Probleme mit 2 Ersatzteilen, die angeblich TÜV-relevant sein sollen, aber nicht zu finden sind!

D

DunyaXr3i

Gast im Fordboard
Hallo Leute,

ich brauche dringend Beratung, was WIRKLICH TÜV- relevant ist, und was nicht (oder nur bedingt)!
Habe einen XR3i, 1,6 Cabrio, Bj. 5/1990, ALF, KBA-Nr: 928/729

folgende Fragen, bzw. Problemlösungsanfragen:

TÜREN: Mir ist der Türgriff der Fahrerseite urplötzlich (ohne vorherige Probleme) abgebrochen. Ich dachte mir, naja, so ein Plastikteil kann nicht die Welt kosten und das Ein-/Ausbauen ja wohl auch nicht so schwer sein. Paar Schräubchen und fertig. Aber dann hat jmd. der sich gut auskennt und an seinem Essi auch alles selbst macht, hat ALLES versucht, an das Teil ranzukommen, was aber überhaupt nur ging, indenm wir die Schutzfolie komplett aufreißen mussten….um dann festzustellen, dass es keine Schrauben zu geben scheint, bzw. irgendeine andre selbstauszuführende De-und Montiermöglichkeit!! Aber da ich ja immer noch zur Not durch die Beifahrertür rein kann, waren wir alle der Meinung, dass dies kein Grund sein kann den TÜV zu verweigern. Zumal es ja immer heißt, die tragendenTeile + Beleuchtung + Rostzustand sind wichtig!

BELEUCHTUNG: Durch einen Auffahrunfall sind meine vorderen Scheinwerfer + Halterungen und LWR- Motoren kaputt gegangen, bzw. EINER davon.

Ein hier ortsansässiger KFZ-Meister (der allerdings seit Jahren Reparaturen an meinen Autos durchführte und jede Menge MIST über mein Auto los lies, was sich später als falsch rausstellte), meinte zu ir, dasas es egal wäre wenn nur EINER kaputt wäre, ich bräuchte trotzdem ZWEI neue/gebrauchte! Stimmt das? Und wenn ja: WARUM?? Sie sind doch nicht an EINEM Scheinwerfer!

Ok, ich liebe meinen Essi, und obwohl ich echt am Existenzminimum leben muss, habe ich mir alles sehr lange Zeit vom Mund abgespart, und mir diese beiden LWR- Motoren- nach wochenlanger anstrengenden Suche- zuerst mal bei ebay gebraucht bestellt für 80 € + (mit ALLEN Daten natürlich und nochmaliger Nachfrage, ob die auch wirklich passen, was bestätigt wurde). Aber die Werkstatt meinte: Nee Du, die passen nicht, schon gar nicht, wenn die nen verschiedenen Aufbau haben….musste neue kaufen und achte darauf dass sie genauso aussehen wie die kaputten!)

Das konnte ich noch nachvollziehen und musste wieder erst 2 Monate sparen, dann ca. 15 Schrottplätze abgeklappert, bis ich endlich fündig wurde. 2 Stk. Für 50 €. Dem netten schrotthändler erzählte ich von den Schwierigkeiten vorher und bat ihn deshalb dringend um genaue Prüfung ob es sich jetzt um die RICHTIGEN handele. Er versicherte mir, dass es aus dem genau baugleichen Escort käme, wie meiner ist.

Ich brachte wieder alles zur Werkstatt, mit dem gleichen Misserfolg!! Ja, die passen auch nicht!! Seit Monaten bekomme ich wegen diesen mein Auto nicht repariert!!! Leider habe ich das Geld nicht, dies in einer anderen Werkstatt machen zu lassen, da ich nur bei dem hier im Ort RATENZAHLUNG machen kann. Die Hauptscheinwerfer, Blinker, Halterungen…alles ersetzt und sitzen fest, halt eben momentan noch ein bisschen locker ohne LWRS. Wie komme ich denn jetzt noch weiter???

Meine Türen sind abschließbar und ich kann durch die Beifahrertür rein! Die Scheinwerfer könnte man doch von Hand richtig einstellen und befestigen, und – falls wieder mal nötig, auch von Hand wieder regulieren, oder nicht???? Ich bekam auch da gesagt: Nein, das konnte man zwar an alten Autos ohne den Motor von Hand einstellen, aber das ist nicht mehr erlaubt!“ (Mein Auto ist 22 Jahre alt, nicht alt genug oder was??) Hauptsache sollte doch eig sein, dass die Beleuchtung richtig eingestellt ist und leuchtet!! Oder nicht??

Ich bin echt total verzweifelt
04_confused.gif
(und pleite jetzt), zumal ich wegen einer schmerzhaften Gehbehinderung DRINGEND auf das Auto angewiesen bin!!

