Micojan

Eroberer
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Hallo.

Ich wollte mal fragen, ob jemand erfahrung damit hat, ob der Tüv etwas sagen kann, wenn ich mir im innenraum, den hebel von der gangschaltung kürze, um quasi den Schaltknauf tiefer zu setzen....
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen



Ich habe mal bei meinem Fiesta vor ca 15 Jahren das ganze um ca eine Schaltknaufhöhe gekürzt. War im Nachgang zwar Genial zu Schalten aber es war unbequem. Die haben sich schon was gedacht bei der Höhe des Knaufes.

Der Tüv hat damals nicht gesagt bzw es ja nicht bemerkt...die fahren ja schließlich nicht mit dem Auto, also warum sollen die Sinnlos im Stand im Getriebe rumrühren ?!?

Also ich denke nicht das es Theater gibt.....
 

der_ast

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Muss der TÜV nicht seit kurzem auch eine 15-minütige Probefahrt machen, um die ganzen Assistenzsysteme auf Funktion zu überprüfen?

ng
Alex
 

der_ast

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bilde mir ein, hier nämlich was diesbezügliches gelesen zu haben ... war - glaube ich - im Escort-Board ... da ging es um die LWR und im Zuge dessen wurde das behauptet. Naja als Schluchtenschei**er kenn ich die germanischen TÜV-Vorgaben nicht so genau ;)
 

RedCougar

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[offtopic]
Wavemaster schrieb:
In Deutschland nicht !
Doch, seit 07.2012 ist auch in Deutschland die Probefahrt (ohne Zeitvorgabe) mit mind. 8 km/h Pflicht. Es werden dabei Lenkrad- und Bremsfunktionen geprüft. Es soll damit sichergestellt werden, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.

Mein Cougar war grad letzten Monat zum TÜV ;)[/offtopic]

Eine Schaltwegverkürzung (oder auch Kürzen des Originalschalthebels) ist im Übrigen nicht TÜV-relevant.
 
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