Stoßdämpferwechsel

L

Lindi

Gast im Fordboard
Hallo,
Es wird ja immer gesagt, das der Wechsel von Stoßdämpfern keinerlei Gutachten\Prüfung seitens TÜV oder Dekra benötigt.

Da ich bedenken hatte, ob das auch für gekürzte Dämpfer gilt, habe ich mal bei TÜV-Nord nachgefragt und bekam folgendes zur Antwort :

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"Schwingungsdämpfer ("Stoßdämpfer") müssen nach den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO vorhanden sein. Sie gehören jedoch nicht zu den Bauteilen, die bauartgenehmigt sein müssen. Das ist für Ingenieure unverständlich, aber formal gibt es keine Bestimmung, die hier etwas vorschreibt, so lange die Funktion der Fahrwerkselemente dadurch nicht negativ beeinflusst wird.

Schwingungsdämpfer haben einen erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs nicht verschlechtern wollen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, möglichst ein komplettes Feder-/ Dämpfer-System zu verwenden, das vom Teilehersteller auf Ihren Fahrzeugtyp abgestimmt wurde. Nur so ist gewähleistet, dass Ihr Fahrzeug auch wirklich durch die Veränderung verbessert wird."

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Ich glaube das wird vielen Klarheit verschaffen.
Danke.
 

Andi-whv

Doppel Ass
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Die kurzen Dämpfter verändern sich ja auch nicht die Fahrzeughöhe , so wie es bei kürzeren Federn der Fall ist .

Die haben lediglich ja nur die Aufgabe kurze Federn unter Vorspannung zu halten , damit sie beim ausfedern nicht aus dem Federteller rutschen
 
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