Auffahrunfall - Wirtschaftlicher Totalschaden

Ayleen

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Hallo,

mir ist letzte Woche jemand hinten drauf gefahren. Von der Polizei bestätigt trägt der andere Fahrer die komplette Schuld.

Nun übertrifft der entstandene Schaden (3000 €) leider den Wert meines Autos vor dem Unfall (Hatte einen Hagelschaden im August 2012).
Der Gutachter kommt am Dienstag und wird mir dann die genauen Beträge ermitteln. -> Wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun möchte ich mit keinem Unfallschaden rumfahren. Möchte aber trotzdem bei einem Cougar V6 unter allen Umständen bleiben.
Im Normalfall sucht man sich ein neues Auto zum gleichen Wert aus. Wie steht es da, wenn kein Cougar (da selten) zu dem Wert,
den mein Auto vor dem Unfall hatte, auf dem Markt zur Verfügung steht?

Muss die gegnerische Versicherung mir dann den Aufpreis für einen neuen Cougar zahlen, da er so selten ist?
Da ich ja keine Schuld an diesem Unfall trage, möchte ich einfach nur wieder einen vollständigen Cougar.

Cougar V6
175.000 km
Bj. 98
Noch fahrbereit.

Lg
Ayleen
 

Bonderøv

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Erstmal Beileid zum Unfall!

Die gegnerische Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert!Einen Aufpreis wegen der Seltenheit des Cougar wirst Du nicht bekommen,da er bei den Versicherungen als ganz normaler 15jähriger Gebrauchter gelistet ist!Hätte er jetzt Oldtimerstatus und Zustand ginge da bestimmt was,aber dafür fehlen noch ein paar Jahre! ;)
 

Mk4Zetec

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Hallo Ayleen,

Der Gutachter ermittelt den Zeitwert Deines Fahrzeugs vor Eintritt des Schadensfalls anhand von Vergleichsangeboten im KFZ-Handel. Normalerweise läuft das über die Schwacke Liste. Da diese aber nur bis Fahrzeugalter 12 Jahre geführt wird, wird er Referenzfahrzeuge selbst ausfindig machen.

Die Versicherung ersetzt Dir dann diesen Wiederbeschaffungswert (WBW) abzgl. eines evtl. Restwerts (RW), den der Unfall-Cougar noch bringt.
Ein Beispiel:

WBW 2850 EUR
RW 550 EUR

Entschädigung 2.300 EUR (denn Du kannst den Unfall-Cougar ja für 550 EUR verkaufen - Restwertaufkäufer wird vom Gutachter genannt).

Wenn Dein Wunschcougar nun 3000 EUR kostet, mußt Du halt selbst 150 EUR drauf legen...
 

Ayleen

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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Wie sieht es aus, wenn ich zum WBW kein Auto finde, da es eben so selten ist.
Muss die Versicherung mir dann den Ausfall zahlen? oder ev. Wegekosten, da das neue Auto
in Berlin steht und ich aber an der Schweizer Grenze wohne?

Alles so kompliziert :/
 

RedCougar

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Mk4Zetec schrieb:
Die Versicherung ersetzt Dir dann diesen Wiederbeschaffungswert (WBW) abzgl. eines evtl. Restwerts (RW), den der Unfall-Cougar noch bringt.
Ein Beispiel:

WBW 2850 EUR

Das wäre bei einem Cougar mit Vorschäden (z.B. der genannte Hagelschaden) aber eine unrealistische Summe. ich denke der WBW dürfte sich nur - wenn überhaupt -im 1.000´er-Bereich aufhalten.

@ Ayleen
Wegekosten zahlen die Vericherungen nicht. Einen Nutzungsausfall bzw. einen Mietwagen schon - allerdings nicht unbegrenzt lange.

Davon ab gibt es genügend Cougars bei Mobile & Co., dass man sich da nicht auf "Seltenheit" oder so berufen kann.
 

