Tüv-Probleme, alle bekloppt ^^

B

Beast44

Gast im Fordboard
Hey,

habe folgende Frage / folgendes Problem.

Mein Auto steht seit ner Woche mit Reparaturen im Wert von 1800Euro in ner Fordwerkstatt und zum Tüv machen. Am Freitag rief mich mein Fordhändler an, meinte es wäre alles repariert, aber sie würden das Auto nicht übern Tüv bekommen.

1. Gasanlage ist nicht eingetragen. Tüv-Abnahme liegt zwar bei, aber da es nicht eingetragen ist, gibts kein Tüv. -> Muss noch eingetragen werden von mir, un dann wiedervorstellung des Fahrzeugs.

2. Angelbich dürfte ich meine Winterfelgen nicht auf dem Fahrzeug fahren. ^^ ABE liegt zwar bei, aber die würde angeblich nicht für dieses Fahrzeug gelten.
Felgenbezeichnung ist: Rial FL 706, 7Jx16H2. ET 46.
Naya, in der ABE, die ich nun nochmal runtergeladen habe, steht ganz deutlich der Mondeo B4Y/B5Y drin. Passt also. Sonst passt auch alles. Warum sollte ich die also nciht fahren dürfen? Diese Felgen sieht man fast auf yedem 2. Mondeo ^^... Sind ya keine besonderen Felgen.

Ansonsten ist alles gemacht, Tüv passt also soweit, AU ist auch gemacht, alles I.O. Müssen also nur noch die 2 Mängel behoben werden.

Naya, das ganze muss ich ändern, sonst bekomm ich keine Plakette...
Kann mir wer was zu den Felgen sagen, un mir vllt erklären warum ich die nicht fahren darf angeblich? Ich ruf morgen noch mal den Händler an, der soll mir das nochmal erklären...

Zur Not mach ich meine 18" Sommerreifen drauf und stell das Auto damit vor. Die darf ich nämlich fahren ^^ Bekomm ich zwar ne Bemerkung das ich Winterreifen fahren sollte, aber bekomm die Plakette, und bastel danach wieder auf Winterreifen um... Alles quatsch hier.

Das Beste ist auch, das umbauten, von denen ich weis, dass sie eigtl definitiv nicht Tüv-Legitim sind, einfach nicht aufgefallen sind. Obwohl sie direkt ins Auge stechen...
Sind einfach alle bekloppt. :wand

Sorry, wollte auch einfach mal Frust rauslassen.

Schönen Wochenstart euch allen!
Greetz
Christian
 
M

Melanie W.

Gast im Fordboard
die gasanlage ist klar, die muss in die papiere! und mit den felgen sieht das auch so aus, denke das meinen sie! normal muss man alufelgen immer eintragen, es sei denn du hast ne freigabe direkt vom fahrzeughersteller dafür.
 

Johnes

Haudegen
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Die ABE und das Gutachten vom Hersteller der Felge langt. Da muss keine Freigabe vom Fahrzeughersteller her!

Fahr zum TÜV, Felgengutachten/ABE mitnehmen, nachfragen. Wenn die Felgen eingetragen werden MÜSSEN, kann der Beamte gleich alles fertig machen. Der TÜV kann gleich auch wegen Abnahme Gasanlage schauen.

Alles mit Schrieb vom TÜV'ler eintragen lassen und wegen Plakette wieder hin! Dann geht es normal am schnellsten...

MfG
 

gruffti

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@Christian:

Bedenke bitte eines, es gibt Prüfer, die eine normale Abnahme durchführen dürfen und es gibt Prüfer, die Eintragungen machen dürfen.
Die Werkstatt arbeitet offensichtlich mit einem Prüfer der Kategorie 1 zusammen.
Das gilt dann auch für die Felgen, wenn es eine ABE gibt, ist die mitzuführen.

Es sollte für die Werkstatt selbstverständlich sein, genau das zu wissen und nicht erst wenn der Prüfer vor Ort ist darüber nachzudenken.

Der Prüfer kann und darf nicht anders.

So kann auf einer Prüfbahn sehr wohl eine ABE aus der Datenbank geholt werden, wenn sie nicht vorliegt. Aber wie alles im Leben, das ist eine Zusatzleistung, die bezahlt werden muss.
 
