Sich vor dem Aufbauseminar drücken?

S

Stewo

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Hi,

bin letzte Woche auf der A7 in ner 100er Zone 27km/h zu schnell gefahren.

Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, allerdings teilt mir das Schreiben mit, dass er es laut Foto unmöglich gewesen sein kann. - Er wird also darum "gebeten" eine Aussage zu machen, wer am Steuer des Fahrzeugs saß.

Als Ausrede reicht also nicht: "Mein Sohn verleiht das Auto ab und an".

Mein Vater hat nun vor erst einmal mich einzutragen, damit ich den selben Zettel bekomme und er bei allen Experimenten Rechtlich aus der Problemzone ist.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die Punkte jemand anderem aufzudrücken / Sich sonstewie vor dem Aufbauseminar zu drücken? Die 2 Jaher Probezeitverlängerung sind eindeutig eigentlich das Gegenteil von dem, was ich eigentlich wollte. - Aber die Gebühren von mindestens 250€ (laut internet) belasten meine Kasse doch etwas mehr als ich es mir eigentlich leisten kann...


Ich bitte Vorschläge wie "dann fahr nicht zu schnell", die ich gerne im Nachhinein befolgen würde, zu unterlassen und bin um jeden Tipp dankbar...
 

muckel

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Wer scheisse baut muss sie auch ausbaden is halt so!

Shit happends is zwar ärgerlich aber kann dir sonst nur mehr ärger bringen!

Also steh dazu!

ui :wow soviel sterne ich sollte vielleicht mal meine wortwahl ändern :D
 
J

Jeeper

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Original von Stewo


Aber die Gebühren von mindestens 250€ (laut internet) belasten meine Kasse doch etwas mehr als ich es mir eigentlich leisten kann...

250 € ist ein bissl wenig...

also erstmal 50€ Bußgeld + 25,60€ Bearbeitungsgebühr

dann das Ausfbauseminar kostet min. 350 €

und zu guter letzt bekommst du noch mal Post von der Führerscheinstelle, die dir Mitteilt das sich deine Probezeit um 2 Jahre verlängert, was nochmal 10,30 € Bearbeitungsgebühr macht.

Das sind so die Gebüren dich ich 2004 zahlen musste... ich schätze das es eher nocheinmal teurer geworden ist...

also rechne mal mit ca. 500 €
 

smolny

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Original von Stewo
...Er wird also darum "gebeten" eine Aussage zu machen, wer am Steuer des Fahrzeugs saß.

Als Ausrede reicht also nicht: "Mein Sohn verleiht das Auto ab und an".
...
Also irgendeine Ausrede sollte Dein Vater nicht 'reinschreiben. Da er ja laut Schreiben nicht verdächtigt wird, wäre das keine Schutzbehauptung mehr, sondern schon eine falsche Aussage - ob die geahndet werden kann weiss ich nicht, würde es aber nicht versuchen.
Er kann meines Wissens einfach die Aussage verweigern (sofern er da mitmacht), da er keine Verwandten ersten Grades belasten braucht. Aber dann ist dem Sachbearbeiter / der Polizer klar, dass man einfach mal die Passfotos der direkten Verwandten mit dem Foto des Blitzers abgleichen muss.
In diesem Fall könntest Du Glück haben, und es dauert zu lange (>3 Monate) oder sie machen sich für 27 km/h nicht die Mühe - aber das glaub ich nicht wirklich. Bei 5 km/h lassen sie es vielleicht ruhen, aber 27 km/h ist den Aufwand wohl wert.

Fazit: Ich sehe kaum eine Chance für Dich, legal da rauszukommen. Verbuch es unter "dumm gelaufen" - immerhin darfst Du den Führerschein behalten.




P.S.: Das obige ist nur meine Meinung und mein eingeschränkter Kenntnisstand über die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland und keine Rechtsberatung.
 
