Fiesta2003

Haudegen
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Hallo

Ich wollte euch nur mal was fragen. Vielleicht kennt sich wer aus.

Also es geht darum das meine Schwester wieder in die Wohnung der Eltern zieht. Meine Shwester hat aber einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen (Telefon, DSL). Ich weiß nicht ob ich den Anbieter nennen darf. Gerne könnt ihr mir auch über PN schreiben. Also hat sie da Sonderkündigungsrecht? Da meine Eltern ja einen eigenen Telefonanschluss haben. Wäre ja schwachsinn doppelt zu zahlen. Bin für jeden Tip dankbar.

LG Martina :happy:
 

Andres

König
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Solche Fälle hat es schon öfter gegeben.

Wenn sich der Anbieter nicht kulant zeigt wird Deine Schwester die 2 Jahre bezahlen müssen.
Ein Sonderkündigungsrecht gibts da nicht!
 

J3nny84

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Ich weiß sicher, dass es mind. einen Anbieter gibt, der Folgendes in so einer Situation "anbietet":
Sonderkündigungsrecht wird gewährt, wenn am neuen Standort ein Anschluss mit bestehender Mindestvertragslaufzeitdes selbigen Anbieters besteht.

Sollte es sich bei ihrem Anbieter um das große T handeln, kann ich weiterhelfen ;) Dafür greift auch meine Aussage.
 

RedCougar

Megaposter
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Komisch .. ich habe definitiv ein Sonderkündigungsrecht im Umzugsfall .. da hat mich mein Anbieter extra drauf hingewiesen, als ich bei Vertragsabschluss einen baldigen Umzug erwähnte und die daher zuerst keinen Vertrag mit mir abschließen wollten. O-Ton "Da könnten sie ja gleich von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das geht ja gar nicht"

Das sollte eigentlich jeder Anbieter haben, denn es ist ja keinesfalls gewährleistet, dass am neuen Standort ebenfalls DSL möglich ist oder genau der Anbieter dort auch anbietet / anbieten darf.


Sonderkündigungsrecht wird gewährt, wenn am neuen Standort ein Anschluss mit bestehender Mindestvertragslaufzeitdes selbigen Anbieters besteht.
Das versteht ich aber auch nicht ... warum kann ich kündigen, wenn bereits ein Anschluss besteht ? :denk
Was mach die Telekom, wenn ich in ein Gebiet ziehe, wo kein DSL verfügbar ist? Davon gibt´s ja auch noch reichlich.
 

J3nny84

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Das sind wiederum andere Fälle als der Umzug zu einem bestehenden Anschluss.

Im Fall von DSL-Nichtverfügbarkeit und bestehendem DSL-Anschluss bin ich mir grad nicht sicher, ob trotzdem ein entsprechender Telefonanschluss genommen werden muss oder ob man komplett aus dem Vertrag rauskommt.

Solange der bestehende Anschluss an den neuen Standort aber rein technisch mitgenommen werden kann, muss er auch mitgenommen werden. Ausnahme ist beim T halt der Umzug zu einem bestehenden Telekomanschluss mit Mvlz.
 

drdrestill

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Wenn der Anbieter seine Leistungen an einem neuen Standort anbieten kann ist man an seinen Vertrag weiterhin gebunden.

Sollte es nicht der Fall sein, gibt es da selbstverständlich Sonderkündigungsrecht.

Man müsste es aber dem Anbieter rechtzeitig mitteilen und alles auf dem schriftlichem Wege festhalten.

Sollte der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so kann man sein Vertrag innerhalb einer üblichen Frist fristlos Kündigen.

In deinem Fall wird es aber wie ich herauslese nicht zu treffen.

Man könnte nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von drdrestill
...so kann man sein Vertrag innerhalb einer üblichen Frist fristlos Kündigen.
:rolleyes:
Also doch nicht fristlos.

@Martina: Wie Du siehst: jeder Anbieter macht es anders. Lass Deine Schwester in ihren Vertrag schauen oder auf die Homepage des Anbieters, was der für so einen Fall schreibt. Wenn er so einen Fall garnicht erwähnt, dann dort nachfragen.

Grüße
Uli
 

dridders

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Es besteht ein Vertrag fuer die Leistung an einem Ort. Wenn dieser Ort durch Verschulden des Auftraggebers nicht mehr zur Verfuegung steht ist das ja nicht die Schuld des Auftragnehmers bzw. Dienstleisters. Dieser waere weiterhin bereit die Leistung am vertraglich vereinbarten Ort zu erbringen. Rechtlich wuerde ich also keinen Grund fuer ein Sonderkuendigungsrecht sehen, das sich aus dem Umzug ergibt. Der Dienstleister kann es anbieten als freiwillige Leistung, er muss es aber nicht. Bei M-Net z.B. gibt es das nicht, wer innerhalb der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag will hat Vertragsstrafe zu zahlen. Ausnahme glaube auch hier nur dann wenn du den Vertrag an einem anderen Standort weiter fuehrst. Ist das technisch nicht moeglich: dein Pech. Ist das aus anderen Gruenden nicht moeglich, z.B. wie hier weil du einfach nicht mehr willst: erstrecht dein Pech.
 

