Suche Tüv der auch mal ein Auge zu drückt

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FunkyFreak

Gast im Fordboard
Also habe ein bissel viel experimentiert ^^
Habe mir eine Auspuffanlage von Supersport zurecht schustern lassen, Dublex aus edelstahl....
Schaut gut aus und geiler Sound :mua

Nun mein Prob... die konnten mir keinen anbieten für einen GBP, hör da immer das selbe .. ja andere Mondis haben wir aber den GBP ne gar nichts... *grummel*

also dachte ich mir ja probierst mal aus ein anderen drunter zu packen ...
in dem Teilegutachten steht nun aber netd er GBP drin... Bj Motorleistung und alles ist identisch.... kann auch gern genauer posten welche Typen dort drin stehen.
also zwei Fragen.. kann ich den damait fahren und zweitens kennt einer einen Tüv der mir das einträgt *lieb schaut*

Öhm ahja .. also ich fahre wie gesagt den Mondi GBP, 1,8l
 

darkdevil

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wenn keine Zulassung für die Anlage vorhanden ist, darfst du laut STVZO auch nicht damit fahren.

Und selbst wenn du einen TÜV findest, der es dir einträgt, heißt es nicht das du keinen Ärger dafür bekommen kannst.

Wie es mit einer Einzelabnahme ausschaut kann ich dir nicht sagen, da einfach mal bei TÜV oder Dekra nachfragen.
 

Caprinegro

König
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:wow Bei solchen Aktionen geht man erst zum Mann vom TüV und fragt da mal nach.

Dir als Weibliches Wesen dürfte das wohl sehr viel leichter fallen als uns Männer!? ;)

und wenn der nette Mann vom TüV dir zusagt das es evtl.einen Weg gibt - erst dann macht man solche Aktionen und flickt da was zusammen und führt dann vor.

Der nächste Weg ist dann eh die Zulassung und der Eintrag nach § 19.
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Ivy und erstmal WIllkommen hier im Fordboard :bier:

Ich sag es wie es ist:
Wenn das Gutachten nicht exakt Dein Fahrzeug hierfür nennt, ist es im reinen Ermessensrahmen des TÜV-Prüfers, ob er das abnimmt. Denn ab diesem Moment haftet er PERSÖNLICH für das was er unterzeichnet hat. Ich kenne verdammt wenige Prüfer, die das auf sich nehmen.

Original von FunkyFreak
*lieb schaut*
...nützt Dir garnichts.
Denn selbst wenn Du einen Prüfer bezirzt hast und der es einträgt, kann der nächst-beste Prüfer das wieder streichen lassen, weil es garnicht eintragungsfähig war - und Du bist wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis dran.

Sorry, aber gesetzliche Vorgaben haben nunmal nichts mit Augenklimpern zu tun. Nur was schriftlich belegbar legal ist, kann dran und bleibt auch dran.

Grüße
Uli
 

dridders

Superposter
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Ich kann dich aber beruhigen.
1) du hast ja nur gefragt ob du damit fahren kannst. Hm... ich setze jetzt mal voraus das du grundsätzlich die Fähigkeit besitzt ein Kraftfahrzeug zu fahren, in diesem Fall: ja. Ein Auto fährt schließlich auf Sprit und nicht auf Papiere. Dürfen tust du es ohne Betriebserlaubnis logischerweise nicht, und das die ohne Gutachten erloschen ist sollte man auch fix selbst herausfinden können.
2) Ist es kein Problem das bei jeder TÜV-Station in Westdeutschland, oder Alternativ Dekra-Station in Ostdeutschland eingetragen zu bekommen, völlig legal und ohne Augenklimpern. Du musst nur ein Abgasgutachten sowie eine Fahrtgeräuschmessung durchführen lassen, mehr nicht. Für die Kleinigkeit von etwa 1000-1500 Euro ist die Geschichte also legal eingetragen.
3) Ohne die beiden Gutachten wird es nie eine haltbare, legale Eintragung geben, sondern nur ein Stück Papier das man zum Örtchen mit dem Herzchen in der Tür transportieren kann da es beim ersten Fachkundigen Prüfer/Polizisten nämlich zu nix anderem mehr taugt. Eine Veränderung im Abgasverhalten kann man nicht über Ermessen oder eine AU bestimmen, genauso wie wohl keiner ein Gehör hat das genau bestimmen kann ob das Fahrzeug im Fahren zu laut ist.
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
ich bitte um erklärung...wieso abgasgutachten ? ich bin bisher davon ausgegangen, das der kat oder die kats dafür verantwortlich sind und der auspuff nur die funktion eines schalldämpfers hat...?
 