M

MucCowboy

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Original von Stewo
Ich bitte Vorschläge wie "dann fahr nicht zu schnell", die ich gerne im Nachhinein befolgen würde, zu unterlassen und bin um jeden Tipp dankbar...
Dann hättest Du Dir diesen Thread hier sparen können.

Junge, Du bist 27 % zu schnell gefahren und dabei erwischt worden. Das ist keine Lapalie mehr, wie Du am Strafmaß ermessen kannst. Ich kann Deinen Vater völlig verstehen, dass er die Sache auf Dich abwälzt. Das ist erstens logisch (er hat ja nix gemacht und braucht nicht bestraft zu werden) und zweitens ehrlich. Und diese Ehrlichkeit sollte Dir ein Vorbild sein. Also lass das Amtsschreiben kommen, gib es zu und basta. Was dann kommt, musst Du wohl irgendwie hinnehmen. Die MPU-Kosten kannst Du vielleicht durch Zeiten hereinwirtschaften, in denen Du den Wagen stehen lässt - oder übergangsweise abmeldest. Und die Probezeitverlängerung hast Du Dir schließlich "verdient", oder nicht?

Wo kämen wir denn da hin, wenn man Mist baut und sich dann einfach drücken könnte.

[offtopic]Und generell:
Dies ist ein öffentliches Forum. Ich werden diesen Thread sehr genau beobachten. Wenn einer hier illegale Tipps gibt, werde ich das sofort löschen, den Thread schließen und behalte mir vor, den Schreiber zu verwarnen. Ich hoffe aber nicht, dass es nötig ist. :happy:[/offtopic]

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von smolny
Also irgendeine Ausrede sollte Dein Vater nicht 'reinschreiben. Da er ja laut Schreiben nicht verdächtigt wird, wäre das keine Schutzbehauptung mehr, sondern schon eine falsche Aussage...

Das ist es definitiv. Aber wie geschrieben, er braucht keine Aussage gegen direkte Verwandte zu machen.

Was er tun könnte und auch legal wäre, daß er keine Aussage macht (also auch nicht, daß er weiß wer gefahren ist, es aber nicht sagen will). Dann bekommt er die Strafe als Halter und wird zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert.
Aber wehe das ist bei einer Kontrolle nicht gepflegt! Dann hat er den kompletten Schlamassel! Ich denke das ist keine Alternative.
 
S

Stewo

Gast im Fordboard
Hi,

wir haben uns gerade entschlossen, dass mein Vater einfach reinschreibt, dass er das Auto an seine Lebensgefährtin abgegeben hat. Sie ist wenigstens blond und hat lange Haare. Wenns nichts wird kann sie mich immer noch in ihr schreiben eintragen...

Es ist mir klar, dass es "pedagogisch wertvoll" ist, dass ich das alles bezahle...

Kurze Frage: Wofür ist denn die bearbeitungsgebühr? Wenn der Staat geld von mir will erhebt er doch in der Regel erst einmal keine gebühren (steuer, etc...)

Aussage verweigern geht wohl auf dauer nicht... Ich bin auf dem Foto leider doch recht gut getroffen...



Natürlich ist es keine Lappalie mehr, aber ganz verständlich war es für mich auch nicht. Es ging wirklich steil bergab und ich habe das Auto einfach nur rollen lassen... Dabei habe ich mich halt blöderweise mit dem Beifahrer unterhalten und habe daher nicht auf den Tacho geachtet...

Ich möchte mich auch nicht rechtfertigen... Es war definitiv nicht in ordnung von mir, derartig schnell in der 100er Zone unterwegs gewesen zu sein, aber im Nachhinein versuche ich einfach nur meine Kosten wenigstens halbwegs bezahlbar zu halten. Ich hoffe alle Nicht-Pedagogen unter euch verstehen das...


Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist mir bekannt... Wird dieses nur auf das betreffende Fahrzeug (also mein Auto), oder auf alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge angewandt? Ich hätte im allgemeinen nichts dagegen, aber mein Vater findet die Idee jetzt nicht so genial :)

Lg

Lg
 

Wavemaster

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Original von Stewo
Hi,

wir haben uns gerade entschlossen, dass mein Vater einfach reinschreibt, dass er das Auto an seine Lebensgefährtin abgegeben hat. Sie ist wenigstens blond und hat lange Haare. Wenns nichts wird kann sie mich immer noch in ihr schreiben eintragen...

Es ist mir klar, dass es "pedagogisch wertvoll" ist, dass ich das alles bezahle...

Kurze Frage: Wofür ist denn die bearbeitungsgebühr? Wenn der Staat geld von mir will erhebt er doch in der Regel erst einmal keine gebühren (steuer, etc...)

Aussage verweigern geht wohl auf dauer nicht... Ich bin auf dem Foto leider doch recht gut getroffen...



Natürlich ist es keine Lappalie mehr, aber ganz verständlich war es für mich auch nicht. Es ging wirklich steil bergab und ich habe das Auto einfach nur rollen lassen... Dabei habe ich mich halt blöderweise mit dem Beifahrer unterhalten und habe daher nicht auf den Tacho geachtet...

Ich möchte mich auch nicht rechtfertigen... Es war definitiv nicht in ordnung von mir, derartig schnell in der 100er Zone unterwegs gewesen zu sein, aber im Nachhinein versuche ich einfach nur meine Kosten wenigstens halbwegs bezahlbar zu halten. Ich hoffe alle Nicht-Pedagogen unter euch verstehen das...


Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist mir bekannt... Wird dieses nur auf das betreffende Fahrzeug (also mein Auto), oder auf alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge angewandt? Ich hätte im allgemeinen nichts dagegen, aber mein Vater findet die Idee jetzt nicht so genial :)

Lg

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Und die lebensgefährtin findet das auch so klasse :idee Wieso haben die Leute kein Rückrad und stehen dazu wenn sie scheise bauen ?
 

smolny

Haudegen
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Original von Stewo
Hi,

wir haben uns gerade entschlossen, dass mein Vater einfach reinschreibt, dass er das Auto an seine Lebensgefährtin abgegeben hat. Sie ist wenigstens blond und hat lange Haare. Wenns nichts wird kann sie mich immer noch in ihr schreiben eintragen...

Es ist mir klar, dass es "pedagogisch wertvoll" ist, dass ich das alles bezahle...

Kurze Frage: Wofür ist denn die bearbeitungsgebühr? Wenn der Staat geld von mir will erhebt er doch in der Regel erst einmal keine gebühren (steuer, etc...)

Aussage verweigern geht wohl auf dauer nicht... Ich bin auf dem Foto leider doch recht gut getroffen...



Natürlich ist es keine Lappalie mehr, aber ganz verständlich war es für mich auch nicht. Es ging wirklich steil bergab und ich habe das Auto einfach nur rollen lassen... Dabei habe ich mich halt blöderweise mit dem Beifahrer unterhalten und habe daher nicht auf den Tacho geachtet...

Ich möchte mich auch nicht rechtfertigen... Es war definitiv nicht in ordnung von mir, derartig schnell in der 100er Zone unterwegs gewesen zu sein, aber im Nachhinein versuche ich einfach nur meine Kosten wenigstens halbwegs bezahlbar zu halten. Ich hoffe alle Nicht-Pedagogen unter euch verstehen das...


Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist mir bekannt... Wird dieses nur auf das betreffende Fahrzeug (also mein Auto), oder auf alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge angewandt? Ich hätte im allgemeinen nichts dagegen, aber mein Vater findet die Idee jetzt nicht so genial :)

Lg

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Ich verstehe Dein Ansinnen ja, die Kosten zu halbieren, aber:
Offensichtlich haben die sich das Bild ja schon einigermassen gut angeschaut ("...allerdings teilt mir das Schreiben mit, dass er es laut Foto unmöglich gewesen sein kann..."). Und dann wollt ihr eine blonde Frau als Sündenbock reinschreiben?!? Das würde ich mich an Stelle Deines Vaters nicht trauen, wie gesagt, er ist nicht selbst verdächtig, also ist das nicht mehr nur eine Schutzbehauptung, sondern eine falsche Aussage.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

so toll finde ich die Lösung auch nicht, wiedermal die Ordnungsmacht zu besch***en und jemand Unbeteiligten vorzuschicken. Wenn die Dame so dumm ist und die Sache auf sich nimmt..... Sollte es Punkte geben, bekommt sie die übrigens auch gleich mit gutgeschrieben. Wehe wenn sie in nächster Zeit mal selber einen Fahrfehler macht, dann ist sie "Wiederholungstäter".

Original von Stewo
Kurze Frage: Wofür ist denn die bearbeitungsgebühr? Wenn der Staat geld von mir will erhebt er doch in der Regel erst einmal keine gebühren (steuer, etc...)
Bei jedem Verwaltungsakt entstehen Kosten für die Behörde. Dies sind keine "Grundkosten", die über die Steuern eingetrieben werden, sondern "Pro-Fall"-Kosten. Und diese holt sich die Behörde von dem Bürger zurück, der ihr diese Arbeit aufgelastet hat. Wenn Du z.B. einen neuen Pass beantragst, ist das auf dem Meldeamt genauso.

Original von Stewo
Aussage verweigern geht wohl auf dauer nicht... Ich bin auf dem Foto leider doch recht gut getroffen...
Bist DU den auch blond, langhaarig und bartlos? ?(

Original von Stewo
Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist mir bekannt... Wird dieses nur auf das betreffende Fahrzeug (also mein Auto), oder auf alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge angewandt?
Das Fahrtenbuch gehört m.W. zum Fahrzeug. Also müssen ALLE, die diesen Wagen steuern, das Buch gewissenhaft ausfüllen. Ganz egal, ob sie der Halter sind oder nur mal eben den Wagen ausleihen.

Grüße
Uli
 

muckel

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Viel spass mit der aussage das ist definitiv ne falschaussage und so kriegen die euch 100% tig dran und dann gibt es richtig ärger.

Aber wenn ihr meint dann bist nicht nur du am arsch sondern ihr alle drei.

hallo ich meine was ist den das für ne blöde idee euch muss doch klar sein das das nicht funktionieren kann und in die hose gehen muss.

Wenn ich scheisse baue steh ich auch dazu und reite nicht noch andere in die scheisse nur weil ich nicht dazu stehe das ich einen fehler gemacht habe.

so lernst du nie aus deinen fehlern denk mal drüber nach.

Aber anscheinend bringt es nicht viel dir gute ratschläge zu geben sorry
 

Sylvester23

Foren Gott
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Also, bei Verwandschaft ersten Grades kann man die Aussage verweigern. Also einfach keine Aussage machen.

Aber Halterhaftung ist nicht ( zumindest nicht in Dt.): Normalerweise schreibt die Bußgeldstelle dann die nächsten Verwandten an - war zumindest bei mir 2x so. 1x wollten wir dem Jungen der gefahren ist helfen ( obwohl 129 bei 60 schon reichlich dumm ist !) und beim 2. Mal wars ein grotten schlechtes Bild, dass ich beim besten Willen nicht erkennen konnte wer gefahren ist.

Ausserdem wird der Halter vorgeladen zum Vergleich Foto und Realität, wenn ers sowieso nicht ist - bingo!

Fahrtenbuch kann sein, muß nicht. Ich hab bis heute keines.

Wichtig ist aber, die Bußgeldstelle hat nur eine gewisse Frist, den tatsächlichen Fahrer anzuschreiben. Meines Wissens jetzt 6 Monate - früher waren es mal 3. Wenn der Halter angeschrieben wird unterbricht das die Frist nicht ( vorrausgesetzt Fahrer und Halter sind nicht identisch ).
 
