Sportfahrwerk ab Werk / Serienfahrwerk

MondeoPower

Grünschnabel
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Hallo zusammen,

wer von euch hat das Sportfahrwerk von Ford in seinem Mondeo ?
Was gibt es da für optische Unterschiede zum Serienfahrwerk ? Farbe Federn, oder die Farbmarkierungen der Federn. Oder wie kann ich herausfinden als Laie ob das Sportfahrwerk verbaut ist ?

Denn laut Kaufvertrag müsste es in unserem Mondeo verbaut sein, gestern als ich Sommerreifen draufmachen lies, sagte man zu mir das ich ein ganz normales Serienfahrwerk drin hätte :-(

Da wir am Donnerstag eh zu dem Verkäufer müssen wo wir unseren Mondi herhaben wäre es klasse wenn ich bis dahin wüssten was bei uns verbaut ist
Ich habe schon in einem anderen Forum gefragt aber die schreiben ich soll bei ETIS nachschauen aber ich muss ehrlich sagen 50 Euro für die Anmeldung ist mir zu teuer.

Drum hoffe ich das mir hier jemand einen Tip hat, wäre echt spitze
 

der_ast

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Fürs ETIS brauchst Du keine Anmeldung. Einfach auf den Reiter "Fahrzeug" klicken und die VIN eingeben. Dann solltest Du sehen, was Dein Schmuckstück alles kann und hat.

Was aber nicht ausschliesst, dass der Vorbesitzer evtl. etwas verändert hat. Daher ist Deine Frage hier durchaus berechtigt ... und die Antwort würde mich auch interessieren, weil mein Mondi kommt mir recht hart vor.

ng
Alex
 

MondeoPower

Grünschnabel
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So hab es dank Hilfe mit Etis verstanden.

Bei mir steht :

Mit Sport-Aufhängung
Federn vorn, Belastungsklasse-I
Federkraftklasse hinten - O

Habe dann mal nachgemessen Radnarbenmitte zum Kotflügel

VA : 39 cm
HA : 37 cm

Ist das ein Sportfahrwerk ?
 
D

digico

Gast im Fordboard
Hast du einen Farbcode auf den Federn oder einen Aufdruck?

Und für alles andere wäre es echt von Vorteil wenn du uns wissen lassen würdest um welches Fahrzeug es sich eigentlich handelt!!??
 

der_ast

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lt. der Kombination aus Präfix und seinem Avatar ist es ein MK IV Turnier Titanium (also derselbe, wie meiner ... nur hab ich den Titanium X)

ng
Alex
 

MondeoPower

Grünschnabel
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Hallo !

Fahrzeug steht links : Mondeo Turnier 2,0 l Titanium Bj.08

Fahrerseite vorne habe ich 2 orangene und 1 grünen Punkt , Beifahrerseite sind gar keine zuerkennen
und hinten ist 1 weißer und 1 orangener
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Ob ein Sportfahrwerk verbaut ist kann man auch so erkennen: Da es zwar "nur" 2 cm tiefer ist, wird man es bei normaler Hinsicht nicht bemerken, ABER der Abstand zwischen Kotflügel und Reifen sieht eigentlich deutlich geringer als beim Serienfahrwerk aus. Also - vergleiche ganz einfach mal . . .
 

MondeoPower

Grünschnabel
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so es ist tatsächlich ein Fahrwerk verbaut, allerdings nur das 10mm .

Ist dann nicht wirklich viel zusehen, dann werden wohl irgendwann mal Eibachfedern gekauft :)
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Falls du von der Ösiseite des Bodensees kommst: bevor du was Unüberlegtes einbaust, lies dir das durch:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie

GZ. 190500/8-II/B/5/00
An alle / das / die / den
Landeshauptmänner
Die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
Wirtschaftskammer Österreichs
Fachverband der Fahrzeugindustrie
Bundes-Ingenieurkammer
ÖAMTC
ARBÖ
Verband der Versicherungsunternehmen
Bundesministerium für Inneres Abteilung IV/13 Dr. Grundtner
Kammer für Arbeiter und Angestellte
Bundesgremium des Fahrzeughandels
Bundespolizeidirektion – Verkehrsamt
Industriellenvereinigung


Betrifft: Fahrwerksänderungen an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1; Schraubfahrwerke

A.) Ausgangslage: Nach § 33 KFG 1967 sind "Änderungen, an einem einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, vom Zulassungsbesitzer dem Landeshauptmann anzuzeigen, in dessen örtlichen Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat"
Der Genehmigungsvorgang sollte üblicherweise so ablaufen, dass zur Änderung vom Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller bzw. ein Gutachten eines unabhängigen Prüfinstitutes, auch über den ordnungsgemäßen Einbau vorzulegen ist.

