Polizei lässt Auto offen - Ich setz mich rein...

rAm

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Hey,
hab kürzlich beobachtet, dass das Gesetz neben mir ausgestiegen ist und einfach den wundervollen Dienstwagen nicht abgeschlossen hat. Die sind dann irgendwo in die Stadt gelaufen. Was würde es denn (wenn überhaupt) für rechtliche Konsequenzen für mich geben, wenn ich mich einfach in denen Ihr Gefährt reinhock? Also nicht darin machen oder sonstigen Unfug treiben, einfach nur da sitzen und warten bis sie wieder kommen. Wäre eine mortz gaudi... :applaus

Grüße Martin
 

Baumschubser

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Was sie mit dir machen, kann ich nicht sagen.

Fakt ist aber, dass sie selber sich sogar strafbar machen, indem sie eine Straftat (hier u.a. Diebstahl) begünstigen. Machst du das nämlich und der Schnittlauch findet dein offenes Auto, dann schleppen die das ab und du darfst abschleppen und sicherstellen löhnen und ne Anzeige kassierst du oben drauf. Wenn die das aus Versehen machen, dann ok, kann jedem mal passieren. Machen sie es aber absichtlich bzw. bewusst, dann ist es prätzblöd.
 

der_ast

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Ich würd den Blödsinn sein lassen. Am Ende fehlt irgendwas und Du bist schuld. Abgesehen davon: wenn Du Dein Gartentor/Haustor unversperrt lässt und es betritt jemand unbefugt Deinen Garten/Dein Haus, kannst Du ihn wegen Besitzstörung/Hausfriedensbruch klagen. Ich denke, dass es bei einem Auto nich viel anders sein wird ;)

ng
Alex
 

Ronnymondy

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Baumschubser schrieb:
Wenn die das aus Versehen machen, dann ok, kann jedem mal passieren.
Das ist Richtig. Aber wie bekannt ist, Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Davon ab, währe es sogar eine Verletzung der Dienstvorschrift bzw ein Verstoß gegen die Dienstanweisung.

Du hättest dir den Spass machen müßen und die Polizei anrufen sollen.

Woher willst du wissen, das die Ihr Auto nicht abgeschloßen haben ? Es gibt Auto´s, da siehst nichts und hörst du auch nichts...is ja nicht so wie beim Mondeo, das man noch auf hundert meter hört obs zu ist oder nicht.
 

rAm

Eroberer
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Ronnymondy schrieb:
Woher willst du wissen, das die Ihr Auto nicht abgeschloßen haben ? Es gibt Auto´s, da siehst nichts und hörst du auch nichts...is ja nicht so wie beim Mondeo, das man noch auf hundert meter hört obs zu ist oder nicht.
Also komm schon, wenn ich direkt daneben steh und es nicht drum herum leise ist, dann hörst du bei jedem Fahrzeug ob er abschließt oder nicht. Und bei dem Polizei - Fahrzeug das blinken beim Abschließen raus zu programmieren macht auch kein Sinn.


Das machen die hier aber immer so. Andere haben das jetzt auch schon beobachtet.
 

Achim

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Lass es besser bleiben.

DIe werden nicht amüsiert reagieren und was hast davon ? Absolut nixx !
 

schütze211

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wie der ast oben schon beschrieben hat Besitzstörung/Hausfriedensbruch daher das es sogar ein statts fahrzeug ist kannst du auf jedenfall mit schönen problemen rechnen die können auch sagen wenn du da drinne nur sitzen würdes das du versucht hättes angeblich den wagen zu stehlen und auch einmal kloppen die auf dich herum mit deren knöppeln
 

Ronnymondy

Kaiser
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rAm schrieb:
... dann hörst du bei jedem Fahrzeug ob er abschließt oder nicht.
Schließ mal nen Porsche ab....ich latsche immer wieder zurück im mich zuvergewissern ob das Teil abgeschloßen ist.(Nicht meiner sondern vom Chefe) Da hörste nur was wenn du mit dem Ohr direkt am Schloß klebst. Der QUITTIERT auch nicht mit blinken. Aber das spielt ja auch keine Rolle jetzt.

Aber wenn du daneben standest und gesehen hast, das die Ihre Kutsche nicht abgeschloßen haben, dann hättest du sie ja zurück pfeiffen können mit dem Hinweis......
 

Baumschubser

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Man könnte natürlich die Drehorgel aufm Dach anmachen. In der Überlandlautstärke ist dem Fahrzeug mitten in der Stadt die Aufmerksamkeit ganz sicher. Das ist nur ein Drehknopf, drehen und rausziehen. :popcorn :popcorn :popcorn
 

C-Maxe

Haudegen
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Nein, Besitzstörung ist es keine, da wenn er wieder aussteigt, er den Grünen nicht die Nutzung des Autos vorenthält. D.h., solange keiner wegfahren will, keine Besitzstörung.