K

Kombifahrer

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nicht aufregen, muckel.
in dem alter sind viele beratungsresistent.
und die intelligenz setzt erst beim umgehen von strafen ein, nicht vorher.
 

C-Maxe

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Auf keinen Fall den Schmarrn mit der Lebensgefährtin machen!!!

Das ist von allen Deinen bisherigen dummen Ideen, die dämlichste! Wenn dieser Schwindel auffliegt, dann ist Dein Vater und seine Lebensgefährtin dran (mindestens mit Falschaussage).
Interessanterweise bist Du dann immernoch außen vor.

Es gibt nur einen sauberen Weg, Du nimmst die Strafe auf Dich.
Und ein gibt noch einen legalen Weg, Dein Vater nimmt die Strafe auf sich. Das er speziell vom Fahrtenbuch not amused sein wird, kann ich mir schon vorstellen. Das zu führen ist echt Sch..., da würde ich lieber mehr Geld bezahlen, wenn ich es damit nicht führen müßte.

Alles weitere ist dummes Zeug.
 

muckel

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Original von Kombifahrer
nicht aufregen, muckel.
in dem alter sind viele beratungsresistent.
und die intelligenz setzt erst beim umgehen von strafen ein, nicht vorher.

oder garnicht kann man sehen wie man will.

naja ich habs schon aufgegeben.ich denk grad so 8 jahre zurück ich war auch nicht ohne, aber so resistent war ich nie.

naja wenn der dicke knall kommt wird er schon sehen. aber ich versteh seinen vater nicht. mein vater is n ganz lieber, aber das hätte der nie mitgemacht der denkt da so wie ich.

aber was solls wer nicht hören will muss fühlen war schon immer so.werden ja sehen was dabei rauskommt
 
S

Stewo

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Hi,

wieso sollte es eine Falschaussage sein, wenn mein Vater schreibt, dass seine Freundin gefahren ist?

Die Frage ist "Wem haben sie das Auto überlassen?" und nicht "Kennen sie die Person auf dem Foto?"

Wenn ich glück hab schicken sie dieses mal den (für mich) richtigen Bescheid... Vlt. schauen sie ja dieses mal nicht so genau hin... Bei vielen meiner Freunde ging der Brief auch an die Eltern... Allerdings hatten die auch keine Punkte dabei :) Und wenns nicht klappt muss ich da halt durch...

Da es anscheinenend keine ernst gemeinten Tipps mehr gibt, kann jeder jetzt noch einmal seinen Senf dazugeben, ob ich jetzt für mein Verbrechen am Staat erhängt werden soll oder nicht :)
Viel Spaß
 

muckel

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Original von Stewo
Hi,

wieso sollte es eine Falschaussage sein, wenn mein Vater schreibt, dass seine Freundin gefahren ist?

Die Frage ist "Wem haben sie das Auto überlassen?" und nicht "Kennen sie die Person auf dem Foto?"

Wenn ich glück hab schicken sie dieses mal den (für mich) richtigen Bescheid... Vlt. schauen sie ja dieses mal nicht so genau hin... Bei vielen meiner Freunde ging der Brief auch an die Eltern... Allerdings hatten die auch keine Punkte dabei :) Und wenns nicht klappt muss ich da halt durch...

Da es anscheinenend keine ernst gemeinten Tipps mehr gibt, kann jeder jetzt noch einmal seinen Senf dazugeben, ob ich jetzt für mein Verbrechen am Staat erhängt werden soll oder nicht :)
Viel Spaß

Weil definitiv auf dem foto zu sehen ist das da keine blonde frau am steuer sitzt!!! deswegen falschaussage!!!!!!

