Spurverbreiterung und Felgen

Bolle

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Hallo,
habe gestern endlich meinen Mondi vom Händler geholt. Erst jetzt fühle ich mich richtig ´heimisch´ bei Euch. :D Nun zu meiner Frage. Habe von meinem freundlichen noch ein Paar 18 Zöller versprochen bekommen. Habe jetzt 17er mit 205/50 drauf. Im Fahrzeugschein stehen die 17er drinn, nicht aber die 18er mit 225/40. Muss ich die eintragen lassen? ?( und welche Spurplatten kann ich maximal fahren? Für Antworten wäre ich wie immer sehr dankbar und wünsche allen eine allzeit gute Fahrt. Gruß BOLLE

Ps. Tieferlegung um 35 - 40mm ist später mal auch geplant. 8)
 

panko

Haudegen
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Ich hab Wolf-Federn 35 mm, Wolf-Spurplatten 20 mm rundum und die originalen 18 Zöller. Hab nen BWY, falls du den Eintrag brauchst
 
S

Schnäppche

Gast im Fordboard
Grüß dich panko,

sag mal 20mm vorn und hinten,pro seite??

Ich habe die originalen 5 Speichen 18ner von Ford mit der ET52,5 und habe hinten pro seite mal 20er platten aufgesteckt gehabt und das ist ne ganze mege zuviel.

Die grenze liegt ohne was am blech zu machen bei einer et 35, also mach ich demnächst 15mmpro seite drauf und vorn schau ich mal aber 5-max.10mm pro seite sollten auch gehen.

Gruß
Andy
 

McBech

Lebende Legende
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Zumindest mit Tieferlegung sollte das passen. Warum fahren sonst einige hier im Forum 8,5x19 ET40 und 15mm Spurplatten? Zumindest auf dem Kombi.

@Bolle
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Mondi. Die 18-Zöller wirst Du höchstwahrscheinlich eintragen müssen. Ab Werk sind normalerweise entweder die 17er oder die 18er sowie 16er eingetragen. Vielleicht hat der Vorbesitzer die 18er aber schon eintragen lassen.
 

Tigra

Haudegen
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Aber nur für die Änderrung, nicht für die Felgen...

Weder nach der Tieferlegung noch nach dem Einbau der Spurplatten mussten die Felgen eingetragen werden.
 

panko

Haudegen
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Meine 18er stehen auch nicht drin, vor allem nicht in den neuen Papieren. Dafür in der Abnahme von Fahrwerk und Distanzscheiben. Ja, ich hab 40 mm pro Achse, aufpassen musst du mit den originalen verchromten Radmuttern. Der Händler hat mir zwei abgerissen und eine Felge beschädigt. Lob und Anerkennung nach HH... :kotz:
Kauf dir offene Felgenschlösser und gut ist.
 

McBech

Lebende Legende
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Original von Tigra
Aber nur für die Änderrung, nicht für die Felgen...

Weder nach der Tieferlegung noch nach dem Einbau der Spurplatten mussten die Felgen eingetragen werden.

Wenn die Tieferlegung bzw. die Spurplatten mit 16"- oder 17"-Bereifung eingetragen wurde, dann muß man die 18-zöller sehr wohl eintragen.

Mal zwei Zitate aus der Freigabe.

"Eine zusätzliche Abnahme gemäß § 19 Abs.3 StVZO ist nicht erforderlich, wenn sich das Fahrzeug
zum Zeitpunkt der Umrüstung im Originalzustand befindet."

"Diese Bescheinigung kann nicht verwendet werden, wenn am Fahrzeug Änderungen mit einer
gegenseitigen Beeinflussung vorgenommen wurden, die gemäß § 19 Abs. 2 zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis führen können (z.B. Fahrwerksänderung)."
 

Tigra

Haudegen
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Der TÜV Prüfer hat mir folgendes erklärt:

1. Die Freigabe von Ford reicht aus da die Felgen vor den Umbauten schon drauf waren.

2. Die Tieferlegung wurde unter Berücksichtigung der verwendeten Reifen-/Felgenkombination geprüft und eingetragen, genauso die Spurplatten, daher wäre es so in Ordnung.

Auch bei der HU wurden die Eintragungen geprüft und so akzeptiert.
 

McBech

Lebende Legende
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Wie Du selbst sagst:

"1. Die Freigabe von Ford reicht aus da die Felgen vor den Umbauten schon drauf waren."

Es kommt auf die Reihenfolge der Umbauten an. Wenn, wie in Deinem Fall, die 18"-Felgen vor den Umbauten montiert waren und die 18" bei der Eintragung montiert sind, dann paßt Deine Aussage.
Wenn man aber den umgekehrten Weg geht und die Umbauten mit 16"- oder 17"-Felgen eintragen läßt, dann kann es sein, daß die Änderungen mit den 16" bzw. 17"-Felgen zwar passen, es bei den 18"-Felgen aber Probleme gibt.
 
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