Wer haftet, haftet überhaupt einer?

mondeo901

König
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Guten Morgen ins Forum,
ich möchte mal einen Fall schildern und Eure Ausführungen verwerten.
Person "A" kauft beim Händler einen Neuwagen mit Tageszulassung, das Fahrzeug ist ca. 1 Jahr alt und "unbefahren". Er lässt das Radio vom Händler ausbauen und durch ein besseres erstzen. Das ausgebaute Radio verkauft er als Privatperson bei Ebay unter Ausschluss der Sachmängelhaftung usw.
Person "B" kauft das Radio, baut es ein und stellt fest, daß das Radio nicht einwandfrei funktioniert (CD Laufwerk geht nicht).
Das Person "A" davon Kenntnis hatte, ist fast ausgeschlossen und auch nicht nachweisbar. Hat nun Person "B" die A...karte gezogen oder hat er noch Rechtsansprüche z.B. gegen den Radiohersteller bzw. dem Autoverkäufer???

viele liebe Grüsse
 

dridders

Superposter
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Erstmal hat Person B die A-Karte. Er hat von Privat gekauft, hierbei kann der Verkaeufer jegliche Gewaehrleistung etc ausschliessen. Sofern er es natuerlich als 100% funktionstuechtig verkauft hat oder vergessen hat die Gewaerhleistung auszuschliessen kann man versuchen gegen ihn vorzugehen und auf Wandlung bestehen. Hat er das nicht hat man erstmal Pech. Dann kann man Person A nur bitten das Radio zurueck zu nehmen, oder vom Autoverkaeufer reparieren zu lassen. Ansprueche gegenueber dem Autoverkaeufer hat nur Person A, Person B hat mit dem keinen Vertrag und somit keine rechtlichen Ansprueche.
 
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