wenn du richtig viel glück hast ja kann ja sein das du mit nem blauen auge davon kommst, wenn nicht wirds vielleicht teurer als es eh schon ist.und ehrlich gesagt würd ich dir das gönnen, ohne dich jetzt persönlich angreifen zu wollen, aber soll dich jedesmal einer aus der scheisse holen.so lernst du nie aus deinen fehlern.fehler sind dazu da um draus zu lernen!ganz bekannter spruch!!!

das sind hier alles ernstgemeinte tipps,aber halt nicht so wie du dir die wahrscheinlich vorgestellt hast.du wolltest nur wissen wie du da raus kommst notfalls auch mit illegalen tipps und die bekommst du hier nicht.

was hast du denn gedacht was hier kommt das alle sagen der arme junge dem helfen wir egal wie?ne ne so ist das nicht.geholfen wird gerne aber nur auf legale weise bzw. bei solchen sachen sollte man einfach zu stehen.
 

RedCougar

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Original von Stewo
... ob ich jetzt für mein Verbrechen am Staat erhängt werden soll oder nicht ...
Nun mach es nicht wilder, als es ist. Du hast nen Fehler begangen und dafür gibt´s ne Strafe. Sicher ist es schmerzhaft und ich habe mich auch geärgert, als ich nen Strafzettel mit Punkten bekam (an einem Tag sogar dreimal). Aber so ist es nunmal. Schließlich haben wir es immer noch selbst in der Hand, ob wir gemäß StVO fahren oder nicht.

Da wollen die jungen Leut´s alle schon so erwachsen sein, aber dann auch die entsprechende Verantwortung zu übernehmen ... weit gefehlt :affen
 

C-Maxe

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wieso sollte es eine Falschaussage sein, wenn mein Vater schreibt, dass seine Freundin gefahren ist?

Die Frage ist "Wem haben sie das Auto überlassen?" und nicht "Kennen sie die Person auf dem Foto?"

Wenn ich glück hab schicken sie dieses mal den (für mich) richtigen Bescheid... Vlt. schauen sie ja dieses mal nicht so genau hin... Bei vielen meiner Freunde ging der Brief auch an die Eltern... Allerdings hatten die auch keine Punkte dabei :) Und wenns nicht klappt muss ich da halt durch...

Wenn Dein Vater schreibt, daß er das Auto seiner Lebensgefährtin gegeben hat, ist das keine Falschaussage, für die er belangt werden könnte, da es ihm niemals wer beweisen kann! Eine Falschaussage ist es trotzdem, denn die Lebensgefährtin kam ja erst vor kurzem ins Spiel.

Aber was willst Du damit bezwecken, daß der Staat dann sagt "...oh, daß wird zu viel Schreibarbeit, lassen wir es darauf beruhen..."? Thema: "Wenn ich glück hab schicken sie dieses mal den (für mich) richtigen Bescheid...". Verlaß Dich drauf, die Lebensgefährtin Deines Vaters bekommt postwendend dasselbe Schreiben, Du gewinnst für Deine Entscheidung also max. ein paar Tagen. Und wenn Du die anderen Beiträge richtig gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, daß geschrieben wurde, daß Dein Vater die Aussage verweigern kann (wegen direkter Verwandschaft). Die Lebensgefährtin ist nicht mit Dir direkt verwandt, dieses Recht steht ihr also nicht zu!

Original von Stewo
Da es anscheinenend keine ernst gemeinten Tipps mehr gibt, kann jeder jetzt noch einmal seinen Senf dazugeben, ob ich jetzt für mein Verbrechen am Staat erhängt werden soll oder nicht :)
Viel Spaß

Ganz ruhig Blonder! Wir können nichts dafür, daß Du Ärger hast. Und wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Nur hier spottet ja noch nicht mal wer!
 
