Reifengröße ohne Eintragung wenn Felge im FZB steht und ABE vorhanden ist?

T.Held

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Hi,

mein Schwager hat bei seinem W202 (C180) ein Sportfahrwerk eintragen lassen. Der Prüfer (GTÜ) hat dann gemeckert weil die montierte Reifengröße nicht im (neuen) FZ-Brief stand. So, dann hat mein Schwager die Kopie des alten FZ-Briefes vorgezeigt wo die montierten Felgen eingetragen waren (aber nicht die Reifengröße!) und die ABE von den Felgen vorgezeigt. In der ABE stand die montierte Reifengröße drin, und somit wars i.O.
Jetzt frag ich mich, hat man da freie Auswahl von den Reifengrößen (Auflagen vorausgesetzt) die in der ABE stehen wenn die Felgen im FZB eingetragen sind? Hört sich für mich unglaublich an. Man muß doch jede Änderung bzw. Größe eingetragen haben, oder nicht? Oder könnte ich z.B. wenn ich 10 Reifengrößen in der ABE für die Felgen stehen habe und die Felgen selbst eingetragen sind, die Reifengrößen wechseln wie ich lustig bin (Auflagen vorausgesetzt)? :D

Bin etwas verwirrt über den geschehenen Vorgang......... :rolleyes:
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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Reifengrößen dürfen nur gefahren werden die auch in den Zulassungspapieren ob alt oder neu eingetragen sind. Bei den neuen Papieren steht in der tat nur noch die Seriengröße drin, deshalb den alten Brief in Kopie oder als Original im Fahrzeug mitführen wo diese drin stehen. Ansonsten gibt es probs bei einer anstehenden Tüvprüfung oder wenn die Rennleitung mal rauswinkt. Alles klar....?
 

T.Held

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Jau, so hab ich das auch in Erinnerung, deswegen wundere ich mich ja wie das abgelaufen ist.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Letztens bei der Zulassungstelle sagten sie mir, dass ich beim neuen Brief nichts weiter brauche und mir nachgewiesen werden muss, dass ich die Falschen Felgen/Reifen drauf hab.

Außerdem hat ja nicht jedes Auto einen alten Brief und in den alten, nicht mehr gültigen kann man auch nichts mehr eintragen.
Oder wie siehts da aus ?
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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wenn die neuen Papiere für das Auto früher erstellt wurden, sprich die Reifen standen noch nicht im alten Brief wird in der tat die Reifengröße im neuen Schein eingetragen. Logisch oder?
 

dridders

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Also, es darf gefahren werden:
Jede Reifengröße die vom Hersteller geprüft/freigegeben ist. Diese wird (bis auf eine) nicht in den neuen Papieren eingetragen! Im Zweifel können sowohl grüne als auch TÜV aus der ABE des Fahrzeugs ersehen dass sie legal ist. Jede andere Reifengröße, die nicht Teil der Fahrzeug-ABE ist, MUSS eingetragen werden, sowohl bei alten als auch bei neuen Papieren. Bei der Umschreibung von alten auf neue Papiere MUSS diese von den alten in die neuen Papiere übernommen werden. Ein mitführen vom alten Brief ist keinesfalls notwendig, allerhöchstens hilfreich wenn eine Seriengröße gefahren wird, die da drin steht, um ein Nachfragen beim Hersteller zu vermeiden und somit Zeit zu sparen.
 

T.Held

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Original von dridders
Im Zweifel können sowohl grüne als auch TÜV aus der ABE des Fahrzeugs ersehen dass sie legal ist. Jede andere Reifengröße, die nicht Teil der Fahrzeug-ABE ist, MUSS eingetragen werden, sowohl bei alten als auch bei neuen Papieren.
Meinst du mit FZ-ABE in dem Fall die ABE der Felgen? Ist es dann doch wurscht was ich draufziehe, solange mein Fahrzeug in der ABE mit der Reifengröße aufgelistet ist? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden....... ?( Das währ ja fast schon ein Freibrief damit man die Felgen/Reifen nicht mehr eintragen muß..........weil ja ne ABE für die Anbauteile vorhanden ist und das FZ drin steht. ?(
 

dridders

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Nein, die Fahrzeug ABE. Auch der Wagen selber hat eine ABE (auch wenn du die nicht in die Hand bekommst sondern die beim Hersteller, also bei uns Ford, liegt). Wenn in der ABE der Felgen dein Auto aufgelistet ist, dann ist das soweit schön... aber bedeutet gar nichts, wenn die Reifengröße weder in deinen Papieren steht, noch in der Fahrzeug-ABE. Sie muss praktisch teil deiner Fahrzeug-BE sein. Alles was da nicht drin ist, das muss auch begutachtet werden, hier sind ja meist auf Auflagen im Spiel, wie Freigängigkeit prüfen etc. Die Freigaben von Ford für andere Reifengrößen, die man für einige Felgen bekommt, gelten auch nur deshalb, weil sie z.B. nachträglich in die Fahrzeug-ABE eingeflossen sind. Sie gelten auch normal lediglich bei einem Serienfahrzeug! Sobald eine Tieferlegung ins Spiel kommt sagt Ford auch "muss begutachtet werden" und somit eingetragen.
Viele denken leider heute, durch die neuen Papiere dürften sie fahren wozu sie lustig sind. Damit werden sie aber noch gewaltig auf die Nase fliegen, wenn sich bei den Grünen erstmal rumgesprochen hat, wie die neuen Papiere zu handhaben sind. Der Nachweis, das man eine gewisse Reifencombo nicht fahren darf ist da nicht schwer zu erbringen: eine Nachfrage beim Händler bzw. nachschauen in einer lokalen Datenbank, die sie sich sicher anlegen werden, ein Blick in die Papiere, und wenn in keinem von beiden was zu finden ist eine Mängelkarte oder schlimmeres.
 

T.Held

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Gut, dann ist das ja wie gehabt, als noch die alten Fahrzeugpapiere aktuell waren.
 
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