dridders

Superposter
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Genau, und Staudruck etc interessiert keinen, und es spielt gar keinen Unterschied ob man z.B. aufgrund veränderten Staudruck in ganz anderen Lastbereichen unterwegs ist beim Normzyklus. Der Kat ist lediglich ein Teil im riesigen System des Abgasverhaltens.
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
Original von dridders
Genau, und Staudruck etc interessiert keinen, und es spielt gar keinen Unterschied ob man z.B. aufgrund veränderten Staudruck in ganz anderen Lastbereichen unterwegs ist beim Normzyklus. Der Kat ist lediglich ein Teil im riesigen System des Abgasverhaltens.

ich habe gefragt wieso man ein abgasgutachten erstellen sollte...wenn du sowas schon in den raum stellst...dann leg dazu bitte einfach gesetzestexte oder ähnliches vor.
aber spar dir irgendwelche möchtegern ironischen andeutungen oder gesülze, ich habe eine ganz normale frage gestellt...denn ich kenne einige leute mit einzelanfertigungen und von denen hat mit sicherheit niemand ein abgsagutachten machen lassen...das brauchst du auch nicht auf einen prfer schieben..die waren auch nicht alle beim selben prüfer...!

von daher interessiert mich einfach, wo es gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben ist, das ein abgasgutachten bei einzelanfertigungen ohne änderdung der katalysatoren gemacht werden muss...nicht mehr und nicht weniger!


und in diesem fall dürfte eine einzelabnahme kein problem werden, da der auspuff auch für andere mondeotypen mit identischer maschine freigegeben ist...zur not besorgt man sich dann von ford entsprechende info bzw. bestätigung das es tatsächlich identische maschinen sind...nimmt das gutachten was man hat...und fertig..! alles kein drama...




ich habe folgenden text gefunden und das war bisher auch so mein kenntnisstand..lasse den aber gerne berichtigen...:

Änderung der Auspuffanlage durch Laien oder mit billig Tuning Parts

Die gesetzlichen Vorgaben sind einfach, und schreiben vor, dass ein Anbau auf jeden Fall von einem technischen Überprüfungsverein begutachtet werden muss, und dieser den Umbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen muss. Hierbei ist es unerheblich ob Sie zum TÜV – DEKRA oder einer anderen staatlich anerkannten Stelle gehen. Bei Fachwerkstätten erledigt das der Betrieb für Sie. Es wird für den Betrieb im Strasenverkehr zumindest ein allgemeines Teilegutachten benötigt, dieses darf jedoch nur von einer entsprechenden Stelle ausgestellt werden. Sollte ein Hersteller des Sportauspuffes dieses Teilegutachten nicht vorlegen können, so sollte das Teil vor dem Anbau auf jeden Fall vom TÜV überprüft werden, denn nur hier kann ein solches Teilegutachten erstellt werden. Es gelten die Gesetzliche Richtlinien Sportauspuff-Lautstärke und so weiter. Bei solchen Sportauspuffanlagen sind jedoch auch andere wichtige Punkte zu beachten. Eine hundertprozentige Vorgabe für die maximale Lautstärke einer Sportauspuffanlage gibt es tatsächlich nicht. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass durch den Auspuff keinerlei Lärmverschmutzung und unnötige Lärmerzeugung erfolgen darf. Daher können/dürfen Leistungsstarke Sportwagen naturgemäß lauter sein als ein kleiner Stadtflitzer, da der Sportwagen zur Entwicklung seiner Leistung einfach eine dementsprechend dimensionierte Auspuffanlage benötigt. Ein weiterer ansatzpunkt für den Prüfer, man muss innerhalb des Fahrzeugs noch die Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer hören können wie z.B. Hupen, Martinshörner, Polizeisirenen. Die entsprechende Lautstärken-Grenze welche das noch ermöglicht, liegt bei 87 dBA. Dies ist als Grenz und Richtwert anzusehen. Doch auch hier bestimmen Ausnahmen die Regel. Natürlich muss der Typgerechte Anbau beachtet werden, und die allgemeine Verkehrssicherheit darf nicht durch den Anbau der Sportauspuffanlage gefährdet werden. Das wichtigste ist auf jedem fall, das Ihr Sportauspuff oder die komplette Sportauspuffanlage entsprechend zugelassen und gesetzlich abgenommen ist, und nicht einfach nur eingebaut wurde.