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micha19821

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Mach dir nix draus kenne das musste auch schon zum Aufbau in der probe zeit (Sch... 0,8 sek. Rotphase) Hatte auch kein Geld und meine Eltern wollten auch nicht, was solls musste das halt alles selber zahlen plus 2 Jahre probezeit. Aber man lernt daraus habe in den vergangen 6 Jahren einmal 10€ zahlen müssen. Davon abgesehen hast du doch 1 Jahr zeit das Aufbauseminar zu machen und innerhalb von einem Jahr 300- 350€ zu sparen dürfte für was selbst verbrochenes möglich sein (man hängt ja doch nen bissel an der Plastikkarte). :D

(Streit es nicht ab oder schiebe es auf andere denn wenn es dumm läuft kanns auf einmal das doppelte kosten)
 

lunimuc

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Hi,

ich würd versuchen das ganze Foto zu sehen. War vielleicht ein Fahrzeug neben Dir? Dann Messung anzweifeln, denn es könnt auch der andere Wagen gewesen sein.

Ansonsten die Messung ansich anzweifeln und Aufstellungsfehler unterstellen. Die Geräte müssen ja genau nach gewissen Spec's aufgestellt sein. Protokoll zeigen lassen. Wann das letzte mal geeicht usw.

Würd auch klären, wie weit die vor der Geschwindigkeitsaufhebung standen. Wenn das Schild nach 10m kommt, fände ich die Messposition schon sehr frech.

Ja, mehr fällt mir nicht ein, ohne das Du gleich anderen die Schuld zuschieben willst.

Versuchen würd ich es.

Gruss, Nico
 
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MucCowboy

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So ein riesen Aufriss wegen ein einer Geldbuße und einer Probezeitverlängerung...... Er hat ja den Schein noch. Außerdem: wenn er jetzt hier den dicken Maxe spielt, erreicht er zweierlei:
a) die Behörden werden auf IHN aufmerksam - bislang ist er ja noch garnicht in Erscheinung getreten
b) die Behörden beißen sich an ihm fest.
Und dann hat er keine Chance. Ohne Rechtsanwalt jedenfalls nicht. Und der wird wohl kaum ein so grenzwertiges Vorgehen vertreten.

Grüße
Uli
 

lunimuc

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Original von MucCowboy
Ohne Rechtsanwalt jedenfalls nicht. Und der wird wohl kaum ein so grenzwertiges Vorgehen vertreten.

Dann frag ich mich, wie die ganzen Mörder und Kinderschänder in dieser Welt immer zu Ihren Anwälten kommen. :rolleyes:
 
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MucCowboy

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Entweder lukrative Fälle oder vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger. Beides sehe ich hier nicht.
btt

Grüße
Uli
 

Guido

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Original von lunimuc
.....
Würd auch klären, wie weit die vor der Geschwindigkeitsaufhebung standen. Wenn das Schild nach 10m kommt, fände ich die Messposition schon sehr frech.
.....

Selbst wenn es nue 10 mm wären wäre es eine gültige Messung.

@Muckel: hattest Du in Deinem ersten BEitrag nicht geschrieben, Du wolltest mehr auf Deine Wortwahl achten? ;)

@Stewo:
Da es anscheinenend keine ernst gemeinten Tipps mehr gibt

Meinst Du etwas, die Leute würden Dir illegale Tipps geben? Die sind nicht blöde, denn es würde nur eine Verwarnung von mir oder dem Team geben.
Also: hab den Ar*ch in der Hose und stell Dich dem Urteil.

Einfach nur rollen lassen ist halt der blöde Fehler der Dich in den ganzen Schlamassel reingeritten hat, vielleicht wirst Du in Zukunft etwas aufmerksamer am Steuer sein...
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
Selbst wenn es nue 10 mm wären wäre es eine gültige Messung.

jo, aber da sind zwei sachen zu beachten. zum einen muss die kamera nen gewissen abstand haben, da die ja einen raum abdeckt, zum zweiten gibt es richtlinien zum aufstellen, die liegt in NRW bei 200 m.
 

Guido

Megaposter
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Nach ORTSEINGANG oder vor ORTSAUSGANG? Sowit ich weiß ist das Aufstellen des Messgerätes vor Ortsausgang (!) nicht geregelt...
 
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