Hallo,
Ich bin mit meinem Fofo in einem Wohngebiet gerade dabei 90C° zur Strasse Rückwärts in eine Parklücke einzuparken und auf einmal setzt sich das nebenmir stehende Fahrzeug in Bewegung, wobei ich noch nicht richtig drinne Stand, und knallt mir in die Linke hintere Tür. Nunja die Gegnerische Versicherung hatt mir dann angeboten das Fahrzeug in einer Werkstatt ihres Vertrauens (Kooperationspartner) zu bringen und einen Mietwagen zu stellen. Da ich mich eindeutig nicht Schuldig am Unfall sehe und mir die Versicherung bestätigte (Leider nur Tel.) das wenn sich die geringsten anzeichen für unstimmigkeiten am Unfallhergang bzw. Schuldhaftigkeit der Parteien sähen, würden sie einer Reparatur auch nicht zustimmen, hab ich eingewilligt. Das Fahrzeug ist mittlerweile Repariert wobei die Tür komplett gewechselt wurde sowie die Dichtgummis auf den Türen und die Schutzleisten erneuert wurden. Das seitenteil und die Fahrertür wurden Anlackiert wegen even. Farbunterschied. Kosten für den Ganzen Spass knapp 1600€. Jetzt bekomm ich auf einmal Post, erst vom Mietwagencenter und nun von der Versicherung und beide wollen Geld, wobei die Mietwagenbude nen ganz anderen Satz berechnet wie sie mir angeboten hat bzw. wie es in ihrer Kalkulation genannt wurde. Die versicherung schreibt:
Zitat: " der Unfall ereignete sich, als beide Beteiligten rückwärts fuhren. Gem.§9(5)StVO muss sich dabei der Fahrer so verhalten, das eine gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Offenbar haben beide die entsprechende Sorgfalt nicht walten lassen. Es trifft sie daher auch ein Mitverschulden an dem Unfall, das wir mit 25% bewerten.
Von der Reparaturkosten- und Mietwagenrechnung haben wir deshalb jeweils 25% in Abzug gebracht.
blablablabla" Zitat ende.
Nur war ich fast in der Parklücke drinne und erst dann fuhr der andere los. Ich würds ja verstehen wenn wir gleichzeitig losgefahren wären und uns gerammt hätten. Aber so, nee bei aller liebe der hätte mich erstmal einparken lassen müssen und sich vergewissern das er freie bahn hat.
Was sagt ihr, soll ich hier nen Anwalt hinzuziehen oder selbst erstmal in wiederspruch gehen und versuchen das ohne zu klären.
Wäre schön wenn ihr mir hierzu was sagen könntet.
LG Marco
Ich bin mit meinem Fofo in einem Wohngebiet gerade dabei 90C° zur Strasse Rückwärts in eine Parklücke einzuparken und auf einmal setzt sich das nebenmir stehende Fahrzeug in Bewegung, wobei ich noch nicht richtig drinne Stand, und knallt mir in die Linke hintere Tür. Nunja die Gegnerische Versicherung hatt mir dann angeboten das Fahrzeug in einer Werkstatt ihres Vertrauens (Kooperationspartner) zu bringen und einen Mietwagen zu stellen. Da ich mich eindeutig nicht Schuldig am Unfall sehe und mir die Versicherung bestätigte (Leider nur Tel.) das wenn sich die geringsten anzeichen für unstimmigkeiten am Unfallhergang bzw. Schuldhaftigkeit der Parteien sähen, würden sie einer Reparatur auch nicht zustimmen, hab ich eingewilligt. Das Fahrzeug ist mittlerweile Repariert wobei die Tür komplett gewechselt wurde sowie die Dichtgummis auf den Türen und die Schutzleisten erneuert wurden. Das seitenteil und die Fahrertür wurden Anlackiert wegen even. Farbunterschied. Kosten für den Ganzen Spass knapp 1600€. Jetzt bekomm ich auf einmal Post, erst vom Mietwagencenter und nun von der Versicherung und beide wollen Geld, wobei die Mietwagenbude nen ganz anderen Satz berechnet wie sie mir angeboten hat bzw. wie es in ihrer Kalkulation genannt wurde. Die versicherung schreibt:
Zitat: " der Unfall ereignete sich, als beide Beteiligten rückwärts fuhren. Gem.§9(5)StVO muss sich dabei der Fahrer so verhalten, das eine gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Offenbar haben beide die entsprechende Sorgfalt nicht walten lassen. Es trifft sie daher auch ein Mitverschulden an dem Unfall, das wir mit 25% bewerten.
Von der Reparaturkosten- und Mietwagenrechnung haben wir deshalb jeweils 25% in Abzug gebracht.
blablablabla" Zitat ende.
Nur war ich fast in der Parklücke drinne und erst dann fuhr der andere los. Ich würds ja verstehen wenn wir gleichzeitig losgefahren wären und uns gerammt hätten. Aber so, nee bei aller liebe der hätte mich erstmal einparken lassen müssen und sich vergewissern das er freie bahn hat.
Was sagt ihr, soll ich hier nen Anwalt hinzuziehen oder selbst erstmal in wiederspruch gehen und versuchen das ohne zu klären.
Wäre schön wenn ihr mir hierzu was sagen könntet.
LG Marco