Totalschaden...Wiederbeschaffungswert fragwürdig

scrooge313

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Hallo,

Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Mondeo von meinem Bruder.

Es ist ein Zetec 1.8 MkII BJ'98 Ghia, Automatik, Klima-Automatik, Park-Distance,etc...85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu

Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.
Mein Bruder hat es dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:

Reparaturkosten: ca. 10.000€
Restwert: 760€
Wiederbeschaffungswert: 3900€

Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen finden können.

Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine GLX-Ausstattung und höhere Laufleistung in Kauf nehmen.

Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.
Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-
Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt...

Wie würdet ihr vorgehen, damit wir ein gescheites vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?

Grüße
scrooge313
 

scrooge313

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Ja, aber wir dachten, dass wir schlau sind, und haben selbst das Gutachten in Auftrag gegeben, damit die Versicehrung nicht irgendeinen "eigenen" Gutachter aufdrückt. :aufsmaul:

Wir dachten halt nicht, dass der Kerl von der Dekra so einen Mist macht. :kotz:

Man kann doch nicht wirklich bei mobile.de einfach die drei günstigsten Ford Mondeo von '98 raussuchen, egal in welchem technischen oder optischen Zustand sie sind. Außerdem kaufe ich doch kein Auto bei einem dubiosen Export-Händler :wand

Wenn man mal wirklich vergleicht, sieht man, dass die Durchschnittspreis weit über 4000€ liegt.
 

gruffti

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...der von der DEKRA macht sicher keinen Mist muss aber die 'Spielregeln' einhalten. Es war schon richtig, dass ein eigener Gutachter genommen wurde.
Der von der Versicherung hätte wohl die Schwackeliste genommen und das wäre noch schlechter gewesen.
Das ist halt das Pech, wenn man ein altes Auto fährt....

(Muss ich auch mit leben, ein 10 Jahre alter 2.0 Scorpio I war noch gerade 1600,--EUR wert)
 

scrooge313

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ja, aber der gutachter konnte nicht gut argumentieren, wie er auf den Preis kommt.

Er sagte ja wörtlich, dass er bei mobile. de einige günstigere in ganz D gefunden hat. Wobei er nicht Rücksicht genommen hat auf:
-Laufleistung
-Ausstattung
-Allgemeinzustand
-Ort des Fahrzeugs
-Verkäufer

Müssen diese Punkte denn nicht alle berücksichtigt werden?

ich verstehe einfach nicht, dass man einen Mondeo CLX mit 120tkm von einem Export-Händler mit unserem Unfallwagen vergleichen kann...oder habe ich da eine falsche Auffassung???
 

dridders

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Meines Wissens nach hast du Anspruch auf identische Ausstattung. Unwichtig sind durchgeführte Reparaturen, beeinflussen nicht den Wert, Ausstattung hingegen zählt als Wertsteigernd und muss berücksichtigt werden. Du musst also entweder einen anderen zu dem Preis finden können mit gleicher Ausstattung in deiner Region (es zählt nicht wenn in Bayern so einer angeboten wird und du in Schleswig Holstein lebst), oder aber es muss entsprechend Geld übrig bleiben. Gleiches gilt bei Laufleistung in gewissem Rahmen. Bei Ausstattung wie Radio etc, werden wenn es etwas besonderes ist aber dann für gewöhnlich nur die Umbaukosten eingerechnet.
Anfechten kannst du jedes Gutachten, egal ob in eigenem Auftrag erstellt oder nicht. Die Frage ist kommst du damit durch und was sind evtl. für Kosten damit verbunden. Es bräuchte wohl ein Gegengutachten, was im schlimmsten Fall zu 10 Euro Unterschied als Ergebnis kommt, aber von dir zu zahlen wäre.
Da die gegnerische Versicherung Zahlungsunwilligkeit gezeigt hat würde ich an deiner Stelle dann eh mit einem Anwalt reden. Ob er dir auf Kosten der anderen Versicherung helfen kann das Gutachten anzufechten weiss ich nicht, aber er kann dir zumindest mal seine Meinung dazu sagen und dich dann in Bezug auf die Zahlungsunwilligkeit unterstützen.
 

scrooge313

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Hallo "dridders", die Versicherung sagte Zahlungswilligkeit zu, nicht Unwilligkeit! :)

Werden uns aber wohl echt an einen Anwalt wenden, da wir nicht unnötig auf Kosten für ein neues Fahrzeug sitzen bleiben wollen.