Fiesta2003

Haudegen
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Vielen Dank erstmal Euch allen. Wie immer ist verlass auf Euch :tup.

Nein es handelt sich nicht um T. Wir wollten Samstag spontan im Geschäft nachfragen, aber da wars zu voll und nur ein Mitarbeiter, da sind wir wieder raus. Deshalb hab ich vorerst hier mal anfragen wollen. Ich schau mal in ihren Vertrag nach und evtl. einen zweiten Versuch im Geschäft starten. Sicher ist sicher. Leider gibt es wohl da keine ausdrückliche Vereinbarung, so wie ich das jetzt verstanden hab. Aber wie gesagt, schaue mal in ihren Vertrag nach.

Das meine Schwester wieder in die Wohnung meiner Eltern einzieht hat eher private Gründe wo ich jetzt nicht näher eingehen möchte. Sie wohnt dann mit meinen Eltern wieder in einer Wohnung, wo es schon einen anderen Anschluss gibt. Das war nicht so geplant. Vor allem wie soll das gehen 2 Anschlüsse in einer Wohnung ?(.

Sie gibt auch ihre neuen Möbel wieder auf (ich bekomme ihre neue Küche, nicht mal 1 Jahr alt :D ). Mein Bruder das komplette WZ, bleibt also in der Familie :D. Nur das mit dem Anschluss und das kündigen wird wohl ein problemchen. Ich schaue mal was ich tun kann. Dank Euch weiß ich ja ein Stück mehr.

LG Martina :happy:
 

dridders

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Kuendigen ist kein Problem, nur im schlimmsten Fall muss sie als Abloese dann die in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Gebuehren zahlen, entweder weiterhin monatlich, oder ggf. einen reduzierten Betrag, dann aber alles auf einmal. Zwei Anschluesse in einer Wohnung sind durchaus machbar, meist aber nicht sinnvoll. Natuerlich kann sich deine Schwester auch ueberlegen ihren Anschluss mit in die Wohnung der Eltern zu nehmen und den Anschluss der Eltern zu kuendigen, sofern dieser ohne Vertragslaufzeit ist. Dann duerfte es meist keine Probleme geben. Die Nummer der Eltern zu behalten sollte dabei dann machbar sein.
 

Fiesta2003

Haudegen
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He, he das werden meine Eltern sicher nicht tun. Auch sie haben den Anschluss noch kein 1/2 Jahr. Man ist das alles verwirrend. Hab erstmal ne Anfrage per Email gemacht ohne jetzt ihren Namen zu nennen. Ist ja nur mal ne Info. Dann hab ichs wenigstens schriflich, sollte mir der "Anbieter" antworten. Mal sehen. Ansonsten gehen wir nochmal ins Geschäft oder rufen mal dort an. Ich glaub ich mach mir mehr gedanken darüber wie meine Schwester. Sie ist zur Zeit auf Arbeit, werde sie mir aber mal packen, damit das mal geregelt wird.

-Danke-
LG Martina :happy:
 

Black-ST

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Ich hatte einen ähnlichen Fall: an meinem neuen Wohnort konnte mir mein bisherigen Anbieter kein DSL Komplettanschluss anbieten. Es war eine echte Geduldsprobe aus dem Vertrag heraus zu kommen. Denn mir wurde zugesichert, es sei kein Problem. Aber letztlich waren viele Mails und viele Anrufe nötig. Am Ende musste ich 69,95 € "Ablöse" bezahlen und weiß nun mit Sicherheit: ich werde nie wieder Kunde von "x & x".
 

Fiesta2003

Haudegen
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So nun mein Ergebniss.

Wir sind nochmal in das Geschäft gegangen und dort sagte man uns das man mit einer Bescheinigung ein sogenanntes "Sonderkündigungsrecht" hat. Dann bekam ich auch eine Email antwort:

Ihr Informationswunsch
Guten Tag Herr XXX, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2009. Um Ihren Wunsch auf Verlegung des regulären Kündigungstermins prüfen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihres Umzugs in Form einer Kopie der Meldebescheinigung. Aus dieser Bescheinigung sollten Ihre bisherige Adresse, die neue Adresse und das genaue Umzugsdatum hervorgehen. Sollte an Ihrer neuen Adresse "XXX" verfügbar sein, besteht kein Sonderkündigungsrecht, da Sie Ihren Anschluss nach einem Umzugsauftrag weiterhin nutzen können. Sollte jedoch an der neuen Adresse bereits ein Anschluss vorhanden sein schicken Sie uns bitte auch einen Nachweis für diesen Anschluss in Form einer Kopie der Rechnung. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice im Internet oder telefonisch. Wir sind gerne für Sie da! Mit freundlichen Grüßen XXX


PS Das ist auch das was man uns im Geschäft sagte.
Gruß Martina :happy:
 

Fiesta2003

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:D jo. Aber hätte ja sein können das es jemand hier weiß. Nun wollte ich nur mein Ergebniss verkünden damit mans nun 100%ig weiß :D (Sry, bisschen doof formuliert :rolleyes:).

Gruß Martina
 
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