Und Hausfriedensbruch, da steht es schon im Namen, hat irgendwas mit eigenem Grund und Besitz zu tun, mit welchem man ja normalerweise nicht herumfahren kann. Ausnahme sind Autos des diplomatischen Corps, die gelten als staatliches Hoheitsgebiet.
 

Baumschubser

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Den Schlüssel werden die ja hoffentlich mitnehmen. Wenn nein, könnte man die Karre auch verriegeln und den Schlüssel auf dem nächsten Revier abgeben. Das gibt mehr Alarm als die Drehorgel auf dem Dach.
 

Dierk-mit-E

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Moin !

Der Thread ist zwar schon ein bißchen älter, aber ich auch und habe ihn erst heute gefunden.

Sonst habt Ihr aber keine Probleme, ja ? Und Ihr macht auch alles richtig im Leben, genau.
Und Polizisten sind alles Idioten, keine Menschen, stimmt, ich vergaß.

Und weil die mal das Auto offen gelassen haben, geht die Welt unter.

Eure Sorgen möchte ich haben....... :eek :nein :wut
Aber wenn ein Kindermörder 3000 Euro Schmerzensgeld bekommt, weil man den Ort des Verstecks "herausfoltert", daß ist dann o.k.
(Vergleich hinkt, aber egal, fiel mir gerade so ein.....daß es wichtigere Dinge gibt).

Dierk
 

der_ast

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Ich glaube nicht, dass hier jemand die Polizisten als Nichtmenschen bezeichnet, denn jeder hier weiss, dass in der Uniform ein Mensch steckt. Du kannst aber niecht abstreiten, Dierk, dass wir Einsatzlenker eine Vorbildwirkung haben und von den Augen der Bevölkerung nun mal kritischer beobachtet werden.
Die Frage sollte hingegen eine prinzipielle sein: wie sieht das rechtlich aus, wenn jemand sein Auto nicht abschliesst? Welche Konsequenzen drohen demjenigen, der dann ins Auto reingreift bzw. sich reinsetzt?

ng
Alex
 

Dierk-mit-E

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:)

Nichtsichern eines Fahrzeuges: 20 Euro, abgeschleppt werden darf nur, wenn nicht sicherbare Wertgegenstände im Auto sind.
Der Pkw selbst ist laut Gerichtsurteil genug gesichert (Wegfahrsperre pp.) und darf nicht zur Eigentumssicherung abgeschleppt werden.

Hineinsetzen in einen Pkw: "Grober Unfug" :) bzw. ich sage mal zu viel Freizeit und Langeweile.
Gegenstände mitnehmen: einfacher Diebstahl §242 StGB

KEINE grobe Fahrlässigkeit, somit auch über Teilkasko versichert.

Reicht das ?????

Und sieh meinen Post oben nicht als soooooooo ernst ! LOL

Dierk
 

der_ast

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Endlich eine vernünftige Auskunft zu diesem Thema.

Und Deine Kritik im oberen Beitrag ist ja trotzdem nicht von der Hand zu weisen, denn wie oft vergessen die Leute auf der Strasse, dass der bewegliche Kleiderständer der Uniform ein Mensch ist und dass die Fahrzeuge mit der tollen Lackierung und den blauen Joghurtbechern am Dach auch nur Autos sind, die an die Gesetze der Physik gebunden sind jnd keine Knight-Rider-Ausstattung haben :(
Da lob ich mir ein Forum, wie dieses hier, wo wir als Personen registriert sind und somit auch als solche betrachtet werden ...

ng
Alex
 

Achim

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Dierk-mit-E schrieb:
Der Pkw selbst ist laut Gerichtsurteil genug gesichert (Wegfahrsperre pp.) und darf nicht zur Eigentumssicherung abgeschleppt werden.

Sowas in der Art haben sie bei meinem mal machen wollen. Ich war "länger abwesend" (in HH) und mein
Wagen stand versehendlich offen auf dem P-Platz gegenüber vom Haus. Er war aber leer.

Ok das war nicht optimal - ich gebs zu.

Der Wagen neben meinem wurde aufgebrochen und in dem Zusammenhang prüfte man auch meinen.
Er wär auf einem überwachten P-Platz der Polizei, zu gesalzenen Tagessätzen "überführt" worden, hätte man niemanden erreichen können.
Nur meine Eltern konnten schlimmeres verhindern. Er wurde dann abgeschleppt auf ein Privatgrundstück für ~240€.
Mein Fehler - man sollte halt wenigstens tel. erreichbar sein ... für den Fall aller Fälle.



MfG
 

Dierk-mit-E

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@Ast

Danke für die Blumen :)

@Achim
Deswegen ist es immer sinnvoll, wenn man auf einen Zettel seine Handynummer in die Windschutzscheibe legt. Hier bei uns wird dann sogar dort angerufen, wenn der Pkw im Haltverbot steht, damit nicht unnötig abgeschleppt wird (Ausnahme Politessen, denen ist das "egal"). Abschleppen hier kostet "nur" 90,- Euro.....mit das Billigste in Deutschland.

