Fiesta2003

Haudegen
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Hallo Leute

Ich hab mal eine Frage in der Hoffnung das weiß jemand.

Ich habe eine 50er. Mein Problem, wo darf ich damit parken, wenn keine gekennzeichnete Parkplätze da sind? Ich wohne an einer viel befahrenen Strasse. Hier gibt es zwar Parkbuchten, aber mit Parkscheibe mit max. 2 Stunden Parkzeit. Auf Geh-und Radwegen wird es zwar oft geduldet, aber verlassen tue ich mich nicht darauf. Wohin nun? Zur Zeit habe ich noch keine Garage, bin aber schon angemeldet (Warteliste). Aber irgendwo muß mein Roller ja stehen. Er ist auch angemeldet, weiß aber nicht was nun richtig ist. Ich habe mal einfach einen Polizisten gefragt, der mir sagte, da wo Autos parken dürfen, da darf ich auch parken. Ja aber wie gesagt, die Parkbuchten sind hier mit Parkscheibe. Kann ich gegen ein Knöllchen angehen? Wo soll ich sonst hin? Denn bis eine Garage frei wird, kann es noch dauern.

Mein Auto hat diesen Anwohnerparkausweis. Ist aber schlecht am Roller anzubringen.

Liebe Grüße, Martina
 

Baumschubser

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Für den Roller gelten analoge Regeln, da hatte der Polizeibeamte recht. Es gibt für Zweiräder diverse Einrichtungen, wo man Parkausweise, Kurzparkscheiben etc. anbringen kann. Einen Anwohnerparkausweis würde ich natürlich nicht am Moped anbringen, der wäre sicher nicht lange da. Für den ruhenden Verkehr ist allerdings hauptsächlich das Ordnungsamt zuständig und nicht die Polizei. Frag doch dort einfach mal nach, wie das bei dir im Ort gehandhabt wird, also ob das Parken aufm Gehweg geduldet wird, wenn noch genügend Platz ist oder nicht. Wenn du dann am Ende aber doch ein Knöllchen bekommst, musst du auch zahlen.
 
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wotschi

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Graz ist auch mit Kurzparkzonen usw. zugepflastert. Da brauchen aber ausschließlich 4-spurige Fahrzeuge eine Gebühr entrichten, bzw. eine Parkerlaubnis. Würde mal bei dir im Ordnungsamt nachfragen.
:idee
 

Baumschubser

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Das ist in Deutschland nicht so, hier müssen normalerweise auch Zweiradfahrer generell ein Parkticket haben, dürfen dann natürlich auch einen Parkplatz beanspruchen. Aufgrund knapper Parkplätze wird es lediglich vielerorts toleriert, wenn Motorräder und Mopeds irgendwo an der Seite abgestellt werden. Einen Anspruch hat man darauf nicht und wenn irgendwo das Ordnungsamt besonders scharf ist, dann gibts dafür (berechtigt) ein Knöllchen.
 
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MucCowboy

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Original von wotschi
Da brauchen aber ausschließlich 4-spurige Fahrzeuge eine Gebühr entrichten
Ähem, Du meinst 2-spurig, oder? Das letzte 4-spurige Fahrzeug, das ich kenne, war die Isetta. ;)

Grüße
Uli
 

Fiesta2003

Haudegen
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Mhhh ja ok. Danke erstmal Leute.

Aber ich wohne jetzt nun mal hier. Muss meine 50er nun mal irgendwo lassen. Wollte ihn gestern auf den Garagenhof hinterm Haus stellen, da hat ein älterer Anwohner schon ärger gemacht, es sei ein Privatgelände und er würde mich abschleppen lassen. Ich weiß nicht wohin damit. Ehrlich gesagt ist es mir auch zu gefährlich meine 50er an der Strasse stehen zu lassen. Hab ihn jetzt auf dem Gehweg stehen. Hab mal Bilder angehängt. Hoffe man siehts richtig.

Vielen Dank erstmal an Euch. Da kann ich nur hoffen das wir bald eine Garage bekommen. Und wenn ich meine Adresse auf dem Roller klebe? Dann müßten die ja wissen wohin der Roller gehört. Aber ich denke das wäre zu einfach.
 

Baumschubser

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An der Stelle würde ich es einfach mal drauf ankommen lassen. Eventuell würde ich die Kiste etwas weiter rechts (2m) hinter der kleinen Ecke abparken. Grundsätzlich behinderst du dort aber niemanden.

Und den alten Herrn (solche Vollpfosten gibts leider überall) kannst du abblitzen lassen. Beim abschleppen von Privatgrund muss erstmal einer vorstrecken und das wäre im Zweifelsfall er selber. Stellt sich dann raus, dass das abschleppen ungerechtfertigt war oder unangemessen, dann bleibt er auf den Kosten sitzen. Es ist nämlich fraglich, ob er von diesem Gelände überhaupt abschleppen lassen darf. Dazu ist nämlich nur der Eigentümer berechtigt oder falls vorhanden ein Wachdienst mit übertragenem Hausrecht bzw. auch ein Hausmeister.
 
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MucCowboy

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Original von Fiesta2003
Und wenn ich meine Adresse auf dem Roller klebe?
Das würde ich ganz sicher nicht tun, schon aus Gründen, nicht für JEDERMANN ersichtlich zu zeigen, wem das Teil gehört. Ein Ordnungsamt oder die Rennleitung bekommt es über das Kennzeichen sowieso heraus - wenn sie einen Anlass dazu haben.

Grüße
Uli
 

Fiesta2003

Haudegen
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War ja nur so ne Blitzidee :D. Dachte nur das die "Beamten" wissen das der Roller hier her gehört und kein fremder ist.

