HollywoodRose

König
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Hallo,

es gibt da ein Fahrzeug das seit ewigkeiten nicht mehr bewegt wurde und in der Tiefgarage steht. Das Fahrzeug ist aber die ganze Zeit über angemeldet, Versicherung und Steuern werden immer bezahlt.
Der Haken an der Sache ist das der Tüv im Mai 2007 abgelaufen ist. Wenn man jetzt Tüv neu machen will wie geht man dann vor? Reicht es einfach zu Hauptuntersuchung zu gehen oder muss man den Tüv vielleicht sogar 2 mal machen lassen (einmal bis Mai 09 und dann bis 2011). Oder braucht man so eine Bauartdingens Abnahme wie wenn ein Fahrzeug über 1 Jahr nicht angemeldet war?

Hoffe einer weiß hier näheres.
 

mattescop

Doppel Ass
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Nee, das wäre ja Quatsch...
Wenn zur "rückwirkenden" HU 2007-also Stempel bis 2009- alles i.O. gewesen ist, dann ist bei der HU 2009 (Stempel bis 2011) ja logischerweise auch alles i.O.!

Also: Einfach zur Werkstatt Deines Vertrauens fahren und dort die Hauptuntersuchung machen lassen!

Grüße

Mattes
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Lies mal hier:
http://www.tuev-nord.de/20617.asp#7

Strafe gibt es nur, wenn Du mit abgelaufenem TÜV auf der Straße erwischt wirst, nicht beim TÜV selber. Er war angemeldet, durfte also die Straßen benutzen. Der Nachweis, dass er es definitiv nicht getan hat, dürfte im Falle einer Kontrolle eher schwer fallen.

Aber: Die HU muss immer auf den Zweijahres-Turnus rückdatiert werden, wenn Du zu spät dran bist. Ist der Wagen jetzt mehr als 2 Jahre überfällig, braucht es natürlich nicht gleich 2 Checks nacheinander. Es kann aber passieren, dass der TÜV die Gebühr 2x erhebt, weil für die "Akten" tatsächlich 2 Untersuchungen gemacht werden, eine rückwirkend für 2007 und eine für 2009.

Grüße
Uli
 

Baumschubser

Megaposter
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Nach meinem Kenntnisstand wird bei einer Überschreitung von mehr als 18 Monaten nicht mehr zurück datiert und doppelt bezahlen muss man auch nicht im hier vorliegenden Fall.
 

dridders

Superposter
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Eine doppelte Gebühr wird der TÜV nicht fordern können ohne auch die doppelte Arbeit durchzuführen. Die TÜV-Gebühr ist ja keine Strafe, sondern dient dem TÜV als Entlohnung für seinen Aufwand und Material (Plaketten). Entstand ihm kein Aufwand, so kann er auch nichts berechnen.
Was die Strafe durch die Polizei angeht: hierbei spielt es erstmal wohl keine Rolle ob du am Straßenverkehr teilgenommen hast. Ein angemeldetes Fahrzeug benötigt eine gültige HU/AU, egal ob es bewegt wird oder nicht. Hats die nicht kann es ggf. auch zwangsstillgelegt werden. Erwischt wird man aber für gewöhnlich nur wenn das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt oder min. öffentlich abgestellt ist.
Ansonsten sollte man jetzt bevor das Fahrzeug aus der Garage kommt als erstes mal einen Termin beim TÜV machen und das Fahrzeug dann auf direktem Weg dort hin bewegen. Sollten noch Arbeiten erforderlich sein, dann gilt gleiches für die Werkstatt. Auf keinen Fall noch eben beim Bäcker anhalten, auch wenn der auf dem Weg liegt, denn ab dem Zeitpunkt ist es keine Fahrt zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis mehr und somit eine nicht erlaubte Fahrt. Auf eigener Achse darf der Wagen nur noch die Fahrten machen die zur Wiedererlangung der BE nötig sind, also TÜV und ggf. Werkstatt, oder aber seine letzte Reise zum Verwerter.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von dridders
Eine doppelte Gebühr wird der TÜV nicht fordern können ohne auch die doppelte Arbeit durchzuführen. Die TÜV-Gebühr ist ja keine Strafe, ...
Nein, Daniel, nicht als Strafe. Sondern nach Tarif je Vorgang. Und Du weißt auch, dass Behörden- und Verwaltungsgebühren nicht immer 1:1 in Relation mit dem zugehörigen Auwand stehen. Ich habe nur gemutmaßt, dass der TÜV bei der aktullen HU diese auf 2007 rückdatieren muss, weil sie seitdem überfällig ist. Also 1x Gebühr. So, und dann ist ja auch gleich die nächste HU dran, die für 2009. Sie müssen zwar das Fahrzeug nicht nochmal auf die Bühne bringen, aber die Werte müssen in den Computer und damit in die Unterlagen rein. Und damit das Ganze inkl. Bescheid auch abrechenbar ist, könnte nochmal eine Gebühr fällig werden. Ich sage ausdrücklich: könnte.

Ich arbeite in einer Behörde und weiß daher, dass hier nicht zwangsläufig mit gesundem Menschenverstand vorgegangen wird :undwech

Grüße
Uli
 

dridders

Superposter
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Uli:
Ist aber ja keine Behörde. TÜV ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, genauso wie all die anderen HU-berechtigten Stellen. Und eine gesetzliche Grundlage zur doppelten Abrechnung haben sie nicht.
Wenn er sie zurückdatieren muss, dann muss er auch eine zurückdatierte Plakette kleben. Die möge er bitte besorgen, du hast sie bezahlt. Nur geben tuts die nimmer.
Und doch, sie müssen das Fahrzeug auch neu auf die Bühne bringen und erneut untersuchen wenn sie die 2. HU machen wollen. Darauf kannst du dann bestehen, und das solltest du in dem Fall wohl auch tun... oder gleich auf alle Prüfungen verzichten und ab zur nächsten Prüfstelle der noch was am Kunden liegt ;-)
Zum Glück gibts ja genug Prüfinstitute, so das man nicht gezwungen ist bei einem zu bleiben nur weil die ggf. mit ihrem PC net klar kommen und dem das Datum nicht beibringen können/wollen. Im Gegensatz eben zu einer Behörde, die sich erstmal alles erlauben kann wozu sie Lust hat, und auch im Gegensatz zu Einzelabnahmen, wo es eben keine freie Marktwirtschaft sondern ein Monopol gibt. Von behördlicher/gesetzlicher Seite her sind mir jedenfalls keine Einschränkungen bekannt, Computertechnisch wäre es auch nur ein Problem der Prüfstelle und ihrer unfähigen Software, aber kein generelles Problem, da die HU/AU-Daten ja nicht zentral verwaltet werden und da also eh nix einheitlich ist. Ggf. müsste das Zeug nichtmals in einen PC, sondern der Bericht kann auch mit der Schreibmaschine verfasst werden, hauptsache er ist unterschrieben und abgestempelt.
 

gruffti

Foren Gott
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...wenn der jetzt das Fahrzeug abnehmen lässt, bekommt er TÜV bis Mai 2011 und gut ist.
x-mal mit dem Moped gehabt.
 
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