SirSizzle

Eroberer
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Wegekosten zahlen die Vericherungen nicht. Einen Nutzungsausfall bzw. einen Mietwagen schon - allerdings nicht unbegrenzt lange.

Die gegnerische Versicherung hat mir seinerzeit auch Fahrtkosten und Überführungskosten (Kurzzeitkennzeichen sowie Abmeldung und Anmeldung) erstattet.

Mein Anwalt hat die Belege eingereicht und es wurde anstandslos mitbezahlt.

Zum Mietwagen:

Für die Zeit der Wiederbeschaffung eines adäquaten Fahrzeugs werden in der Regel bis zu 14 Tage Mietwagenkosten erstattet. Der Mietwagen muss in der gleichen Kategorie sein wie der Unfaller (also Mittelklasse Coupes und vergleichbare Fahrzeuge. Upgrade möglich zum gleichen Preis wenn kein gleichwertiges aufzutreiben ist.) Alternativ kann man auf den Mietwagen verzichten und sich für diese bis zu 14 Tage eine Nutzungsausfallpauschale auszahlen lassen.



Gruß
 

wabble

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West

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Ich möchte auch gerne eine Kleinigkeit beisteuern:
Meinem Opa ist Mitte 2011 ein Sprinter in seinen 95er Mondeo gefahren. Es war ein CLX ausser einem Schiebedach, Sitzheizung und Beheizb. WSS keinerlei Ausstattung hatte.
Der war eigentlich schon vor dem Unfall nicht mehr viel Wert. Trotzdem hat es von der Versicherung über 2000€ für das Auto gegeben (den Gutachter hatte unser FFH bestellt) und zusätzlich gabs vom FFH noch für recht lange Zeit einen Leihwagen den auch die gegnerische Versicherung bezahlen musste.

Es könnte also beim Cougar passieren das der Gutachter feststellt das er mehr als 3000€ Wert und somit kein Totalschaden ist.
Im übrigen hast du als geschädigter das Recht auf freie Gutachter Wahl. Du musst nicht den nehmen den dir die gegnerische Versicherung schickt (würde ich eh nie machen, da er immer zugunsten der Versicherung entscheidet).
 

Achim

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Da es sich um eine Rechtliche Frage handelt die jeden Fahrzeughalter betreffen kann,

hab ich das Thema ins passenden Untrerforum - "Recht & Gesetz" verschoben.



Der Cougar ist wirklich kein seltenes Fahrzeug.

5-6 tausend sind sicherlich noch in D zugelassen und weltweit einige zehntausend.

Fiat Coupes und noch gaaanz viele andere Fahrzeuge sind weitaus seltener.



MfG
 

Ayleen

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Der Gutachter der Gegnerversicherung kommt ja am Dienstag.
Kann ich den begutachten lassen und ev. noch einen eigenen engagieren oder muss ich dem einem erst absagen?
 
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West

Gast im Fordboard
Auf jedenfall ABSAGEN!
Ich habe doch extra geschrieben das du einen eigenen Gutachter bestellen sollst.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung rechnet IMMER zum Vorteil der Versicherung und somit zu deinem Nachteil!

Fahr am besten heute noch zum nächsten Ford Händler, schildere den Fall und dann wissen die schon was zu tun ist.
Falls du den angekündigten Gutachter trotzdem kommen läßt, bist du selbst Schuld.
 

dridders

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Die Versicherung hat durchaus das Recht ihren eigenen Gutachter das Fahrzeug untersuchen zu lassen, das kannst du ihr nicht verweigern, auch bei eigener Gutachterwahl. Den eigenen Gutachter muss sie zahlen, wenn du ihrem Gutachter nicht im Vorfeld zugestimmt hast. Wenn doch, dann definitiv vor Einschaltung eines eigenen sowie Erscheinen des "Versicherungs-Gutachters" mit der Versicherung Ruecksprache halten, sonst bleibst du ggf. auf den Kosten noch sitzen.
Ob der eigene Gutachter dann besser oder schlechter ist wirst du immer erst im Nachhinein herausfinden, wenn ueberhaupt. Grundsaetzlich haben sich mal alle an die gleichen Spielregeln zu halten, damit ihre Gutachten nicht direkt in der Luft zerrissen werden. Und auch beim eigenen weisst du nicht ob er womoeglich sonst seine Auftraege von genau dieser Versicherung erhaelt...