M

Melanie W.

Gast im Fordboard
ok, war davon ausgegangen das es wie bei meinen alufelgen ist! auf dem blatt steht zwar ABE drauf...aber im text steht dann das sie von einem prüfer abgenommen werden müssen und das dann in den fahrzeugschein eingetragen werden muss.
 

McBech

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Hab mir mal die ABE von der RIAL-Seite runtergeladen. Wenn die Felgen mit 205/55R16 verwendet werden muß da gar nix eingetragen werden.
Die Gasanlage ist klar. Das ist eine Änderungsabnahme nach $19(2) StVZO und muß damit in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
 

gruffti

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Original von McBech
Hab mir mal die ABE von der RIAL-Seite runtergeladen. Wenn die Felgen mit 205/55R16 verwendet werden muß da gar nix eingetragen werden...


Das hat auch niemand behauptet, die ABE ist jedoch mitzuführen.
Liegt sie bei der Abnahme vor, dann wird auch abgenommen, liegt sie nicht vor, kann der Prüfer so wie Du runterladen (gegen Gebühr) und den Prüfunterlagen beifügen. In einer Werkstatt hat der kein Internet, da wäre es Kundenservice des Händlers das zu tun (m.E. das dann sogar kostenneutral).
Viel besser wäre, wenn der Händler das vorher checkt und mit dem Kunden abklärt.
 

McBech

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Original von Sweet_Melli
... auf dem blatt steht zwar ABE drauf...aber im text steht dann das sie von einem prüfer abgenommen werden müssen und das dann in den fahrzeugschein eingetragen werden muss.
 

gruffti

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Es ist zwar müssig, aber versuchen wir trotzdem mal genau zu lesen.

Melly schrieb, dass sie eine ABE hat und im Text etwas von Abnahme und Eintragung steht.

Eine ABE schliesst nicht unbedingt ein Mustergutachten aus. So kann durchaus für ein Bauteil für eine definierte Verwendung eine ABE erteilt werden, deren Anbau aber im Einzelfall zu prüfen ist.
 

gruffti

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Nicht ganz, im Falle von Felgen halte ich mehr als die Forderung die ABE mitzuführen für lala. Sonst könnte keiner eine Reserveradwechsel selber durchführen.

Die StVZO sagt im §19 ausdrücklich, dass die ABE und ggf. der Nachweis über den ordnungsgemässen Anbau mitzuführen ist.

Und genau da fängt der Ermessensspielraum eines Prüfers an. Er kann glauben, dass Fränzchen das Fahrwerk ordnungsgemäss verbaut hat, er muss aber nicht.
Hat es ein Kfz-Meister (oder eben Meisterbetrieb) verbaut und schriftlich (z.B. mit Rechnungsgestellung) bestätigt, darf er sich auf den ordnungsgemässen Einbau verlassen und muss nicht prüfen (z.B. ob Hülsen verbaut wurden oder Anzugsmomente eingehalten wurden).
 
M

Maik V

Gast im Fordboard
also noch mal zur Gasanlage.
Du sagtest (wenn ich das richtig verstehe) das sie abgenommen ist jedoch nur nicht der Brief / Schein korrigiert wurde!?!
Wenn dem so ist ist der Prüfer ne richtige Pflaume!!!
Ja da steht "ist sofort zu berichtigen" aber das ne Sache vom Prüfer. Habe bei meinem alten Auto das Gutachten Felgen / Fahrwerk (§21 Abnahme-->also auch sofort berichtigen!) nach nem Jahr erst gemacht. Der Tüver meinte nur das schlecht wegen Versichungsschutz und hat es nur als Bemerkung drauf geschrieben.....

Ist sie natürlich noch garnicht abgenommen ist das alles klar...Da kommt ja auch wieder drauf an ob er es überhaupt darf!

MFG
 

teddy.774

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Sonst könnte keiner eine Reserveradwechsel selber durchführen.

