Original von Fordpaule
Hallo,
ich bin zwar nicht vom Fach, aber so viel meine ich zu wissen: Die sogenannte "Mischbereifung" ist erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Dimensionen und Bauart der Reifen den Anforderungen in den -Fahrzeugpapieren entsprechen müssen und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorhanden sein muss. Nur wer das nicht beachtet, riskiert den Versicherungsschutz.
Ungleiche Reifen sind allerdings ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko. Wenn sich die Reifen auf einer Achse in wesentlichen Eigenschaften wie Größe, Breite oder Profilbeschaffenheit voneinander unterscheiden, werden die Brems- und Seitenkräfte nicht gleichmäßig übertragen (u.a. verlängert sich der Bremsweg), die Reifen haben andere Laufeigenschaften und erhitzen sich je nach Gummimischung unterschiedlich.
Erlaubt ist - so weit ich weiss - sogar ein Gemisch von Winterreifen vorn und Sommerreifen hinten. Die Reifen haben unterschiedliche Brems- und Seitenführungseigenschaften, was man im normalen Fahrbetrieb kaum merkt, aber bei harten Bremsmanövern oder hohem Tempo und Kurvenfahrten bricht das Fahrzeug schnell mal aus. Auch ABS ändert daran wohl nichts.
Also: Nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, ist auch empfehlenswert. Die gesetzliche Regelung ist die absolute Untergrenze, ab der man quasi eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb mit dem Fahrzeug nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen darf. Wie viel Risiko man in Hinsicht auf sich selbst eingehen will, muss jeder selbst entscheiden.
Gruß Jörg

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