ich ja noch Leute aus Gießen die da auch mal ihr Fahrzeug mal fast demoliert hatten.Zumindest der Ing. der mir den Kostenvoranschlag gemacht hatte für die Versicherung hatte mir eine Story erzählt aus der Zeit der WM und Puplik Viewing. Sollte also ein recht bekannter Platz zu sein,schade das ich das nicht wusste.

So sah dann mein Auto danach aus..
 

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