Bitte klärt mich mal auf, was ich machen kann, was erlaubt und WIRKLICH TÜV-relevant ist diesbzgl. und was nicht! (Bitte nur Aussagen, bei denen Ihr Euch GANZ sicher seid,
ok?)
45_ja.gif


Danke vorab schon mal
Eure verzweifelte Essi- Freundin
Dunya :happy




Edit by RedCougar: Unnötige Leerzeilen, Umbrüche und Formatierungen im Dienst der Übersichlichkeit bereinigt.
 

patrick4939

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Neuerdings ist eigentlich ALLES für den TÜV relevant. Eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung kann schon Grund genug sein die Plakette zu verweigern!

Elektrische Leuchtweitenregulierung muß natürlich funktionieren wenn sie vorhanden ist, auf beiden Seiten. Baue doch einfach den kaputten Stellmotor aus und suche damit nach passenden Alternativen. Teileummern darauf vergleichen oder so...

Als man früher noch die gern die Türgriffe von Autos aus optischen Gründen entfernte reichte eine mechanische Möglichkeit in den Innenraum zu kommen. Was ja durch die Beifahrerseite möglich ist. Aber ich glaube das mußte man auch damals schon eintragen lassen.
Aber es muß doch möglich sein den Türgriff abzubauen?! Da gibts sicher noch Leute die sich mit dem MK3/4 hier besser auskennen. ;)
 

der_ast

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Türgriff ist ein Muss, damit die Rettungskräfte ggf. ins Auto rein können.

EDIT: aufgrund eines Denkfehlers habe ich hier Schwachsinn geschrieben. Um niemanden zu illegalen Handlungen zu verleiten, habe ich diesen Schwachsinn entfernt.


ng
Alex
 

patrick4939

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EIN Türgriff ist ein muß... ;)

Es gibt heute KEIN Fahrzeug ohne eLWR!!! Die ist seit irgendwann Anfang der `90er gesetzlich vorgeschrieben! Die Autos heute ohne Stellrad haben dann eine automatische Leuchtweitenregulierung, meist bei Xenon! Nicht solch "Halbwissen" empfehlen!

Vielleicht ist der Escort alt genug um ohne sein zu dürfen, einfaches ausbauen der Teile ist aber auch Quatsch! Was passiert nachdem die Stellmotoren raus sind? Der Reflektor wackelt hoch und runter weil er keinen Halt mehr hat!
 
O

Orion MK2

Gast im Fordboard
Ab Erstzulassungsdatum 01.01.1990 ist eine LWR Pflicht! Da achten die Prüfer ganz streng drauf. Habe einen 90er Orion MK2 mit Frontschaden stehen. Im Kofferraum liegen 2 gebrauchte Stellmotoren die ich verkaufen würde. Interesse? Hast Du einen MK4 oder MK5? Mach mal ein Bild Deiner Motoren, dann kann ich vergleichen.

Edit: Anhand Deiner Schlüsselnummern müßte Deiner ein MK4 sein. Die Motoren die ich liegen habe sind aus einem MK4 Cabrio.
 

tommy

Grünschnabel
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Ich habe mal nach deinem türgriff geschaut. Wenn du nen mk4 hast, dürfte es dieser sein:

griff links , verwendet von 15.05.1986 bis 15.08.1990, best. nr.: 85AB A22401 AA, 40,93€

Befestigt mit einer Halbrundschraube von innen, 8X9,5mm am hinteren ende des Griffes. Musste nochmal genauer hinsehen.


Angeblich passt der Griff auch vom Sierra mk2, 1987 - 1990. Best nr identisch. gibts gerade in der Bucht.

Vergleichen musste selbst mal.
 

Toxix

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Neuerdings ist eigentlich ALLES für den TÜV relevant. Eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung kann schon Grund genug sein die Plakette zu verweigern!

Richtig, denn es gibt den Begriff "geringfügige Mängel" nicht mehr, mit dem man die Plakette dennoch bekam.
Ich mußte zur Nachuntersuchung (nochmals 23,50 Euro ausgeben) weil:
- Wischerblatt schmierte
- 1 von 2 Birnen der kennzeichenbeleuchtung defekt waren

Früher bekam ich so die Plakette, heute mußte ich dafür dann nochmal zur Nachuntersuchung.