Der Gutchter verwies u.a. auf ein Fahrzeug 80km von hier entfernt. Zählt das auch zum Lokalmarkt? Erstattet die Versicherung eigentlich in der Regel auch die Fahrtkosten?

Ich habe tatsächlich das Gefühl, dass der Mondeo überall in D günstiger zu haben ist, als bei uns rund um Frankfurt.

Danke für Eure Antworten. :)
 

dridders

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Hach komm, die zwei Buchstaben unterschied ;-)
Ich denke bis 100km wirst du sicher in Kauf nehmen müssen, ausser es gibt im direkten Umfeld mehrere wirklich vergleichbare Mondeos.
Die Versicherung erstattet eine Unkostenpauschale für Porto etc, dort dürften auch deine Fahrtkosten reinfallen. Die Höhe ist nicht so genau gesetzlich festgelegt, meist sagt man zwischen 15 und 25 Euro.
Wenn jetzt natürlich zwischen euch und den Händlern mit 150km Entfernung 500 Euro Unterschied stehen, dann wird man dir hier womöglich nur 100 Euro "Spritzuschlag" draufrechnen auf den Preis des entfernten Händlers, gerade wenn es ein Privatfahrzeug und kein gewerbliches Fahrzeug ist... denn deine private Zeit ist ja leider nichts wert.
Aber so oder so, die Versicherung wird natürlich nach dem Gutachten gehen, ausser es erscheint ihr zu hoch (was dann aber jetzt ungewöhnlich wäre wenn du es als zu niedrig empfindest ;-)). Und somit wird wenn du dagegen angehen willst nichts ausser dem Gang zum Anwalt helfen. Nur wer den im Endeffekt zahlen muss kann ich jetzt nicht sagen, aber falls du Rechtschutz hast kann dir das wiederum auch egal sein.
 

Mk4Zetec

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Mal auf blöd - warum weinst Du rum, wenn Dein frei gewählter Gutachter Mist baut ?
Die Versicherung kann da nix dafür... ;)
Hier mal der Grundsatz zur Ermittlung des WBW:

Bei der Bemessung des Schadenersatzes für ein beschädigtes Kraftfahrzeug ist in der Regel von dem Preis auszugehen, den der Geschädigte aufwenden muß, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben und sich von diesem Händler für eine gewisse Zeit eine Werkstättengarantie geben zu lassen.

BGH Urteil


Die Fahrzeugbewertung nach dem System Audatex/Schwacke führt zu überzeugenden Ergebnissen. Dabei ist es zumutbar, bei der Wiederbeschaffung nicht nur auf den regionalen Markt zurückzugreifen.

LG Köln

Gerade bei letzterer könntest Du selbst annäherungsweise feststellen wie der Wert ist und das dem DEKRA-Mann um die Ohren hauen. Kostet zwar ein paar Euro aber unter www.schwacke.de kannst Du selbst bewerten.

