Scheinwerfer Vor-Facelift / Facelift

hoddel

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Hallo Leute,

habe festgestellt, daß bei meinem Mondeo am rechten Scheinwerfer die Halterung abgebrochen ist (da wo der Blechstreifen eingeschoben wird). Da ich mal annehme, daß der originale Scheinwerfer unbezahlbar ist (Scherzle), hab ich mich mal auf Ebay umgesehen... Da werden die Scheinwerfer zwischen 52.- und 90.- EUR angeboten, also erträglich. Allerdings schreiben die meisten bei Baujahr "bis 2003" oder "bis 2005" dazu und das wirft die Frage auf, ob die Scheinwerfer vom Vor-Facelift anders sind als die für's Facelift Modell (ich habe einen 2007er Kombi)? Oder ist das Humbug und kann ich die angebotenen genauso benutzen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten? (Die meisten scheinen keine LWR zu haben, kann ich die von meinem bestehenden Scheinwerfer umbauen?)

Mit bestem Dank, Markus
 

stab23

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Also wenn der äußere Halter bricht muß der komplette SW (oder mindesten der hintere Gehäuseteil) gewechselt werden, bricht innen etwas ab, dann reicht auch ein anderweitig defekter SW, da man die Halterung abschrauben kann. Ansonsten wäre mir nicht bekannt, das es beim MK3 andere Bauarten gab, selbst bei Xenon ist das Gehäuse, bis auf den hinteren Deckel, identisch.
 

hoddel

Grünschnabel
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@EsCaLaToR: Mein Auto ist ein Jahreswagen und beim Kauf habe ich wohl nicht genau genug geschaut, leider... Dürfte jetzt schwierig werden, wenn ich nach 4 Monaten daherkomme und einen neuen Schweinwerfer haben will - zudem auch leichte Merkmale einer "Feindberührung" vorhanden sind (aber nicht von mir!)

@stab23: Danke für die Info. Es ist tatsächlich der äußere Halter gebrochen, brauche also einen neuen Scheinwerfer. Habe auf Ebay auch einen mit Stellmotor gefunden, werde mir den mal kaufen. Wenn's dann doch der falsche war, muß ich ihn halt wieder zurückgeben... Habe mir auch fast gedacht, daß es bei den Scheinwerfern keine Unterschiede gibt, aber ich bin halt immer vorsichtig, wenn das Baujahr in der Beschreibung nicht paßt...

Ciao, Markus
 
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@EsCaLaToR: Mein Auto ist ein Jahreswagen und beim Kauf habe ich wohl nicht genau genug geschaut, leider... Dürfte jetzt schwierig werden, wenn ich nach 4 Monaten daherkomme und einen neuen Schweinwerfer haben will - zudem auch leichte Merkmale einer "Feindberührung" vorhanden sind (aber nicht von mir!)
Ciao, Markus
ich würde es versuchen. in der sachmängelhaftung gibt es in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr, d.h. der händler muss nachweisen, dass der mangel bei übergabe nicht bestand. also einfach freundlich nachfragen. vielleicht lässt er sich drauf ein. ist bei so einer sache natürlich schwieriger, wenn eine "feindberührung" sichtbar ist.
 
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