Fahrwerksänderungen werden meist vorgenommen, um den optischen Eindruck des Fahrzeuges zu verändern und das Fahrverhalten zu beeinflussen. Wenn auch die Tieferlegung in der Praxis öfter durchgeführt wird, ist auch auf die Höherlegung des Fahrzeuges genauso Bedacht zu nehmen.

B.) Tieferlegung des Fahrzeuges:

B.1.) Dadurch ergeben sich mögliche Gefährdungen durch
a.) Verschlechterung des Fahr- und des Lenkverhaltens (negative Auswirkungen von Achsbewegungen bei Beschleunigungs-, Brems-, Lenk- und Einfederungsvorgängen)
b.) Verschlechterung des Bremsverhaltens (Funktion des federwegabhängigen Bremsdruckregelventils)
c.) Nichtbeachtung einer gegebenenfalls notwendigen Einschränkung der Verwendbarkeit auf bestimmte Rad/Reifen-Kombinationen
d.) Ungenügende Bodenfreiheit und damit vor allem Probleme bei Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung
e.) Unzulässige Änderung der Kuppelhöhe der Anhängevorrichtung
f.) Unzulässige Verringerung der Anbringungshöhe der Beleuchtungseinrichtungen
g.) Folgeunfälle ( Ölaustritt nach Beschädigung am Unterboden)
h.) Beschädigungen an Reifen, Bremsleitungen etc.

B.2.) Im Besonderen führt die ungenügende Bodenfreiheit immer wieder zu Problemen, sodass in der Tagung der Kraftfahrreferenten im Oktober 1999 folgendes festgelegt wurde:
"Eine Genehmigung von Schraubfahrwerken ist nur zulässig, wenn damit eine minimale Bodenfreiheit von 11 cm nicht unterschritten wird und in allen Stellungen der Nachweis der Einhaltung der Verkehrs- und der Betriebssicherheit erbracht werden kann. Zur besseren Überprüfung müssten Kontrollmaße vorliegen, als Möglichkeit wäre hier Höhe zur Scheinwerferunterkante (bis 50 cm) bzw. Abstand Fahrbahnoberfläche-Kotflügelunterkante zu nennen".
Der hier vorliegende Erlass erweitert bzw. ersetzt die im Protokoll zu dieser Tagung (GZ. 170.303/18-II/B/7/99) gemachten Festlegungen. Diese können somit aufgehoben werden.

B.3.) Mindestmaß:
Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges)
Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.

B.4.) Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges:

B.4.1.) Laut Änderungsliste 1999 ist eine UBS erforderlich, die aber in der Regel nicht erteilt wird. Die Alternativen dafür sind eine ABE oder Gutachten des TÜV`s bzw. eines Ziviltechnikers. Diese sollten alle Betriebszustände umfassen und alle vorgenommenen Änderungen (Fahrwerk, Felgen, Reifen, Spurverbreiterungen, Radabdeckungen etc.) berücksichtigen. Ein gründlicher Fahrtest muss durchgeführt werden.

B.4.2.) Nach einer Tieferlegung soll das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos mittig überfahren können. Die Berührung von Karosserieanbauteilen, welche aus elastischen Werkstoffen bestehen, kann dabei unberücksichtigt bleiben. Für diese gilt jedoch generell eine minimale Bodenfreiheit von 80 mm.

B.4.3.) Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.

B.4.4.) Es ist eine Freigängigkeit unter Verwendung der "größten" genehmigten Rad/Reifen-Kombination in allen Belastungs- und Betriebszuständen gegenüber Fahrwerksteilen von >5mm bzw. gegenüber Karosserieteilen von >10mm zu gewährleisten.

B.4.5.) Einbau: Der Einbau solcher Fahrwerke darf nur durch eine Fachwerkstätte vorgenommen werden. Bestätigungen über den fachgerechten Einbau, über die fachgerechte Einstellung der Achsgeometrie sowie des ALB-Reglers sind vorzulegen. Der ordnungsgemäße Einbau sowie die Kennzeichnung und Merkmale aller zur Umrüstung verwendeten Teile sind zu überprüfen.

B.4.6.) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Anbau der Beleuchtungseinrichtungen sind einzuhalten.

B.5.) Kontrollblatt:
Die Behörde hat dem Antragsteller zusätzlich zur Eintragung in das Genehmigungsdokument ein Kontrollblatt auszufertigen, welches die wesentlichen Punkte und Auflagen für das tiefergelegte Fahrzeug beinhaltet. Dieses ist ständig mitzuführen und auf Verlangen und bei der §57a -Begutachtung vorzulegen.