@Baumschubser: Danke für den Tip :sonne
Hab den Roller so gestellt, da ich ihn so im Auge habe. Bald fängt hier auch die Kirmes an und da überlege ich auch schon wo ich ihn hinstellen soll. Hatte auch mal eine Abdeckplane aber im moment nicht aufzufinden.

Puh hätte nicht gedacht das es so schwer werden würde. Ohne Garage oder Stellplatz ist man hier wohl aufgeschmissen. Ich suche aber dennoch weiter danach. Wer weiß wann wir hier an der Reihe sind (Warteliste).

Danke Leute!

Gruß Martina
 

Baumschubser

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Hast du mal mit dem Vermieter geredet? Eventuell stellt er dir eine kleine Fläche auf dem Innenhof zur Verfügung o.ä. So ein Moped nimmt doch nicht viel Platz weg.

Da bin ich ja richtig froh, dass ich einen eigenen Stellplatz habe, die Zufahrtstraße ebenfalls unser (gemeinschaftliches) Privateigentum ist und ich außerdem in nur 5 Minuten Fußweg noch eine eigene kleine Garage besitze als Winterquartier für mein Moped. Sowas ist hier glücklicherweise kein Problem, für die Garage habe ich schlappe 250€ bezahlt und dazu kommen gerade mal 70€ Pacht im Jahr fürs Grundstück, wo die drauf steht. :D
 

Fiesta2003

Haudegen
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Ja den haben wir auch gefragt. Der Vermieter sagte, das hinten wäre ein Garagenhof, für uns nicht nutzbar. An der Hauswand, wo ich den Roller hinstellen wollte, verscheuchte mich ja dieser Anwohner. Obwohl meine 50er wirklich nicht viel Platz in Anspruch nimmt. Aber was soll ich schon machen. So wichtigtuer gibt es überall.

Na ja suche geht weiter ;)
 
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wotschi

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Ähem, Du meinst 2-spurig, oder? Das letzte 4-spurige Fahrzeug, das ich kenne, war die Isetta. ;)

Grüße
Uli

Nööö, üblicherweise nennt man Mopeds/Motorräder 2-spurig und Pkw's 4-spurig. Wohl wegen der Räderanzahl - sonst wüßte ich auch nicht warum. Hat man uns irgendwann mal so beigebracht. Verstanden habe ichs aber nicht so richtig, weil ein Moped macht eine und ein Pkw zwei Spuren. :rolleyes:
 

Fordpaule

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Motorräder ohne / mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz, es ist lediglich eine Motorrad-Vignette zu entrichten. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. TRIKES) gelten als Pkw. PKW gelten als zweispurige KFZ.

Quelle: www.öamtc.at

:idee
 

Fiesta2003

Haudegen
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Hallo nochmal,

jetzt schaut Euch das an. Hab mal 3 Bilder dabei. 1x mit 2 weiteren Autos die einfach auf dem Bürgersteig stehen. Und bei den anderen beiden Bildern steht auf einmal ein Anhänger da der normalerweise nicht da steht. Normalerweise steht der bei den Nachbarn gegenüber hinterm Hof. Bestimmt nur damit ich meinen Roller da nicht hinstellen kann. Aber vielleicht bilde ich es mir auch nur ein. Nur der Anhänger steht da normalerweise nicht. Hab mich einfach daneben gepflanzt :D

Ich glaub ich geh wirklich mal zur Stadt und frage dort nach ob es eine möglichkeit gibt, legal auf den Seitenstreifen zu parken. Irgendwo muß ich ihn ja stehen lassen. Kann den Roller schlecht eine Etage hochschleppen und bei mir auf die Dachterasse stellen. Leute, Leute es ist nicht einfach hier.

Aber ich nehme es mit Humor :mua

Gruß Martina
 

Baumschubser

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Sind diese Flächen dort zwischen den Bäumen reguläre Parkplätze? Das war ja oben auf den Bildern erst nicht zu erkennen. Aber da wo du jetzt stehst, ist es noch besser. Hunter den beiden Bäumen kann keiner ein Auto oder diesen Hänger hinrangieren. Und du bekommst dein Moped auch immer aus dieser Lücke raus. Frag trotzdem mal nach, kostet ja nix.
 

Fiesta2003

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Nein sind keine Parkplätze. Gehört zum Gehweg. Deshalb wundert es mich ja auch. Nur wenn die ein Knöllchen bekommen, werde ich bestimmt auch eins kriegen. Mir ist es zwar nicht wohl dabei meinen Roller hier so zu parken, aber im moment geht es nicht anders. Langfinger und Bekloppte die sich auch mal da drauf setzten oder was zerstören gibt es bekanntlich überall. Damit muß ich im moment leider leben. Auch das das Auto an der Straße stehen muß. Aber wir suchen ja schon ;)

Gruß

PS: Ich hab einfach mal eine E Mail an die Stadt geschrieben. Und das bekam ich als antwort:

Sehr geehrte Frau XXX,

die Straßenverkehrsordnung sieht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich den Fahrbahnrand vor. Das Abstellen von Rollern auf Gehwegen ist -unabhängig von der Frage einer etwaigen Behingerung- nicht zulässig (§ 2 der Straßenverkehrsordnung).

Verkehrszeichen, die das Parken am Fahrbahnrand einschränken, entfälten ihre Wirkung für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Roller.

Fragen zu einem evtl. gewünschten Anwohnerparkausweis für Roller beantwortet die Stelle, die bereits den Ausweis für Ihren PKW ausgestellt hat.


Das heißt dann nochmal 20 Euro für einen Ausweis für ein Jahr oder 40 Euro für 2 Jahre. Das haben wir zumindest für das Auto bezahlt. Aber leicht zu stehlen. Die Stadt macht es sich aber einfach, oder? Denn bei Verlust muss man immerhin 5 Euro zahlen.
 
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