Sportauspuffanlagen Technik TÜV und ABE

Im Optimalfall verfügt die Sportauspuffanlage über eine ABE sprich einer allgemeinen Betriebserlaubniss, die den Anbau und Betrieb des Sportauspuffes ohne zusätzliches Gutachten ermöglicht. Hier ist lediglich eine Anbaubegutachtung von Nöten, die sicherstellt,dass der Auspuff fachgerecht befestigt wurde und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt nicht. Handgefertigte Auspuffanlagen haben meist keine ABE und werden von der Fachwerkstadt beim TÜV vorgefahren und in den Fahrzeugpapiere eintragen gelassen.

Quelle: http://www.r8-bayern.de/index.php?seite=7-r8-tuning-auspuffanlage

EDIT by MucCowboy:
Link auf Zitatquelle eingefügt
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
@Melli: bei solchen Voll-Zitaten brauchen wir die Quellenangabe, sonst müssen wir das wieder rausnehmen - Copyright, Du vestehst? Bitte nachreichen, z.B. als Link. Nebenbei kann dieser Text ohne Quellenvermerk hier auch kaum gewertet werden, weil man nicht sagen kann, ob es nicht vielleicht eine dem Verkauf dienende Aussage ist. Klingt fast so. Der Verfasser nennt ja auch keine Paragraphen.

Ich interpretiere dridders so: Das Serien-Abgassystem ist im Ganzen freigegeben, also vom Krümmer bis zur Auspuffblende und dem Lamda-Regelkreis. Wird daran ein wesentliches Merkmal geändert, egal was, muss es entweder eine Freigabe für das Gesamtsystem im neuen Zustand geben oder diese muss erlangt werden, z.B. durch ein Abgasgutachten. Denn das Auspuffsystem insgesamt behandelt nunmal Abgase. Und Abgase sind ABE-relevant.

Grüße
Uli
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy


Ich interpretiere dridders so: Das Serien-Abgassystem ist im Ganzen freigegeben, also vom Krümmer bis zur Auspuffblende und dem Lamda-Regelkreis. Wird daran ein wesentliches Merkmal geändert, egal was, muss es entweder eine Freigabe für das Gesamtsystem im neuen Zustand geben oder diese muss erlangt werden, z.B. durch ein Abgasgutachten. Denn das Auspuffsystem insgesamt behandelt nunmal Abgase. Und Abgase sind ABE-relevant.

