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don

Gast im Fordboard
Hallo leutchens,
ich bin neu hier und habe nach vier Monaten Ford-Eigentum schon einige Probleme - leider.

Zur Info: Ich habe einen ehemaligen spanischen Leihwagen: Ford Focus 1.6 Trend, 100 PS, Baujahr 06/2004 (altes Modell), 28.000km Laufleistung von einem Händler (80 km entfernt) erworben.
Nun, drei Monate und 3000 km nach dem Kauf, stellten sich seltsame Geräusche ein Klopfen im Leerlauf, wenn Motor halbwarm war.

Neulich gab's an zwei Tagen ein Quietschen (ähnlich wie Keilriemen, aber leiser und kürzer). Seitdem gibt's ein leichtes "Brummeln"auf der Beifahrerseite beim gasgeben, wenn der Motor kalt.
Ich habe hier im Ford-Board anhand eurer Beiträge die Ursache fast schon selbst recherchiert :)

Gemäß Werkstatt handelt es sich um zwei Dinge:

Defekte Wasserpumpe (Flüssigkeit tritt aus, Zahn- bzw. Keilriemen ? Keine Ahnung) mit Kühlflüssigkeit beträufelt) - daher das Quietschen.

Und das Drucklager muss ausgetauscht werden - daher das Klopfen.
Kostenpunkt gem. Schätzung: insgesamt ca. 630 EUR (inkl. Lohnkosten)

1. Frage: Ich habe keine Händler-Garantie erhalten /abgeschlossen!
Geht das über gesetzl. Gewährleistung oder zählen Teile wie Drucklager und Wasserpumpe zu den Verschleißteilen?

2.Ich möchte das Auto wegen Händlergewährleistung nicht 80 km zur Werkstatt des Händlers bringen, da der Kühlkreislauf wegen der defekten Wasserpumpe nicht gewährleistet ist. Die Werkstatt hat mir von größeren Fahrten abgeraten.Sicherer wäre es, das Auto zu schleppen. Auch wenn's fahrtauglich ist - das Risiko eines überhitzten Motors muss ich nicht eingehen, oder? Das würde doch aber für den Händler sehr teuer, oder?
Kann ich darauf bestehen, dass die Reparatur da stattfindet, wo sich das Auto bereits befindet? Zu dieser Werkstatt habe ich auch mehr Vertrauen als zu der des Händlers.

Wäre für eine schnelle und fundierte Antwort sehr dankbar.

Don
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Hallo!

Der Händler muss auf Gebrauchtwagen 1 Jahr Gewähreistung geben.
Kenn mich aber mit der Beweispflichtfristen nicht so aus bei Gebrauchtwaren.
Da Du das Auto aber erst vier Monate hast und auch erst 3000 km gefahren bist, kann davon ausgegangen werden, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.
Desweiteren ist Verschleiß nicht immer ein Argument, da eine Sache auch die Eigenschaften aufweisen muss, die für diese Sache sonst üblich sind. Das beinhaltet auch, dass Sachen nicht schon nach 31.000 km verschlissen sein können, die sonst 100.000km oder auch 200.000km halten.
 
D

don

Gast im Fordboard
Hallo Maik,

so was ähnliches hab ich mir schon gedacht. inzwischen weiß ich, dass binnen der ersten 6 monate der gewährleistung die beweislast beim verkäufer liegt. D.h. der Händler müsste beweisen, dass der Defekt durch mich entstanden ist. Das wird er wohl nicht können. (zu info - damit du hier auch was neues lernst).

Die entscheidende frage war ja auch, ob gewährleistung oder verschleiß.
aber nach 31.000 km gesamtlaufleistung ist das wohl kein gewöhnlicher verschleiß, wie du ja eben auch meinst.

Vielen Dank schonmal für die einschätzung.

Weiß jemand vielleicht noch was zu der frage des transportes und/oder freie werkstattwahl, wenn auto nicht "sicher" unterwegs wäre, um zur händlerwerkstatt zu gelangen?

Don
 

dridders

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Weidenbach
100% kann dir wohl nur ein Anwalt sagen ob du Anspruch darauf hast den Rücktransport zum Händler bezahlt zu bekommen. Wenn du das ganze ohne Gericht und schnell über die Bühne haben willst: Fahr das Auto zum Händler oder lass es hin schleppen. Die Reparatur in einer fremden Werkstatt muss der Händler im Normalfall nicht tragen, dafür müssten schon sehr besondere Umstände vorliegen... z.B. wenn er bereits min. 2 schriftlich belegbare Nachbesserungsversuche an genau diesem Problem hatte. Ansonsten steht IHM das Recht auf Nachbesserung zu. Selbst wenn dir dann rechtlich der Transport evtl. zusteht... der Händler wird vermutlich nicht bereit sein ihn zu tragen und sich mit Händen und Füßen (und Anwalt) dagegen wehren. Und wird vermutlich danach noch weniger Interesse an dir und deinem Auto sowie einer anständigen Abwicklung haben...
 
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