Inhalte: Das Fahrzeug muss eindeutig zuordenbar sein durch
- die jeweilige Fahrzeugtype/Variante/Version
- die Fahrgestellnummer
weiters
- Behörde/Aktenzahl
- Zulässige Rad/Reifen Dimensionen ( soferne von Originaldimensionen abweichend)
- Felgen-Einpresstiefe ( soferne von Originaleinpresstiefe abweichend)
- Wie ist Begrenzung bei Schraubfahrwerken sichergestellt (Begrenzungsring, Fixierung mit Abreißschrauben)
- Restgewindelängen
- Kennzeichnung des Fahrwerkes
- Spurweiten
- Möglichkeit der Verwendung von Schneeketten
- Möglichkeit des Anhängerbetriebes
- Bodenfreiheit
- Maß für die Kontrolle der Bodenfreiheit und dem Bezugspunkt, an dem dieses gemessen wird *)
- zusätzliche Bedingungen aus dem Genehmigungsdokument **)
*) hier wäre die Türunterkante im Bereich der B-Säule vorzuschlagen
**) z.B. ob Kotflügelverbreiterung notwendig
Das Kontrollblatt ist um eine repräsentative bildliche Darstellung des Fahrzeuges ( Foto) zu ergänzen.

B.6.) Datenblatt: Bei Fahrzeugen, die nach B.3. von den Bestimmungen ausgenommen sind, ist im Datenblatt nach §21a KDV 1967 im Feld Auflagen/Bemerkungen folgendes einzutragen:
" Reduzierte Bodenfreiheit von......*) mm"
*) Maß der Bodenfreiheit

B.7.) Im Zulassungsschein ist im Feld "A17 Auflagen/A18 Behördliche Eintragungen folgendes festzuhalten:
" Tieferlegung-Das Kontrollblatt...........*) ist ständig mitzuführen"
*) Behörde/Aktenzahl
" Der Lenker hat die reduzierte Bodenfreiheit im Fahrverhalten zu berücksichtigen"**)
**) Dieser Eintrag gilt auch für Fahrzeuge, die nach B.3. ausgenommen sind

B.8.) Wurde bei Überprüfungen nach §56 bzw. §58 KFG 1967 und Begutachtungen nach §57a KFG 1967 festgestellt, dass die Angaben im Kontrollblatt nicht eingehalten werden und das Fahrzeug nachträglich geändert wurde, so ist dies als schwerer Mangel einzustufen.


C.) Höherlegung des Fahrzeuges:

Alle Fahrzeuge müssen im Sinne des §4 KFG 1967 so gebaut und/oder ausgerüstet sein, dass sie einem Unfallgegner einen über die gesamte Breite des Fahrzeuges wirksamen Schutz gegen Unterfahren bieten.
C.1.) Durch eine Höherlegung ergeben sich jedoch mögliche Gefährdungen durch
a.) geänderte Krafteinleitung bei Kollisionen ( geringere Kraftaufnahme)
b.) das Unterfahren durch einen Unfallpartner
c.) Verschlechterung des Fahr- und des Lenkverhaltens ( geänderter Schwerpunkt)
d.) Unzulässige Anbringungshöhe der Beleuchtungseinrichtungen
e.) Vorspringende Kanten und Teile ( §1a KDV 1967)

C.2.) Höchstmaß:
Eine Höherlegung von Fahrzeugen um mehr als 20cm ist unzulässig ( im Vergleich zum Originalzustand)
Diese Bestimmung soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis entsprechend genehmigt wurden.

C.3.) .) Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges:

C.3.1.) Die Prüfung hat am betriebsbereiten Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer zu erfolgen.

C.3.2.) Einbau: Der Einbau der Fahrwerke darf nur durch eine Fachwerkstätte vorgenommen werden. Bestätigungen über den fachgerechten Einbau, über die fachgerechte Einstellung der Achsgeometrie sowie des ALB-Reglers sind vorzulegen. Der ordnungsgemäße Einbau sowie die Kennzeichnung und Merkmale aller zur Umrüstung verwendeten Teile sind zu überprüfen.

C.4.) Im Zulassungsschein ist im Feld "A17 Auflagen/A18 Behördliche Eintragungen folgendes festzuhalten:
" Höherlegung-Kontrollmaß...........cm*)"
*) Größe und wo dieses festzustellen ist

Sie werden ersucht, betroffene Stellen hievon in Kenntnis zu setzen.


Wien, am 3.8.2000
Für den Bundesminister
Dipl.Ing. Lukaschek
Ministerialrat


Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
 

MondeoPower

Grünschnabel
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Hallöchen,

nein ich komme nicht von der Ösiseite :)


Bin von der Deutschenseite *lach*

Habe demnächst einen Termin bei unserem Fordtuner hier in der Region , habe mir einen Duplex Sport ESD bestellt , werde mir dann dort noch ein Angebot
machen lassen für eine schöne dezente Tieferlegung, so das ich mir evtl. noch irgendwann schöne 18er oder sogar 19er drunter machen kann.
Mal sehen was ich noch machen lasse ;-)
 
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