Und nach jedem Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt müsste ich wieder nen Nachweis über den ordnungsgemäßen Anbau einholen. :rolleyes:

Das bei nem Fahrwerkseinbau das noch ggf. kontrolliert wird ist schon ok. Das ist dann aber auch keine Abnahme oder Eintragung im eigentlichen Sinn sondern lediglich ne Auflage in der ABE die wie schon gesagt eine Rechnung der Werkstatt die das Fahrwerk eingebaut hat darstellen kann.
Dann wird nie ein Prüfer das Fahrzeug zwecks Abnahme/Eintragung des Fahrwerks sehen und braucht es auch nicht.

Was aber ganz Entscheidend ist. Die ABEs gelten nur bei sonst serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs. Hat man also zu den Rädern mit ABE nen Fahrwerk mit Gutachten so müssen auch die Räder wieder in Verbindung mit dem Fahrwerk geprüft und abgenommen werden. Ich denke, hier liegt der Hase im Pfeffer.
 

dridders

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Ein den Felgen-ABEs stehen für gewöhnlich 1 Million Ausnahmen wann sie eben nicht als ABE sondern als Teilegutachten gelten und das ganze abgenommen werden muss. Da brauchts nur eine der Kleinigkeiten nicht erfüllt haben und schon heissts eintragen. Z.B. kein Serienfahrwerk.

Maik:
Häh? Wieso sollte das den Prüfer nichts angehen? Die Geschichte ist UMGEHEND in die Papiere zu übertragen, was Aufgabe des Straßenverkehrsamts ist. Kann und darf der Prüfer gar nicht machen, die Zeiten sind seit Jahren vorbei. Für ihn ist hier ausschlaggebend was in den Papieren ist, richtig so. Natürlich könnte er ein Auge zudrücken, aber er muss es auf keinen Fall, und wenn wir mal ehrlich sind: wenn der Thread-Ersteller zu faul ist die Eintragung machen zu lassen, warum sollte der Prüfer sich die Mühe machen Beizettel zu lesen?
 

McBech

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Original von gruffti
Es ist zwar müssig, aber versuchen wir trotzdem mal genau zu lesen.

Melly schrieb, dass sie eine ABE hat und im Text etwas von Abnahme und Eintragung steht.

Eine ABE schliesst nicht unbedingt ein Mustergutachten aus. So kann durchaus für ein Bauteil für eine definierte Verwendung eine ABE erteilt werden, deren Anbau aber im Einzelfall zu prüfen ist.

Hab grad gesehen, daß Melli die ABE ihrer Felgen meinte. Ich dachte sie redet von den Felgen des Threaderstellers.

Original von teddy.774
Und nach jedem Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt müsste ich wieder nen Nachweis über den ordnungsgemäßen Anbau einholen.

Der ordnungsgemäße Anbau bezieht sich nicht darauf ob die Reifen richtig montiert sind sondern ob die entsprechenden Vorschriften bzgl. Freigängigkeit, Radabdeckung, etc. eingehalten werden. Bei serienmäßiger Reifengröße ist das in der Regel aber nicht notwendig sondern nur bei Reifengrößen die nicht schon durch die Fahrzeug-ABE abgedeckt sind.

Original von Maik V
also noch mal zur Gasanlage.
Du sagtest (wenn ich das richtig verstehe) das sie abgenommen ist jedoch nur nicht der Brief / Schein korrigiert wurde!?!
Wenn dem so ist ist der Prüfer ne richtige Pflaume!!!

Warum ist der Prüfer ne Pflaume wenn er sich an die bestehende Rechtslage hält? Abnahmen nach $19 (2) StVZO sind nun mal unverzüglich in die Papiere zu übernehmen und damit hat es sich.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von McBech
Original von teddy.774
Und nach jedem Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt müsste ich wieder nen Nachweis über den ordnungsgemäßen Anbau einholen.
Der ordnungsgemäße Anbau bezieht sich nicht darauf ob die Reifen richtig montiert sind sondern ob die entsprechenden Vorschriften bzgl. Freigängigkeit, Radabdeckung, etc. eingehalten werden.
Irrtum. Beim Anbau sind Drehmomente zu beachten. Ein Privatmann am Straßenrand kann das auch (wissen und beachten), aber nur bei Fachmanns-Nachweis kann sich der Prüfer darauf verlassen dass es so ist. Klingt kleinkarriert, ist aber streng genommen so.