Und Fakt ist, egal was du für ein Auto hast.
Was am Auto dran ist, muß Funktion haben. Egal ob es dir wichtig erscheint oder nicht.
Deswegen gibt es seit Anfang des Jahres auch die Vorschrift, das der Prüfer eine 15min Probefahrt machen muß.
Das gilt allerdings nur für Fahrzeuge ab einem bestimmten Baujahr und Ausstattung.
Dort wird dann sowas wie Schildererkennung,Spurwechselwarnung,Parkassisten usw. geprüft.
Auch wenn du die Straßenschilder selbst alle lesen kannst,
dein Auto es dir aber auch ermöglicht, und diese Erkennung defekt ist, bekommst du keine Plakette.
Klar kannst du dein Auto mit geöffneter Scheibe stehen lassen und die Tür über den Griff vom Innenraum aufmachen.
Das ist dir überlassen, aber der Tüv sieht die Funktion des Fahrzeuges anders.
Ein Türgriff ist nur für die Seite wichtig, auf der Menschen sitzen.
Beim 4 türer darfst du gerne die hinteren Griffe und den für den Beifahrer wegmachen.
Dann darfst du aber auch dort keinen Sitz mehr haben, womit du Menschen befördern kannst.
Sprich, willst du fahren, brauchst du außen einen Griff, der die Tür öffnet.

Gleiches gilt für techniche Dinge, wenn gleich du deine Scheinwerfer mit der Hand einstellen kannst,
so hat dein Auto ab Werk eine elektr. Vorrichtung dafür. Also muß die auch funktionieren.

Allerdings gibt es auch Außnahmen.
Beispielweise kann deine beheitzte Front/Heckscheibe defekt sein und nicht mehr heizen.
Dann bekommst du dennoch die Plakette.
Bei meinem Tüv, und das kannst du bei jeder Prüfstelle erfahren,
hängt eine Tafel mit allen ca. 180 Punkten die der Prüfer prüfen muß für eine neue Plakette.
 

der_ast

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Sinngemäss ist Deine Aussage
Toxix schrieb:
Klar kannst du dein Auto mit geöffneter Scheibe stehen lassen und die Tür über den Griff vom Innenraum aufmachen.
Das ist dir überlassen, [...]
richtig, aber wenn wir es ganz genau betrachten (und das tut der TÜV ja auch), dann stimmt das nur bedingt, denn Du bist verpflichtet, das Fahrzeug gegen Einbruch und unbefugte Inbetriebnahme zu sichern --> ein offenes Fenster ist da eher das Gegenteil davon :pfeif

ng
Alex
 

patrick4939

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der_ast schrieb:
Stimmt, an die Niveauregulierung hab ich nicht gedacht :peinlich --> ich ziehe meine LWR-Meldung zurück und habe den Beitrag entsprechend editiert

Die Niveauregulierung hat mit den Scheinwerfern immernoch nichts zu tun. ;) Niveauregulierung ---> Stoßdämpfer hinten, automatische Leuchtweitenregulierung ---> Scheinwerfer vorne. Und beides völlig unabhängig voneinander.
 

Vavuum_1

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Mein PKW hat keine Lechtweitenregulierung und ist neuer als 1995. Der hat Niveauregulierung - und die hat NICHTS mit Stoßdämpfern zu tun :)
 

patrick4939

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Vavuum_1 schrieb:
Mein PKW hat keine Lechtweitenregulierung und ist neuer als 1995. Der hat Niveauregulierung - und die hat NICHTS mit Stoßdämpfern zu tun :)

Was ist das denn für einer...? ;) Niveauregulierung ist für die Fahrzeughöhe, Leuchtweitenregulierung für die Scheinwerfer! Und ich kenne kein aktuelles Auto was die gesetzlich vorgeschriebene LWR nicht hat.
 

patrick4939

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der_ast schrieb:
Die Niveauregulierung hebt das Heck des Fahrzeugs auf eine vorgegebene Höhe. Das macht dann eine LWR überflüssig ;)

Eine Leuchtweitenregulierung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, kann doch so schwer nicht zu verstehen sein?!

Zu deiner Niveauregulierung ein Auszug aus Wikipedia...:

"Eine ebenfalls im Fahrzeug befindliche Niveauregulierung der Federung (z. B. Hydropneumatik oder Luftfederung) kann eine Leuchtweitenregulierung nicht vollkommen ersetzen, da die Regelgenauigkeiten unterschiedlich sind. Vielmehr ist darauf zu achten, dass diese im Grundsatz konkurrierenden Regelsysteme sich sinnvoll und störungsfrei ergänzen."
 

RS1800i

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der türgriff ist von innen mit den 2 schrauben fest.. sind kreuzschlitzschrauben.wenn du nen griff brauchst schreib mir ne pn.. hab zig türen stehen wo ich dir einen abschrauben kann.
 

patrick4939

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RS1800i schrieb:
der türgriff ist von innen mit den 2 schrauben fest.. sind kreuzschlitzschrauben.wenn du nen griff brauchst schreib mir ne pn.. hab zig türen stehen wo ich dir einen abschrauben kann.

Solche Leute brauch es. :)

Bei mir ist es mit MK5 und 6 Teilen ähnlich. ;) Irgendwer kann immer mal was brauchen.
 
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