Seitenblinker entfernen

P

PumaRic

Gast im Fordboard
Ich hab mal eine Frage:

Darf man nun seine Seitenblinker entfernen oder nicht???

Mein Lackierer sagt er habe isch bei der Dekra erkundigt. Die sagen: Wenn Seitenblinker bereits am Auto sind, dann darf man die auch nicht entfernen. Also im Prinzip darf man wohl keine lichttechnischen Einrichtungen entfernen die verbaut sind...Kann ich mir nicht vorstellen. Gibts da irgendeine konkrete Vorschrift???

Das Problem ist, dass jetzt schon der lack aufm Auto ist und ich aber die Blinker entfernt haben wollte. Die haben es einfach lackiert ohne vorher nochmal nachzufragen ob das so klargeht... :mauer
 

mondeo

Doppel Ass
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Original von PumaRic
Die sagen: Wenn Seitenblinker bereits am Auto sind, dann darf man die auch nicht entfernen. Also im Prinzip darf man wohl keine lichttechnischen Einrichtungen entfernen die verbaut sind...

So kenne ich es auch, was schon dran ist muß auch dran bleiben.
 
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Dickie

Gast im Fordboard
Müssen dran bleiben, alle lichttechnischen Einrichtungen, die serienmäßig am Fahrzeug vorhanden sind, sind Bestandteil der BE. Blinker müssen eine gewisse seitliche Abstrahlung haben, damit das Fahrzeug als Abbieger erkennbar ist.

Eine Austragung ist nur nach einem Lichtgutachten machbar, aus dem hervorgeht, dass die verbleibenden Blinker entsprechend der EU-Vorschrift ...bla..bla...bla.und das wird teuer.

Du kannst die aber durch Außenspiegel mit Blinkereinsätzen (mit E-Zulassung) ersetzen oder durch andere "hübschere" Seitenblinker mit E-Zulassung ersetzen.

Seit 1.1.05 gelten erheblich verschärfte Vorschriften und alles was bis zum 31.12.04 noch möglich war, geht jetzt leider nicht mehr so einfach. Eigentlich ist alles noch weiterhin möglich, nur was bisher eine Prüfingenieur "Kraft seiner Hose" (Ausbildung, Studium, Weiterbildungen) allein bestätigen durfte, muss jetzt mit Gutachten, Diagrammen und Tests zusätzlich bewiesen sein.
 
P

PumaRic

Gast im Fordboard
oh.. da seh ich auch schwarz für die Eintragung meiner Rückleuchten :mauer
 
P

PumaRic

Gast im Fordboard
nein. ich hab die so angepasst und gespachtelt dass Hella-Modulleuchten reingehen. Alle mit E-Prüfzeichen... Abstrahlwinkel entspricht orginal...

Hier ein Bild von dem "Gerüst" wo die Leuchten drin sitzen dann.
 
D

Dickie

Gast im Fordboard
Müsste eigentlich problemlos gehen, Du hast zwar eine E-Leuchte verändert aber mit E-zugelassenen Einzelleuchten ausgestattet, wenn die Außenscheibe nicht getönt ist, dürfe es keinen Ärger geben.
 

tlo-style

Haudegen
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hallo,

aber nebelscheinwerfer die original und serie sind/waren dürfte ich doch entfernen, oder?
nur um die verwirrung perfekt zu machen.

außerdem beschäftigt mich die sache mit dem abstrahlwinkel, da es den golf2 z.b. serienmäßig auch ohne seitenblinker gab, und die blinker vorn in der stoßstange nur nach vorn abstrahlen.

und was macht der fahrer eines autos (z.b. e-klasse) der die blinker in den spiegeln hat?
kann der auch normale spiegel ohne blinker verwenden?

:rolleyes:

gruß tlo
 
D

Dickie

Gast im Fordboard
Original von tlo-style
aber nebelscheinwerfer die original und serie sind/waren dürfte ich doch entfernen, oder?
nur um die verwirrung perfekt zu machen.
Nebelscheinwerfer sind keine Pflichtausstattung, auch wenn sie serienmäßig vorhanden waren. Können "eintragsfrei" entfernt werden.



Original von tlo-style
außerdem beschäftigt mich die sache mit dem abstrahlwinkel, da es den golf2 z.b. serienmäßig auch ohne seitenblinker gab, und die blinker vorn in der stoßstange nur nach vorn abstrahlen.
Seitenblinker sind (waren) ab einem bestimmten Zeitpunkt vorgeschrieben. Daher gilt bei den "Dingern": waren sie serienmäßig dran, müssen sie auch dran bleiben, zwar nicht unbedingt die Serienteile, aber irgendwelche "E-zugelassenen" schon.


Original von tlo-style
und was macht der fahrer eines autos (z.b. e-klasse) der die blinker in den spiegeln hat?
kann der auch normale spiegel ohne blinker verwenden?.
Kann auch andere (E-zugelassene) Spiegel ohne Seitenblinker benutzen, nur muss er dann Seitenblinker am Kotflügel vorn montieren und beim TÜV umtragen lassen. Vorgeschriebene Einbaumaße, besonders die mindesthöhe über Fahrbahn Höhe beachten.


Grundsätzlich bei Seitenblinkern: waren welche dran, müssen auch immer welche dran sein, waren keine dran, können welche montiert werden und später auch wieder entfernt werden. Es kommt nicht auf den Fahrzeugtyp an, sondern ob die Dinger serienmäßig verbaut waren oder nicht. Gleiches gilt auch für das z.B.: dritte Bremslicht, Nebelschlußleuchte, ... Das ist alles "irgendwann mal" Pflicht geworden und musste dann auch in laufender Produktion an vorhandenen Neufahrzeugen angebaut werden.
 
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