Fahrtkosten für die Wiederbeschaffung werden nicht ersetzt - An- und Abmeldekosten schon. Und heutzutage ist der KFZ-Markt überregional - das merkst Du sicher dann, wenn es an die Restwertangebote geht... Ich hatte einen verunfallten Escort in Berchtesgaden stehen und das höchste RW-Angebot kam aus Berlin, gefolgt von HH.
 

dridders

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Die Restwerthaendler sind an ihre Angebote aber auch gebunden und muessen die Kiste abholen ohne Zusatzkosten wenn du das verlangst. Beim Wiederbeschaffungswert werden aber eben keine realen Angebote eingeholt wo du sagen kannst "ist gut, nehm ich, bringt ihn naechsten Dienstag vorbei", somit liegt hier ein ganz anderer Fall vor als beim Restwert.
Der Versicherung gibt er hier ja auch nicht die Schuld. Trotzdem ist es ja verstaendlich das er das Gutachten anzweifelt wenn sich fuer den Preis nichts finden laesst.
 

scrooge313

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Hallo,

Der Versicherung gebe ich wirklich nicht die Schuld, da sie echt vorbildich sofort die Schuld anerkannt hat und gleich die Kontodaten zur Geldüberweisung notiert hat.

Leider kam das Gutachten heute noch nicht per Post bei uns an, obwohl es angeblich schon am Mittwoch verschickt wurde.

Von daher musste nun ertsmal alles telefonisch geregelt werden.
Der Gutachter scheint sich wohl echt nur an mobile.de zu orientieren, denn er hat heute wieder zwei Autos genannt, von denen er meinte, dass die vergleichbar wären. Der eine hat aber nur ne GLX-Ausstattung und keine Automatik und der andere hat ne kaputte Stoßstange, WSS hat nen Riss und die Kopfstützen werden noch gesucht :rolleyes:

Wir haben der Versicherung nun mitgeteilt, dass wir das Gutachten anfechten. Ebenso haben wir dies dem Gutachter mitgeteilt. nun meinte er, dass er die Beträge nochmal überdenken wird und sich direkt mit der Versicherung absprechen wolle. Er hat nun wohl gemerkt, dass wir nich teinfach die Kohle einsacken wollen und das Auto für billig reparieren lassen, sondern uns echt nach einem Ersatzwagen umschauen.

Frage: Sollen wir nun auf eigene Kosten ein anderes Gutachten erstellen lassen (Freunde haben uns Gutachter empfohlen), oder besser erstmal abwarten? Als Wiederbeschaffungszeitraum wurde 10 Tage ab Erhalt des Gutachtens angegeben.


Zum Thema Regionalmarkt:
Mittlerwile habe ich in ganz D über mobile.de und autoscout24.de gesucht, aber kein Mondeo zu diesem Preis gefunden. Die Angebote gehen teilweise weit über 5000,-€
Wenn ihr was seht, sagt mir bitte Bescheid, Danke 8)

Übringes laut dat(über ADAC-Homepage) hat der Mondeo in der Ausstattung einen VK-Wert von 4620,-€

Laut Schwacke.de erhalte ich folgende Werte:
Händler-Einkaufswert inkl.MwSt.: EUR 4.050,-
Händler-Verkaufswert inkl.MwSt.: EUR 4.900,-

Wobei hier das Automatikgetriebe nicht miteingerechnet ist, da Schwacke es bei diesem Motor irgendwie nicht zur Auswahl hat. Wahrscheinlich weil beim 1.8 irgendwann die Automatik aus dem Programm genommen wurde.
Mit einem anderen Motor ergibt der Zuschlag für Automatik im VK 250,-€

Jedenfalls sind ALLE Werte über dem des Gutachters mit 3900,-€ inkl. MwSt. *arrgghh*

Grüße
scrooge313
 

dridders

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Schau dir die Kosten fuer einen Gutachter an... wenn du jetzt auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen laesst kann es sein das du damit draufzahlst, da nicht entsprechend mehr bei raus kommt. Oder das sich die Versicherung auf das erste Gutachten beruft, solange nicht widerlegt ist das es falsch ist. Wenn du vor hast dagegen anzugehen wuerde ich dir empfehlen die Geschichte im Voraus mit einem Anwalt abzusprechen. Selbst wenn du keine Rechtschutz hast kostet die Eingangsberatung bei dem weit weniger als der zweite Gutachter.
 

scrooge313

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muss die generische Versicherung nicht eigentlich generell eine anwaltliche Beratung erstatten?
 

