Hi,
mein Schwager hat bei seinem W202 (C180) ein Sportfahrwerk eintragen lassen. Der Prüfer (GTÜ) hat dann gemeckert weil die montierte Reifengröße nicht im (neuen) FZ-Brief stand. So, dann hat mein Schwager die Kopie des alten FZ-Briefes vorgezeigt wo die montierten Felgen eingetragen waren (aber nicht die Reifengröße!) und die ABE von den Felgen vorgezeigt. In der ABE stand die montierte Reifengröße drin, und somit wars i.O.
Jetzt frag ich mich, hat man da freie Auswahl von den Reifengrößen (Auflagen vorausgesetzt) die in der ABE stehen wenn die Felgen im FZB eingetragen sind? Hört sich für mich unglaublich an. Man muß doch jede Änderung bzw. Größe eingetragen haben, oder nicht? Oder könnte ich z.B. wenn ich 10 Reifengrößen in der ABE für die Felgen stehen habe und die Felgen selbst eingetragen sind, die Reifengrößen wechseln wie ich lustig bin (Auflagen vorausgesetzt)?
Bin etwas verwirrt über den geschehenen Vorgang.........
mein Schwager hat bei seinem W202 (C180) ein Sportfahrwerk eintragen lassen. Der Prüfer (GTÜ) hat dann gemeckert weil die montierte Reifengröße nicht im (neuen) FZ-Brief stand. So, dann hat mein Schwager die Kopie des alten FZ-Briefes vorgezeigt wo die montierten Felgen eingetragen waren (aber nicht die Reifengröße!) und die ABE von den Felgen vorgezeigt. In der ABE stand die montierte Reifengröße drin, und somit wars i.O.
Jetzt frag ich mich, hat man da freie Auswahl von den Reifengrößen (Auflagen vorausgesetzt) die in der ABE stehen wenn die Felgen im FZB eingetragen sind? Hört sich für mich unglaublich an. Man muß doch jede Änderung bzw. Größe eingetragen haben, oder nicht? Oder könnte ich z.B. wenn ich 10 Reifengrößen in der ABE für die Felgen stehen habe und die Felgen selbst eingetragen sind, die Reifengrößen wechseln wie ich lustig bin (Auflagen vorausgesetzt)?
Bin etwas verwirrt über den geschehenen Vorgang.........