Parken - Mindestabstand zu Grundstückseinfahrten?

tobiasbecker

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Hi,

wir haben seit ein paar Jahren schon das Problem, dass in unserer Straße (gerade breit genug für 2 PKW, eine Seite Bürgersteig, andere Seite Grünstreifen) haufenweise Autos stehen vom Pflegedienst unten an der Hauptstraße.

In Grundstückseinfahrten wird gewendet und die Autos parken auch sehr dicht an den Einfahrten, ich komme dank serienmäßiger Lenkeinschlagbegrenzer morgens um 5 kaum raus (bzw bei 10h Schichten morgen um 3 kaum rein) ohne in gefühlten 100 Zügen zu rangieren.
Hab mir bisher einmal den Radlauf hinten links an der Hausecke zermickt (komplette Seitenwand musste neu lackiert werden) und die Felgen sind auch total verkratzt vom gegenüberliegenden Bordstein.

Wie sieht das aus, gibt es einen Mindestabstand, den man zu Einfahrten einhalten muss (laut Nachbar angeblich 1,5m?)
 

der_ast

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Das Wenden in Deiner Zufahrt könnte (da bin ich mir aber nur zu 80% sicher) als Besitzstörung geklagt werden.
Die Frage, die sich mir stellt: wenn andere Deine Zufahrt zum Wenden benutzen können, sollte für Dich das Ein- und Ausfahren doch auch möglich sein, oder? :denk
Wie auch immer: Du hast mehrere Möglichkeiten, das Problem zu lösen:
1.) Bei der zuständigen Behörde eine Bodenmarkierung beantragen bzw. beantragen, dass Deine Auffahrtsrampe entsprechend verbreitert wird.
2.) Besitzstörungsklage für die in der Zufahrt sendenden Fahrzeuge einreichen - nach Möglichkeit mit Videobeweis.
3.) Rigoros anzeigen, denn Deiner Beschreibung nach bleibt die erforderliche Fahrbahnmindestbreite von 2,5m (?) nicht erhalten --> dort dürfte garkein Auto parken.
4.) Abschleppen lassen, denn Du wirst an der Zu- bzw. Wegfährt behindert.
5.) Fotos machen, die Stützpunktleitung der mobilen Hauskrankenpflege damit (sachlich und ruhig!) konfrontieren und Punkte 2.), 3.) und 4.) als logische Konsequenz ankündigen.

Attentione!
Die von mir genannten Möglichkeiten basieren auf meinem Wissen über das österreichische Recht und ich bin Sanitäter und kein Anwalt oder sowas!

ng
Alex
 

tobiasbecker

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der_ast schrieb:
Die Frage, die sich mir stellt: wenn andere Deine Zufahrt zum Wenden benutzen können, sollte für Dich das Ein- und Ausfahren doch auch möglich sein, oder? :denk

Kommt drauf an, wer gerade wo steht...
 

joema64

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Also die Mindestfahrbahnbreite, nicht zwingend 2,5 m, muss erhalten sein. Ja, man darf dort trotzdem parken. Jedoch so, dass ein blockieren nicht möglich ist. ((Versorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge müssen durchkommen)
Deine Einfahrt ist freizuhalten. Schau in den Bebauungsplan dort sind diese Angaben hinterlegt. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde/ Stadt. Trage dort unter dem Punkt Anwohnerfragestunde in der GV oder Ausschusssitzung des Bau, Wege,xxxx Ausschusses Dein Problem vor. Am besten Zeichnung und sachliche Schilderung der Situation. Meist Resultiert:
- Begehung
- Ausschußsittzung
- Markierungen
- Einseitiges Halteverbot.
 

RedCougar

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Positionier rechts und links deiner Zufahrt einen Findling auf dem Grünstreifen. Am besten natürlich mit Genehmigung der Gemeinde / Stadt ;)

In deine Einfahrt zum Grundstück kannst du beispielsweise eine Kette hängen. Ist zwar anfänglich etwas mühsam, aber nach einer Weile wirkt es normalerweise dauerhaft.
 

Cougarbabe

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Also Kette sollte auf jeden fall....das wirkt wirklich.

Da vorher das Thema Einsatzfahrzeuge war...sollten die die Einfahrt dann nicht auch so freilassen müssen, dass jederzeit ein großes Feuerwehrauto o.ä. In die Einfahrt kommen???
Also definitiv breiter als so^^
 

tobiasbecker

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Feuerwehr oder RTW muss nicht in die Einfahrt, es ist ein Stellplatz für bis zu 2 PKW, mehr nicht.
 

Dierk-mit-E

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Moin !

Alsooooooo...trotzdem muss Feuerwehr und RTW ungehinderten Zugang haben, und zwar zu jeder Zeit. Oder brennt es nur an bestimmten Wochentagen und Uhrzeiten ? :D

Diese Seite düfte auch allen "helfen", die mal schnell was nachlesen wollen (z.B. Parken gegenüber Grundstücksausfahrten..oder in meinem Fall: Geschwindigkeitsverstösse..LOL)

bkat_owi_01042013_pdf.pdf

Ist der offizielle Tatbestandskatalog für Deutschland in der neuesten Fassung.

Ansonsten gebe ich "Rechtsauskünfte" :lol nur per PN, nicht das mich noch ein Anwalt verklagt.
 
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