An meinem Mondeo mussten Querlenker + Stabistangen erneuert werden.
Einbauen wollte (und hat‘s getan) ein Nachbar, der sowas kann.
Die Frage vorneweg, wie hier die Rechtslage aussieht ....
- ich bestelle ein Teileset per Ebay, also 2 QL und 2 Stabis
- damit fahren wir zum Ort, wo das eingebaut werden soll, irgendwo mitten auf dem Lande, weil Nachbar von da kommt
- rechte Seite wird gemacht, passt
- linke Seite, und es passt und passt nicht
- bis ich mir die Verpackungen noch mal anschaue; der Ebay-Händler hatte es tatsächlich geschafft, mir 2 rechte QL zu schicken, wohlgemerkt, als Set – auf den Tüten der Einzelverpackung ist ein Aufkleber, der 2 x rechts ausweist
- das Auto musste wieder fahren und außerdem den Platz freimachen, ergo, mit viel Vitamin B (auf dem Land geht so was noch) den ortsansässigen Teilehändler (bei dem wir noch ein Satz Bremsscheiben und Klötze vorher gekauft hatten) schnell einen linken Ersatz-QL beschafft – für 110 Euro, und das war schon anscheinend der Megabonuspreis für meinen Schrauber – das Set kostete übrigens 56 Euro !
So, und nun die Frage: inwieweit kann ich den Versender in die Pflicht nehmen.
Wir haben beide nicht das Set geprüft, wer rechnet denn auch mit sowas; hätten wir links angefangen, wäre alles direkt aufgefallen, aber so ...
Was geht, was nicht, geht überhaupt was ?
Meine Idee war, direkt alles per Anwalt zu regeln, weil ich mich mit meiner fast auf dem Boden liegenden Gesundheit nicht an sowas geben wollte.
Nicht aus streiterischen Gründen, sondern einfach wegen der Belastung (auch wenn Streit später dazukommen könnte)
Schrauber wie auch Mutter meinen: ruf an, nicht mailen, anrufen.
Auch hier: wie vorgehen ?
EDIT by Uli: Titel angepasst, weil Dein Titel mit diesem Thema so rein garnichts zu tun hatte und für die Suchfunktion ziemlich unbrauchbar war.
Einbauen wollte (und hat‘s getan) ein Nachbar, der sowas kann.
Die Frage vorneweg, wie hier die Rechtslage aussieht ....
- ich bestelle ein Teileset per Ebay, also 2 QL und 2 Stabis
- damit fahren wir zum Ort, wo das eingebaut werden soll, irgendwo mitten auf dem Lande, weil Nachbar von da kommt
- rechte Seite wird gemacht, passt
- linke Seite, und es passt und passt nicht
- bis ich mir die Verpackungen noch mal anschaue; der Ebay-Händler hatte es tatsächlich geschafft, mir 2 rechte QL zu schicken, wohlgemerkt, als Set – auf den Tüten der Einzelverpackung ist ein Aufkleber, der 2 x rechts ausweist
- das Auto musste wieder fahren und außerdem den Platz freimachen, ergo, mit viel Vitamin B (auf dem Land geht so was noch) den ortsansässigen Teilehändler (bei dem wir noch ein Satz Bremsscheiben und Klötze vorher gekauft hatten) schnell einen linken Ersatz-QL beschafft – für 110 Euro, und das war schon anscheinend der Megabonuspreis für meinen Schrauber – das Set kostete übrigens 56 Euro !
So, und nun die Frage: inwieweit kann ich den Versender in die Pflicht nehmen.
Wir haben beide nicht das Set geprüft, wer rechnet denn auch mit sowas; hätten wir links angefangen, wäre alles direkt aufgefallen, aber so ...
Was geht, was nicht, geht überhaupt was ?
Meine Idee war, direkt alles per Anwalt zu regeln, weil ich mich mit meiner fast auf dem Boden liegenden Gesundheit nicht an sowas geben wollte.
Nicht aus streiterischen Gründen, sondern einfach wegen der Belastung (auch wenn Streit später dazukommen könnte)
Schrauber wie auch Mutter meinen: ruf an, nicht mailen, anrufen.
Auch hier: wie vorgehen ?
EDIT by Uli: Titel angepasst, weil Dein Titel mit diesem Thema so rein garnichts zu tun hatte und für die Suchfunktion ziemlich unbrauchbar war.