Und wenn eine Scheibe eingeschlagen ist o.ä., wird natürlich aus Gefahrenabwehr abgeschleppt (Verletzungsgefahr anderer Personen, spielende Kinder pp.).

Sonnige Grüße...Dierk
 

Achim

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Ok - dann wars bei mir wohl auch zur "Gefahrenabwehr" und keine Eigentumssicherung.
Ich frag mich nur welche Gefahr abgewehrt werden musste. Mein Wagen war unverschlossen
und stand ohne Blessuren da. Wenn einer rein gewollt hätte, hätt er er nur am Türgriff ziehn müssen.
Wobei - wenn man sich ganz doof anstellt, kann man sich am Cougartürgriff schonmal einen Fingernagel abbrechen ...

Ich werd demnächst wohl umziehn müssen. Bei dir/euch isses billiger und die Polizei scheint auch netter zu sein :D
 

Baumschubser

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Dierk-mit-E schrieb:

Nein! :mua

Dierk-mit-E schrieb:
.......abgeschleppt werden darf nur, wenn nicht sicherbare Wertgegenstände im Auto sind.
Der Pkw selbst ist laut Gerichtsurteil genug gesichert (Wegfahrsperre pp.) und darf nicht zur Eigentumssicherung abgeschleppt werden.
Dierk-mit-E schrieb:
KEINE grobe Fahrlässigkeit, somit auch über Teilkasko versichert.
Wo kann man das nachlesen?
 

Baumschubser

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:ploed

Das mal vorneweg. :rofl

Die zweite meiner Fragen beantworte ich mal selbst. Die Teilkasko müsste tatsächlich zahlen. Grobe Fahrlässigkeit wirds wohl erst, wenn der Schlüssel gut sichtbar steckt oder gar der Motor noch läuft.
 

Achim

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Dierk-mit-E schrieb:
Urteil, eins von VIELEN, daher NUR als Beispiel:
Autofenster offen - Wagen abgeschleppt

Sack Zement !

Man sollte unsere Polizisten dringend mal zu 'nem Lehrgang schicken !
Ok - man kann auch nicht alles wissen - trotzdem sch....
wenn man wegen deren Unkenntnis Kosten anfallen.

Das Beste war ja, dass ich gerade mal 4 Std. später daheim einschlug und meinen Wagen vermisste.

Ok - kalter Kaffee - Schwamm drüber.
 

Baumschubser

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Die Masse der Polizisten ist gut drauf, einzelne Idioten gibts leider wie überall auch hier. Möglicherweise zählen da in der grenzenlosen Großkotzigkeit auch die dazu, die dort das Auto offen gelassen haben. Wir wissen es nicht.

PS @Dierk-mit-E: Es stecken viel mehr Leute in der grünen Uniform, als du denkst. :D
 

Achim

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Ellerbek
Soll die "Großkotzigkeit" mir gelten ?

Wenn ja, dann fass dich erstmal an den eigenen Bart !

Man echt - es war keine Absicht dass der Wagen offen stand.
Fehler machen alle, das is so. Von Ordnungshütern erwartet
man Sachkunde und Dierk (vom gleichen Verein) hat sie offenbar.

Beleidigend werden muss man deshalb aber nicht.
Denk da drüber nach und reiß dich zusammen.
Sei ein Mann - nimms mit Humor - das mach ich nicht anders.


MfG hihi, der Wotschi hat`s ausgebessert
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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@Baumi
LOOOOL...wo gibt es denn noch häßliche grüne Uniformen ? Igitt......
Und ja, ich weiß, es soll noch andere außer mir geben....muahahahaha.
Der zweite Link war doch absolut genial, oder ? :lol

@Achim
Alles weiß ich auch nicht. Die wichtigen Urteile suche ich mir auch selbst zusammen, das sagt einen eh keiner.
Selbst weiterbilden ist die Devise....auch in meinem Alter und wenn´s schwerfällt. :D
Ich versuche halt, alles "relativ" menschlich zu sehen. Wer mir nicht blöde kommt, hat absolut nichts zu befürchten, ich drücke auch mal alle Augen zu (inkl. Hühneraugen).
Einzige Ausnahme: Handy´s am Steuer und Parken auf Behinderten-Parkplätze.
Die ersten fahren total unkonzentriert, zu LANGSAM (der Horror für mich, ich hasse Schleicher !) und die zweiten sind rücksichtslos. Die werden auch ohne Vorwarnung abgeschleppt.
Gibt es auch ein Urteil zu.
Und ich glaube, Baumi meinte die "Kollegen", die den Wagen offen gelassen haben, nicht Dich...... Zitat: "weil DIE, die das Auto offen gelassen haben", kannst nicht Du gemeint sein.
Ach ja....Leute die mein -e- im Dierk vergessen, mag ich auch nicht. *GRÖHL*
Wenn ich schon so ein seltenes Exemplar bin, will ich auch geachtet und gepflegt werden. Aussterbende Rasse, Du verstehst. Hihi.

Also...keep cool, habt Euch wohl und schönes Wochenende.

Dierk :happy
 
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