Zur "Besonderheit" des Cougar: bei keinem Fahrzeug kannst du erwarten das du ein 100% identisches auf dem Markt finden wirst. Lediglich vergleichbare. Bedeutet in deinem Fall dann z.B. ohne Hagelschaden. Letzterer zeigt ja auch das dir das Fahrzeug doch wieder nicht so wichtig war, wie du der Versicherung klar machen willst, ansonsten waere es in tadellosem Zustand ;-)
 

Mk4Zetec

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Erstmal langsam und nicht so schnell schiessen gegen den Gutachter.
Generell gilt - auch für das Gutachten des versicherungseigenen Gutachters - es muß im Zweifelsfall auch vor Gericht standhalten. Sollte der Versicherer Dir einen von TÜV oder DEKRA schicken - umso besser.

@RedCougar
Die zahlen habe ich als Beispiel für die Berechnung gewählt - nicht als rechtssichere Wertangabe zu einem Auto, das ich nicht kenne ;)
 

Ayleen

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Ich habe bei der Gegenerversicherung angerufen und den Gutachter storniert.
Ist es nun empfehlenswert sich einen Gutachter von TÜV oder Dekra zu holen?

Ich werde mich am Montag noch mit meiner vertrauten Fordwerkstatt beratschlagen.
 

Ayleen

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Ich habe nun endlich das Ergebnis des Gutachters:

Reparaturkosten Netto: 1.553,12 €
Reparaturkosten Brutto: 1.848,21 €

Wiederbeschaffungswert: 1.700 €
Wertminderung: 0,00 €
Restwert: 500 €

Wenn ich mir den Betrag auszahlen lassen möchte, wird dann der
Netto oder Brutto Betrag berücksichtigt? Wieviel kommt dann raus bzw. wird der Restwert abgezogen?
Beim Brutto Betrag wäre es ja ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Lg
Ayleen
 

D_Michel

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Du bekommst den Netto wert 1553euro-500euro = 1053euro da es ein Totalschaden ist. Rep ist höher (1848euro) wie der WBW (1700euro) so war es bei mir. Dann kannst dein Cougar für 500euro oder mehr verkaufen
 
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CLXer

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Bei uns am Focus ist es aktuell so dass Wiederbeschaffungswert-Restwert gerechnet wird und das würden wir dann ausbezahlt bekommen. Uns ist eine große Treckerscheiben aufs Auto geflogen. Letztes mal als und jemand in den parkenden Focus fuhr war es genauso.
 

D_Michel

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Stimmt hab das verwechselt. klar bei Totalschaden WBW 1700-500. Sry :D Wenn es kein Totalschaden gewesen wäre hättest du den Nettowert bekommen (1553euro)
 
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CLXer

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Hast du lachgas eingeatmet? Ja der Focus ist leider auch Wirtschaftlicher Totalschaden mit 5200€ Schaden ^^
 

Ayleen

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Danke euch, 1200 € ist ein guter Ansatz für einen neuen Cougar.
Wie das Auto nurnoch 500 € Wert sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, aber um so niedriger er Geschätzt wurde
um so besser für mich in diesem Fall.
 
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CLXer

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Für 1200 einen Cougar? Wie schlimm ist dein aktueller denn drann?
 

Ayleen

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"ein guter Ansatz für einen neuen Cougar" <- Damit meinte ich nicht einen Cougar für 1200 € sondern schon mal ein Anfang richtung neuen Cougar :D
 
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