Grüße
Uli
 

teddy.774

Haudegen
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sondern ob die entsprechenden Vorschriften bzgl. Freigängigkeit, Radabdeckung, etc. eingehalten werden.
Diese Parameter wurden bereits für die Erteilung der ABE geprüft und müssen devinitiv nicht mehr geprüft werden.

Beim Anbau sind Drehmomente zu beachten.
So sieht es aus!

Bei serienmäßiger Reifengröße ist das in der Regel aber nicht notwendig sondern nur bei Reifengrößen die nicht schon durch die Fahrzeug-ABE abgedeckt sind.
Das kann man so pauschal gar nicht sagen. Es ist ein Unterschied wenn ein 195/65R15 Reifen auf einer 6J15 ET 52,5 oder auf einer 7J15 ET30 Felge montiert wird. Der Reifen ist beide Male identisch aber nicht die Felge. Wenn jedoch bspw die 7J15 ET30 nun ne ABE für das Fahrzeug besitzt ist das kein Problem, da bei Erteilung der ABE schon genau diese Verwendung MIT der entsprechenden Reifengröße geprüft wurde.
 

McBech

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Original von MucCowboy
Irrtum. Beim Anbau sind Drehmomente zu beachten. Ein Privatmann am Straßenrand kann das auch (wissen und beachten), aber nur bei Fachmanns-Nachweis kann sich der Prüfer darauf verlassen dass es so ist. Klingt kleinkarriert, ist aber streng genommen so.

Grüße
Uli

Alles was recht ist, ich hab noch keinen Prüfer gesehen, der die Anzugsmomente der Räder überprüft.

]Original von teddy.774
Wenn jedoch bspw die 7J15 ET30 nun ne ABE für das Fahrzeug besitzt ist das kein Problem, da bei Erteilung der ABE schon genau diese Verwendung MIT der entsprechenden Reifengröße geprüft wurde.

Schau dir mal die ABE der RIAL-Felgen von Beast44 an. Die Felge kann mit verschiedenen Reifengrößen verwendet werden, aber nur die 205/55R16 sind eintragungsfrei, d.h. falls ein anderes auf der Felge zulässiges Reifenformat verwendet wird muß dieses eingetragen werden.
 
K

Knuddel

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Auf dem Landratsamt tragen die bei uns, die geänderte Felgen-Reifenkombinationen gar nicht mehr in die neuen Papiere ein. Da mußte das Gutachten bzw. die Einzelabnahme vom TÜV mit dir im Auto rumschleppen. :wow
Fahre deswegen mit ner originalen Einzelabnahmebescheiningung vom TÜV für meine 22-Zöller mit den 305ern drauf rum.

Komisch, Deutschland scheint sich mal wieder echt einig zu sein. :wand
 
B

Beast44

Gast im Fordboard
Hey,

alos erstmal danke für die vielen vielen Antworten!

Um das nochmal genau klarzustellen: Die Gas-Anlage wurde damals direkt beim Händler, der sie auch eingebaut hat, vom Tüv abgenommen. Und die Tüv-Abnahme mit Abgasgutachten usw. für die Gas-Anlage liegt auch bei. Nur der Tüv Prüfer meinte wohl das reicht nicht, muss im Fahrzeugschein stehen. Daher auch meine Aufregung, da es nichts mit Sicherheit oder sonstwas zu tun hat, sonder einfach nur ne Formalität ist...

Und für die Felgen liegt auch eine ABE bei. Und angeblich darf ich die Felgen gemäß der beiligenden ABE aber nicht auf meinem Fahrzeug fahren... Ich hab vorhin den Meister kurz erreicht, der guckt sich das nochmal an, un dann telefonier ich morgen nochmal mit ihm.

