mondeo901
König
Guten Morgen ins Forum,
ich möchte mal einen Fall schildern und Eure Ausführungen verwerten.
Person "A" kauft beim Händler einen Neuwagen mit Tageszulassung, das Fahrzeug ist ca. 1 Jahr alt und "unbefahren". Er lässt das Radio vom Händler ausbauen und durch ein besseres erstzen. Das ausgebaute Radio verkauft er als Privatperson bei Ebay unter Ausschluss der Sachmängelhaftung usw.
Person "B" kauft das Radio, baut es ein und stellt fest, daß das Radio nicht einwandfrei funktioniert (CD Laufwerk geht nicht).
Das Person "A" davon Kenntnis hatte, ist fast ausgeschlossen und auch nicht nachweisbar. Hat nun Person "B" die A...karte gezogen oder hat er noch Rechtsansprüche z.B. gegen den Radiohersteller bzw. dem Autoverkäufer???
viele liebe Grüsse
ich möchte mal einen Fall schildern und Eure Ausführungen verwerten.
Person "A" kauft beim Händler einen Neuwagen mit Tageszulassung, das Fahrzeug ist ca. 1 Jahr alt und "unbefahren". Er lässt das Radio vom Händler ausbauen und durch ein besseres erstzen. Das ausgebaute Radio verkauft er als Privatperson bei Ebay unter Ausschluss der Sachmängelhaftung usw.
Person "B" kauft das Radio, baut es ein und stellt fest, daß das Radio nicht einwandfrei funktioniert (CD Laufwerk geht nicht).
Das Person "A" davon Kenntnis hatte, ist fast ausgeschlossen und auch nicht nachweisbar. Hat nun Person "B" die A...karte gezogen oder hat er noch Rechtsansprüche z.B. gegen den Radiohersteller bzw. dem Autoverkäufer???
viele liebe Grüsse