Reifengröße passend zur ABE der Felge, trotzdem TÜV?

L

Last Rites

Gast im Fordboard
Hallo Leute.

Ich habe schon einige Themen durchforstet aber keine genauen Infos bekommen.

Ich habe mir schicke Alu´s, Alutec Nitro in Größe 8 x 18, geholt und aus dessen ABE eine passende Bereifung ausgesucht. Die Reifengröße ist 215/40 R18.

Nun ist laut meiner Zulassung nur eine Reifengröße von 205/55 R16 zulässig.

Muss ich jetzt mit den neuer Reifen bzw. Rädern zum TÜV/DEKRA oder kann ich mich auf die ABE der Felgen berufen? Was würde diese Eintragung evtl. kosten?


Noch neben her:

Ich habe mir die Hankook Ventus K104 als Reifen ausgesucht, hat schon jem. Erfahrung mit denen (Verschleiß, etz. blabla)?



Schon mal Danke für eure Hilfe .. Grüße
 
P

Peter

Gast im Fordboard
Wenn es wirklich eine ABE ist, dann reicht es aus, wenn du die ABE im Fahrzeug mitführst und auf Verlangen vorlegen kannst.
Ist es aber ein Gutachten §19.3 dann musst du die Räder vom Tüv o.ä. abnehmen lassen. (Kosten ca. 35-40€)

Gruß P.
 

cougarblue

Triple Ass
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hi, die ABE der Felgen hat nichts mit den Reifen zu tun, dort wird nur aufgeführt welche Reifen auf der Felge zulässig sind. Falls die gewählte Reifengrösse nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist sie eintragen zu lassen, war bei mir genauso.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen....

Was hast du für ne Fahrzeugschein ? Nen Alten oder schon den Neuen ?

Wenn du den Neuen hast, da steht nur noch eine Reifengrösse drin,unzwar von den Reifen, die drauf waren bei der Anmeldung.

Das ist die neue EU Norm. Sprich es ist ein Freifahrtsschein für alle Autofahrer. Jetzt kann sich jeder Reifen drauf machen, wie er lustig ist.

Bei einer Fahrzeugkontrolle, steht der Polizist in der Beweispflicht dir das nachzuweisen, ob du die Reifen fahren darfst.
Und er wird es sich verkneifen, stundenlang Kataloge zu Blättern .


MFG
Ronnymondy
 
L

Last Rites

Gast im Fordboard
Ich habe noch einen alten Fahrzeugschein aber unter der Ziff. 20-23 nur eine Reifengröße.
Bei den Bemerkungen steht zu Ziff. 20-23: auf Felge 6.5J x 16H2, ET 52.5mm

Da ist eine Eintragung wo doch besser, eh mir die Potzilei dumm kommt.
 
P

Peter

Gast im Fordboard
Original von cougarblue
hi, die ABE der Felgen hat nichts mit den Reifen zu tun, dort wird nur aufgeführt welche Reifen auf der Felge zulässig sind. Falls die gewählte Reifengrösse nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist sie eintragen zu lassen, war bei mir genauso.

annähernd so war es bisher, das stimmt.
aktuell regelt die neue EU-Verordnung das so, dass die ABE der Felgen ausreicht.
Denn erstens sind in der ABE nur Reifengrößen enthalten, die auf dem jeweiligem Fahrzeugtyp ohne Tüv-relevante Auflagen getestet wurden... und zweitens ist ein Betrieb der Felgen ohne den passenden Reifen kaum möglich.

Diese Regelung erlaubt, dass neuerdings auch große Räder ab 17 Zoll mit ABE verkauft werden können.

im Fall von Last Rites vermute ich allerdings, daß es sich nicht um eine ABE, sondern um ein Tüv-Gutachten nach §19.3 handelt, welches die Vorführung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen zwingend vorschreibt...

so long... Gruß P.
 
L

Last Rites

Gast im Fordboard
Ich hab nochmal bei der Werkstatt vorbei geschaut un mir die ABE durch gelesen. Das steht in der Kopfzeile: TÜV-Gutachten zur ABE *blabla* nach §22.0.

Ist das jetzt eine reine ABE?
 

MarkusH

Foren Gott
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Original von Ronnymondy
Wenn du den Neuen hast, da steht nur noch eine Reifengrösse drin,unzwar von den Reifen, die drauf waren bei der Anmeldung.

Das ist die neue EU Norm. Sprich es ist ein Freifahrtsschein für alle Autofahrer. Jetzt kann sich jeder Reifen drauf machen, wie er lustig ist.

So nicht richtig...

Ich habe auch einen neuen Fahrzeugschein und bei mir sind sowohl 195/60R15 (Serienbereifung) als auch die 225/40R18 eingetragen...

Eine zusätzliche Reifengröße ist weiterhin nach §19.3 einzutragen...
 
P

Peter

Gast im Fordboard
Original von Last Rites
Ich hab nochmal bei der Werkstatt vorbei geschaut un mir die ABE durch gelesen. Das steht in der Kopfzeile: TÜV-Gutachten zur ABE *blabla* nach §22.0.

Ist das jetzt eine reine ABE?

Nein! :frown:
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen...


<MarkusMondeo>

Es brauch nur noch eine Reifengrösse drinstehen.Alles andere is freiwillig bzw kann nachträglich eingetragen werden.

Das heisst,wenn ich ein Auto zulasse, wo momentan 165iger Winterreifem drauf sind, dann stehen die normal nur drin im FZS.
Egal ob die Sommerreifen 195iger sind oder noch grösser.

Wie schon gesagt, stände der Polizist in der Beweispflicht...

Ganz einfach aus dem Grund, weil sich meine Frau ein Auto gekauft hat, das mit Wintereifen drinsteht im FZS. Aber die Sommerreifen eine ganz andere Grösse haben, die nicht drinsteht. Da hab ich sofort beim Tüv angerufen und gefragt. Aussage: FZS EU Norm nur noch eine Grösse. Zur Sicherheit, kann man den alten entwerteten FZS mitführen wo die grösse der Sommerreifen noch drin steht,um keine unannämlichkeiten zu bekommen bei einer Fahrzeugkontrolle.


MFG
Ronnymondy
 

Ronnymondy

Kaiser
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P.S. mein FFH hat Sommereifen auf seinem Fabrikneuen Mondeo, die garnicht drinstehen im neuen FZS.

Und der wird mit Sicherheit nichts Illegales Treiben.


MFG
 
M

mk2fly

Gast im Fordboard
Original von Last Rites
Die Reifengröße ist 215/40 R18.

Müsste das nicht eher nur 215/35R18 sein? Weil mit 40er Querschnitt müsstest du den Tacho neu einstellen lassen. Oder hast du nen St200?
 

crick

Jungspund
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Hallöchen zusammen,

War eben beim TÜV und habe neue Reifen eintragen lassen (Eintragen heisst ein vom TÜV begutachtetes Dokument mitführen, keine neue Zulassung)

alt: 205/55R16 neu: 215/45R17.

Aus Interesse hab ich mich erkundigt, ob diese Eintragung auch mit den neuen EU-Papieren nötig ist. Es wurde mir hundertprozentig versichert, dass bei Montage neuer Reifendimensionen immer eine Eintragung in der Zulassung notwendig ist. D.h. größere Felgen müssen immer beim TÜV vorgeführt werden auch wenn die neuen Reifendimensionen im Gutachten aufgeführt sind. Außer: Wenn eine Befreiung von der Eintragungspflicht ausdrücklich im Gutachten vermerkt ist. War bei mir leider nicht so ?(
 
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