Grüße
Uli

ich versteh schon worauf er hinaus will...möchte aber gern wissen woher er das hat bzw. wo das so steht! denn der auspuff ab hinter dem kat hat keinerlei filterfunktion oderähnliches! wenn es wegen irgendwelchem staudruck sein sollte...wieso darf man ohne weiteres auf nem wagen mit nem 40mm serienauspuff ein 63,5er sportauspuff schrauben...klingt irgendwie alles merkwürdig..deshalb bitte ich eben um die quelle der "behauptung"...auch wenn das in diesem fall ja nun nicht zutrifft..da es ja eh ein mondeoauspuff ist...!



p.s. link: http://www.r8-bayern.de/index.php?seite=7-r8-tuning-auspuffanlage
 

gruffti

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Werte Melly,
kaufe Dir einfach die Homologationsunterlagen für die Schadstoffklasseneinteilung.
Dort wirst Du finden, welche Teile definiert sein müssen.
Für eine Einzelabnahme gilt, dass genau die gleichen Teile im Gutachten beschrieben werden müssen und anschliessend auch nicht verändert werden dürfen.
Den Einfluss einer Abgasanlage hat dridders hinreichend beschrieben.

Dieses Gutachten hat auch nichts mit der AU zu tun, sondern muss auf einem Prüfstand unter genormten Bedingungen ermittelt werden.
Das kann dann im übrigen nicht die normale Prüfbahn sondern nur die Laboratorien von z.B. TÜV und Dekra.
Diese Rollenprüfstände kosten recht viel Geld und das muss der Kunde bezahlen, nicht der TÜV oder der Hersteller.

Und achja, mit den Wimpern klimpern kann durchaus helfen. Das sind halt auch nur Menschen und der bescheinigt ja nur, dass zum Zeitpunkt der Prüfung alles in Ordnung war. Er wird ggf. vehement abstreiten, dass da eine nicht zulässige Anlage montiert war...
 

HAL-J586

Kaiser
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Original von Sweet_Melli
von daher interessiert mich einfach, wo es gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben ist, das ein abgasgutachten bei einzelanfertigungen ohne änderdung der katalysatoren gemacht werden muss...nicht mehr und nicht weniger!

das steht in dem von Dir zitierten Text

Original von Sweet_Melli
Sollte ein Hersteller des Sportauspuffes dieses Teilegutachten nicht vorlegen können, so sollte das Teil vor dem Anbau auf jeden Fall vom TÜV überprüft werden, denn nur hier kann ein solches Teilegutachten erstellt werden. .... Das wichtigste ist auf jedem fall, das Ihr Sportauspuff oder die komplette Sportauspuffanlage entsprechend zugelassen und gesetzlich abgenommen ist, und nicht einfach nur eingebaut wurde.


Quelle: http://www.r8-bayern.de/index.php?seite=7-r8-tuning-auspuffanlage

Eine Änderung der Abgasanlage kann sowohl das Abgas- als auch den Geräuschverhalten des Fahrzeuges ändern. Deshalb ist die Einzelabnahme/Eintragung Vorschrift.

MfG

Andreas
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
Original von HAL-J586
Deshalb ist die Einzelabnahme/Eintragung Vorschrift.

MfG

Andreas

das ist mir schon klar, nur hab ich mich da etwas gewundert..da ich..wie gesagt..einige kenne die eine sonderanfertigung der abgasanlage haben und von denen sicher nie jemand ein abgasgutachten gemacht hat.
 

gruffti

Foren Gott
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ohja, kenne ich auch einige. Einen musste ich sogar morgens rasieren :D

Für den TÜV lag allerdings eine Komplettanlage in der Garage... :wow
 

HAL-J586

Kaiser
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Original von Sweet_Melli
.da ich..wie gesagt..einige kenne die eine sonderanfertigung der abgasanlage haben und von denen sicher nie jemand ein abgasgutachten gemacht hat.

wo kein Kläger da kein Richter!
Ich kenne das auch, habe einen Bekannten der bei ATU gearbeitet hat. Da kommen die Jungs früh mit dem Auto ,lassen sie Serienanlage montieren dann HU/ASU. Dannach die Sportanlage wieder drunter. Alles in einem Ritt. Der Prüfer muss ja das Fahrzeug nur zum Zeitpunkt der Vorstellung begutachten, ob jemand am gleichen Tag noch eine andere Abgasanlage drunterbaut kann er nicht beeinflussen.
Da das auch Polizisten / Gerichte wissen ist die frische HU auch kein Zeichen für ein forschriftskonformes Fahrzeug. Wird man also bei einer Kontrolle erwischt kann das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt werden, was übrigens recht teuer ist. Das Risiko ist zwar sehr gering, wenn es einen trifft tröstet das aber auch nicht.

