Unfall gehabt, Gegner.Vers. will auf einmal geld haben

Mutschi

Jungspund
Registriert
27 April 2007
Beiträge
30
Alter
47
Ort
Leipzig
Hallo,

Ich bin mit meinem Fofo in einem Wohngebiet gerade dabei 90C° zur Strasse Rückwärts in eine Parklücke einzuparken und auf einmal setzt sich das nebenmir stehende Fahrzeug in Bewegung, wobei ich noch nicht richtig drinne Stand, und knallt mir in die Linke hintere Tür. Nunja die Gegnerische Versicherung hatt mir dann angeboten das Fahrzeug in einer Werkstatt ihres Vertrauens (Kooperationspartner) zu bringen und einen Mietwagen zu stellen. Da ich mich eindeutig nicht Schuldig am Unfall sehe und mir die Versicherung bestätigte (Leider nur Tel.) das wenn sich die geringsten anzeichen für unstimmigkeiten am Unfallhergang bzw. Schuldhaftigkeit der Parteien sähen, würden sie einer Reparatur auch nicht zustimmen, hab ich eingewilligt. Das Fahrzeug ist mittlerweile Repariert wobei die Tür komplett gewechselt wurde sowie die Dichtgummis auf den Türen und die Schutzleisten erneuert wurden. Das seitenteil und die Fahrertür wurden Anlackiert wegen even. Farbunterschied. Kosten für den Ganzen Spass knapp 1600€. Jetzt bekomm ich auf einmal Post, erst vom Mietwagencenter und nun von der Versicherung und beide wollen Geld, wobei die Mietwagenbude nen ganz anderen Satz berechnet wie sie mir angeboten hat bzw. wie es in ihrer Kalkulation genannt wurde. Die versicherung schreibt:
Zitat: " der Unfall ereignete sich, als beide Beteiligten rückwärts fuhren. Gem.§9(5)StVO muss sich dabei der Fahrer so verhalten, das eine gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Offenbar haben beide die entsprechende Sorgfalt nicht walten lassen. Es trifft sie daher auch ein Mitverschulden an dem Unfall, das wir mit 25% bewerten.
Von der Reparaturkosten- und Mietwagenrechnung haben wir deshalb jeweils 25% in Abzug gebracht.

blablablabla" Zitat ende.

Nur war ich fast in der Parklücke drinne und erst dann fuhr der andere los. Ich würds ja verstehen wenn wir gleichzeitig losgefahren wären und uns gerammt hätten. Aber so, nee bei aller liebe der hätte mich erstmal einparken lassen müssen und sich vergewissern das er freie bahn hat.

Was sagt ihr, soll ich hier nen Anwalt hinzuziehen oder selbst erstmal in wiederspruch gehen und versuchen das ohne zu klären.
Wäre schön wenn ihr mir hierzu was sagen könntet.

LG Marco
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Ohne Anwalt wirst du wohl nicht weiter kommen.
 
I

It is Napanto

Gast im Fordboard
Manche Leute lernen es nie .

Bei jedem noch so kleinen Unfall die Poilzei rufen und alles aufnehmen lassen.


Auf jeden Fall würd ich mir erstmal n Anwalt nehmen und bei dem Rat suchen.

Gibs Zeugen die deine oder seine Aussagen bestätigen könnten ??.
 

Mutschi

Jungspund
Registriert
27 April 2007
Beiträge
30
Alter
47
Ort
Leipzig
Hallo,

ja meine Freundin saß mit im Auto und mein Bruder hatt es vom Balkon beobachtet.

LG Marco
 

conio

Foren Ass
Registriert
7 Juni 2004
Beiträge
394
Alter
48
Ort
Hessen
Hier im Board wird Dir niemand eine Rechtsberatung geben (können), auch ich nicht!
Aber ich würde Dir auf jeden Fall den Tipp geben, mal mit Deinem Anwalt darüber zu reden! Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast kommst Du gut dabei weg, ansonsten ist zumindest eine Erstberatung recht günstig zu haben...

Auf jeden Fall besser als Teilschuld zu bekommen, wenn man keine tragen muss!
 

Mk4Zetec

Foren Gott
Registriert
15 Mai 2003
Beiträge
2.228
Alter
49
Ort
München
Website
www.ford-freunde-kirchseeon.de
Original von It is Napanto
Manche Leute lernen es nie .

Bei jedem noch so kleinen Unfall die Poilzei rufen und alles aufnehmen lassen.

Genau - damit sichert man Arbeitsplätze :whatever:

Die "polizeiliche Aufnahme" sieht dann im Tagebuch so aus:

Verkehrsunfall
Datum: xx.xx.xxxx
Uhrzeit: yy:yy
Beteiligt 1: Max Mustermann, PKW Ford A-B 1
Beteiligt 2: Lieschen Müller, PKW Hatschifutschi C-D 2

Damit ist jaa sooooo viel geholfen. Ich arbeite in der Versicherungsbranche und damit ist lediglich der Unfall als solches dokumentiert. Mehr nicht - mehr gibts nämlich nur noch bei VU mit Personenschaden.

@Mutschi
Grundsätzlich immer vorab alles schriftlich bestätigen lassen.
Jetzt ists zu spät. Der Einwand der Mithaftung ist soweit möglich. Benenne der Versicherung gegenüber die Zeugen. Diese können dann die Dinge aus deren Sicht schildern.
Im Zuge der "Waffengleichheit" kannst Du einen Anwalt einschalten, den die gegnerische Versicherung auch bezahlen muß ;)
 

Sonic2000

Kaiser
Registriert
28 August 2006
Beiträge
1.167
Alter
43
Ort
25348, Glückstadt
Lass mich raten, HUK-Coburg oder eine Ihrer Tochterunternehmen?

Hast Du Rechtschutz? Anwalt und alles wird gut.

Hast Du keine? Ohne Anwalt brauchste bei ner Versicherung gar nicht erst anklopfen. Sei realistisch, mit sowas verdienen die Ihr Geld. Ob sich für die 25% nen Anwalt lohnt ist die Frage, bedenke, dass Du nciht zwingend Recht bekommst, dann haste Anwalt, Verhandlung plus die 25% an den Backen. Der Hinweis der Versicherung auf die Besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren ist nicht ungerechtfertigt und vorm Richter werden die Dir nie am Telefon eine Schadensübernahmeerklärung gegeben haben.

Merke: Glaube einer Versicherung nie etwas, was nicht auf Papier steht und eine Bearbeitungsnummer hat...
 

DJ_Decay

Eroberer
Registriert
25 März 2005
Beiträge
78
Alter
40
Ort
Neukrichen-Vluyn
Website
www.rs-fiesta.de
über die vers zu spekulieren ist irrelevant... wozu auch!?

es ist aber leider so üblich, das bei unfällen auf parkplätzen, wenn beide autos in bewegung sind, die kosten zu teilen, sprich eine teilschuld abzurechnen. meist läuft dies auf 50/50 raus, bei 75/25 ist man da noch gut bedient.

ich würde dir trotzdem raten dich mal bei nem anwalt deines vertrauens schlau zu machen
 
Oben