Original von dridders
Genau, und Staudruck etc interessiert keinen, und es spielt gar keinen Unterschied ob man z.B. aufgrund veränderten Staudruck in ganz anderen Lastbereichen unterwegs ist beim Normzyklus. Der Kat ist lediglich ein Teil im riesigen System des Abgasverhaltens.
ich habe gefragt wieso man ein abgasgutachten erstellen sollte...wenn du sowas schon in den raum stellst...dann leg dazu bitte einfach gesetzestexte oder ähnliches vor.
aber spar dir irgendwelche möchtegern ironischen andeutungen oder gesülze, ich habe eine ganz normale frage gestellt...denn ich kenne einige leute mit einzelanfertigungen und von denen hat mit sicherheit niemand ein abgsagutachten machen lassen...das brauchst du auch nicht auf einen prfer schieben..die waren auch nicht alle beim selben prüfer...!
von daher interessiert mich einfach, wo es gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben ist, das ein abgasgutachten bei einzelanfertigungen ohne änderdung der katalysatoren gemacht werden muss...nicht mehr und nicht weniger!
und in diesem fall dürfte eine einzelabnahme kein problem werden, da der auspuff auch für andere mondeotypen mit identischer maschine freigegeben ist...zur not besorgt man sich dann von ford entsprechende info bzw. bestätigung das es tatsächlich identische maschinen sind...nimmt das gutachten was man hat...und fertig..! alles kein drama...
ich habe folgenden text gefunden und das war bisher auch so mein kenntnisstand..lasse den aber gerne berichtigen...:
Änderung der Auspuffanlage durch Laien oder mit billig Tuning Parts
Die gesetzlichen Vorgaben sind einfach, und schreiben vor, dass ein Anbau auf jeden Fall von einem technischen Überprüfungsverein begutachtet werden muss, und dieser den Umbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen muss. Hierbei ist es unerheblich ob Sie zum TÜV – DEKRA oder einer anderen staatlich anerkannten Stelle gehen. Bei Fachwerkstätten erledigt das der Betrieb für Sie. Es wird für den Betrieb im Strasenverkehr zumindest ein allgemeines Teilegutachten benötigt, dieses darf jedoch nur von einer entsprechenden Stelle ausgestellt werden. Sollte ein Hersteller des Sportauspuffes dieses Teilegutachten nicht vorlegen können, so sollte das Teil vor dem Anbau auf jeden Fall vom TÜV überprüft werden, denn nur hier kann ein solches Teilegutachten erstellt werden. Es gelten die Gesetzliche Richtlinien Sportauspuff-Lautstärke und so weiter. Bei solchen Sportauspuffanlagen sind jedoch auch andere wichtige Punkte zu beachten. Eine hundertprozentige Vorgabe für die maximale Lautstärke einer Sportauspuffanlage gibt es tatsächlich nicht. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass durch den Auspuff keinerlei Lärmverschmutzung und unnötige Lärmerzeugung erfolgen darf. Daher können/dürfen Leistungsstarke Sportwagen naturgemäß lauter sein als ein kleiner Stadtflitzer, da der Sportwagen zur Entwicklung seiner Leistung einfach eine dementsprechend dimensionierte Auspuffanlage benötigt. Ein weiterer ansatzpunkt für den Prüfer, man muss innerhalb des Fahrzeugs noch die Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer hören können wie z.B. Hupen, Martinshörner, Polizeisirenen. Die entsprechende Lautstärken-Grenze welche das noch ermöglicht, liegt bei 87 dBA. Dies ist als Grenz und Richtwert anzusehen. Doch auch hier bestimmen Ausnahmen die Regel. Natürlich muss der Typgerechte Anbau beachtet werden, und die allgemeine Verkehrssicherheit darf nicht durch den Anbau der Sportauspuffanlage gefährdet werden. Das wichtigste ist auf jedem fall, das Ihr Sportauspuff oder die komplette Sportauspuffanlage entsprechend zugelassen und gesetzlich abgenommen ist, und nicht einfach nur eingebaut wurde.
Sportauspuffanlagen Technik TÜV und ABE
Im Optimalfall verfügt die Sportauspuffanlage über eine ABE sprich einer allgemeinen Betriebserlaubniss, die den Anbau und Betrieb des Sportauspuffes ohne zusätzliches Gutachten ermöglicht. Hier ist lediglich eine Anbaubegutachtung von Nöten, die sicherstellt,dass der Auspuff fachgerecht befestigt wurde und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt nicht. Handgefertigte Auspuffanlagen haben meist keine ABE und werden von der Fachwerkstadt beim TÜV vorgefahren und in den Fahrzeugpapiere eintragen gelassen.
Quelle:
http://www.r8-bayern.de/index.php?seite=7-r8-tuning-auspuffanlage
EDIT by MucCowboy:
Link auf Zitatquelle eingefügt