Da ich die Woche über in der Kaserne sitze ist das immer alles ziemlich ärgerlich, alles über Telefon und so zu klären.
Meine Mutter fährt nun für mich mit den Unterlagen die sie morgen bei der Werkstatt holt zur Zulassungsstelle, und lässt dort die Gas-Anlage in den Fahrzeugschein eintragen. Ist zumindest schon mal dieser "grobe Sicherheitsmangel" behoben. :wand
 

anton01

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hallo,

ich habe mir vor weihnachten ein satz alus mit winterreifen zugelegt.
ABE für felgen ab ins handschufach und bei den reifen ist es doch nichts anders.
fahr ich andere, wie in den papieren ist doch bloß
die unbedenklichkeitsbescheinigung des herstellers mitführpflichtig,
so ist es auch mit der AHK und ähnlichen.
und zu die "Götter in Blau", man darf sie nicht immer für voll nehmen.

gruß
anton
 

McBech

Lebende Legende
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Falsch. Die Übereinstimmungsbescheinigung gilt nur bei Montage auf Original Ford Felgen. Außerdem gibt es die nur für Formate die durch die Fahrzeug-ABE abgedeckt sind.
AHK ist wieder was ganz anderes da die zu 99% eine EG-Typgenehmigung hat.
 

anton01

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da hast du mich wohl falsch verstanden.
ich spreche nicht von einer Übereinstimmungsbescheinigung,sondern von einer unbedenklichkeitsbescheinigung auch reifenfreigabe vom hersteller.
da seit mehreren jahren die reifenbindung durch eu-recht aufgehoben wurde ist dies eigentlich gängige vorgehensweise.
da ich noch nebenbei motorrad(ganzjahr) fahre,kann ich ein lied über die reifenfreigabe singen.

Welche Typen von Reifenfreigaben gibt es und wie werden diese gehandhabt?

Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Reifenfreigaben:

1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers

- Mitführen des Dokumentes genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!



2. Neu: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers

- Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!



3. Teilegutachten

- wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße

- Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich

- Mitführen des Anbauabnahmezertifikats notwendig



4. Mustergutachten / Prüfberichte

- Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich

- In den alten Bundesländern nur durch Tüv/TÜH möglich

- In den neuen Bundesländern nur durch Dekra möglich

- Anschließend entsprechende Änderung des KFZ-Scheins auf der Zulassungsstelle notwendig

wir gehen jetzt immer davon aus,daß die felgen eine ABE für mein fahrzeug haben.

gruß
anton
 

McBech

Lebende Legende
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Vorsicht. Motorrad und PKW kann man in dem Fall ganz schlecht vergleichen. Bei Motorrädern gibt es nach wie vor eine Herstellerbindung die bei PKWs, wie Du richtig sagst, vor ein paar Jahren aufgehoben wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt es nur bei Motorradreifen, da es vorkommen kann, daß der eingetragene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird und der Kunde gezwungen ist auf ein anderes Modell auszuweichen. Dabei geht es aber normalerweise nur um ein anderes Modell und nicht um ein anderes Format.
Will man auf seinem PKW ein Reifenformat fahren, das zwar prinzipiell für das Fahrzeug vom Hersteller freigegeben ist aber nicht in den Papieren steht gibt es eine Übereinstimmungsbescheinigung (heißt zumindest bei Ford so) die dann allerdings an eine bestimmte Felge gebunden ist. Will man das Format also mit einer anderen Felge fahren muß es also sehr wohl eingetragen werden.
 
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micha19821

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Das mit den Felgen kenne ich auch hab nen mk1 wenn ich irgendwelche 5,5x14 et 47,5 alus drauf mache gilt meistens ABE dranbauen losfahren sobald ich aber eine 6x14 et35 habe gilt die abe nur noch für reifen und Felge aber der ordnungsgemäße Anbau muß bestätigt werden (zwecks freigängigkeit). Habe jetzt 7,5x16 et35 ist auch ne ABE dazu und dort steht drin das mit dieser ABE nur dort genannte reifengrößen auf dieser Felge geprüft wurden und genehmigt sind nicht jedoch die freigängigkeit da diese durch Hersteller toleranzen variieren kann und hinten eventuell dadurch gebördelt werden muß. Also trotz ABE eintragen lassen (Anbaubestätigung) bei ner Scheibenfolie sieht das anders aus da ist einfach rein damit und gut ist. Tut ja auch keinem weh wenn die nicht richtig klebt und blasen wirft. (so denkt das KBA) wenn dein reifen nicht die richtige freigängigkeit hat und dochmal bei voller beladung und ner Bodenwelle die man doof wie man ist auch noch zu schnell nimmt, Kontakt mit dem Radkasten bekommt kann das ziemlich dumm laufen.
 
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