dridders

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Jein, in diesem Fall laesst sich ja drueber streiten ob es mit dem Unfall direkt zu tun hat. Aber auch dazu wird der Anwalt dir sagen koennen ob er das ueber die Versicherung abrechnen kann, oder ob du bzw. deine Rechtschutz im Zweifel dafuer aufkommen musst. Und die Auskunft ist dann sogar gratis.
 

scrooge313

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Beim Anwalt gibts was gratis :wow

Heute Abend lag dann doch noch das Gutachten im briefkasten.
Es wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass der Mondeo 'ne Klimaautomatik hat, und nicht 'ne normale Klima.

Somit ist doch das Gutachten auf jeden Fall falsch, oder?
 

dridders

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Naja, es ist nicht zwangsläufig der Widerbeschaffungswert deswegen falsch... kannst ja den Gutachter drauf hinweisen, dann kann er nachbessern im Rahmen der Gewährleistung. Aber egal, ich für meinen Teil würde mit 'nem Anwalt reden wenn ich mir sicher bin das es nicht passt.
 

scrooge313

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das dachte ich mir, und habe deshalb mangals Rechtschutz auch keinen beauftragt.

Der Gutachter kündikte an, das Gutachten nochmal zu überarbeiten, meinte aber, dass nicht viel bei herauskommen würde. Schwacke sei für ihn außerdem nicht relevant, sondern nur seine eigene Recherche...

Habt Ihr Ratschläge zum weiteren Vorgehen?

Grüße
scrooge313
 

dridders

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ja, Anwalt. schnapp dir endlich den Telefonhoerer und erkundige dich zumindest mal was es dich kostet und dann geh zu einem Eingangsgespraech. Ohne Anwalt hast du nur die Moeglichkeit das Gutachten zu akzeptieren oder auf eigene Kosten ein weiteres erstellen zu lassen, das dann vielleicht keiner akzeptiert.
 

gruffti

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Original von scrooge313
.... sondern nur seine eigene Recherche...


...grundsätzlich liegt er da nicht falsch und da er den Auftrag von Dir bekam, wird das ganze schwierig.
Die Versicherung wird Dich auf Dein Gutachten nageln (wer würde freiwillig mehr bezahlen), sodass Du ganz schnell zwischen die Fronten geraten kannst.
Die erstellen ein eigenes Gutachten, das Deinem Gutachten entspricht und dann musst Du schon gegen zwei Gutachten vorgehen.
Das Verhalten des Gutachters ist mehr als seltsam. Man kommt den Verdacht, dass die die eigentlichen Haus- und Hof-Gutachter der Versicherung sind. Die haben aber in der Mehrzahl festangestellte Gutachter.
In Deinem Fall würde ich mal mit der vorgesetzten Dienststelle des Gutachters Kontakt aufnehmen.....
 

scrooge313

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Ich habe nun mit einem anderen Sachverständigen Kontakt aufgenommen. Dieser hat das von der Dekra erstellte Gutachten geprüft, und ist auf einen WBW von 4800,-€ gekommen. Wir haben nun ein SChreiben an die Dekra und die Versicherung geschickt, dass sie das Gutachten bitte dementsprechend überarbeiten, da ansonsten ein Anwalt eingeschaltet wird. Der andere SV zeigte sich sehr zuversichtlich, da das Gutachten der Dekra echt gravierende Mängel vorweist. (z.B. Klimaautomatik vergessen zu erwähnen!)

Mal schauen, was rauskommt.


Der Gutachter hat nun mittlerweile das Gutachten überarbeitet und folgende Werte vermerkt:

-Wiederbeschaffungswert: 4800,-€
-Restwert: 1100,-€

Wenn ihr einen vergleichbaren Mondeo für den Preis zu verkaufen habt, sagt Bescheid. Hier gibt es derzeit irgendwie nichts vergleichabres für den Preis.

Grüße
scrooge313
 
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