MfG

Andreas
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
Original von HAL-J586
Wird man also bei einer Kontrolle erwischt kann das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt werden, was übrigens recht teuer ist. Das Risiko ist zwar sehr gering, wenn es einen trifft tröstet das aber auch nicht.

MfG

Andreas

an ort und stelle kann aber nur noch stillgelegt werden, wenn der wagen stark verkehrsgefähdend ist und das ist bei einem auspuff doch eher selten..ausser vielleicht bei sidepipes oder sowas in der art.
alles andere bekommt nur noch eine mängelkarte.
 

lina

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Original von Sweet_Melli
an ort und stelle kann aber nur noch stillgelegt werden, wenn der wagen stark verkehrsgefähdend ist ...

Nein.

Wenn festgestellt wird, dass am Fahrzeug Teile montiert wurden, die keine Zulassung haben, kann das Fahrzeug sofort stillgelegt werden, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dazu gehört auch ein Auspuff, der keine ABE oder Eintragung hat.

Ohne Betriebserlaubnis darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
Original von lina
Original von Sweet_Melli
an ort und stelle kann aber nur noch stillgelegt werden, wenn der wagen stark verkehrsgefähdend ist ...

Nein.

Wenn festgestellt wird, dass am Fahrzeug Teile montiert wurden, die keine Zulassung haben, kann das Fahrzeug sofort stillgelegt werden, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dazu gehört auch ein Auspuff, der keine ABE oder Eintragung hat.

Ohne Betriebserlaubnis darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

doch, stillgelegt(also volles programm incl. eventueller neuanmeldung) werden darf nur noch bei verkehrsgefärdung! die weiterfahrt untersagen ist was anderes...
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
[offtopic]Bitte den Ball flach halten, Mädels. Es muss ja nicht zur Zankerei kommen.
Hat jemand Belege für seinen Standpunkt? Bitte was Verlässliches, nicht ein "hab ich so schon gehört / kenne ich nicht anders" ;)[/offtopic]

Grüße
Uli
 

Rob_Mae

König
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Original von Sweet_Melli
doch, stillgelegt(also volles programm incl. eventueller neuanmeldung) werden darf nur noch bei verkehrsgefärdung! die weiterfahrt untersagen ist was anderes...

Wäre nur interessant wie es sich verhält wenn ein Fahrzeug das ohne Versicherungsschutz (weil ja keine Betriebserlaubnis) auf öffentlicher Strasse unterwegs ist, damit wäre ja der Grund für eine Stillegung oder zumindest Kennzeichenabnahme vorhanden ?

GreetS Rob
 
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Melanie W.

Gast im Fordboard
da kommt es auf die verhältnissmässigkeit an.

streng genommen würde die be ja schon erlöschen, wenn deine scheinwerfer nicht leuchten bzw. defekt sind! wirst du damit am tag angehalten, wirst du nur eine mängelkarte bekommen und gut ist...passiert das aber nachts wirst du keinen meter mehr fahren!

den wagen musst du dann eben schleppen lassen...stillgelegt wird er allerdings nicht! nur für den moment, bis der defekt behoben ist, aus dem verkehr gezogen.

so sieht das auch bei einem auspuff aus, wenn da nicht grad rechts und links die glühenden sidepipes rausgucken...wird es auch da bei einer mängelkarte bleiben...da durch einen nicht zugelassenen auspuff keine direkte verkehrsgefährdung ausgeht.

das könnte man nun ohne ende fortführen, blinker ausgefallen, scheibenwischer gebrochen usw. usw. ! nur wird dafür sicher kein wagen stillgelegt.
 
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