Orangenes Standlich erlaubt ?

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Lion

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Hi Leute !!

ich wollte bei meinem saphir escort gerne farbiges standlicht haben..ich denke das sieht an meinem auto gut aus..und da ich hier ine rgegend immer nen niegelnagel neunen7er BMW mit orangen standlicht rumdonnern sehe wollte ich mal wissen ob das erlaubt ist.? ;)
 
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fordfan75

Gast im Fordboard
NEIN!!!
Oder denkst weil BMW fahrer es haben ist es erlaubt :D :wow

Weiß ist erlaubt, sonst nix :D
:happy:
 

ArachnoVobicA

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Standlicht

Na dann misch ich mich doch gleich mal ein.
Ich hab ein UV-Standlicht, also in violett, das Highlight ist, das es auch weiß ist aber ich kann es umschalten, das funktioniert durch den zwischengelöteten Chip.
Diese Standlichter gibt es zu kaufen, wenn du es einschaltest ist es weiß, wenn du es dann ausschaltest und gleich wieder einschaltest wird es z.B. violett, lässt du es länger als 2-3 Sekunden aus und schaltest es dann wieder ein bleibt es weiß.
Das ganze sind 3 LEDs die auf einen Chip gelötet sind und eben auf dem passenden Sockel.
Musst halt wissen ob du einen Glas- oder Metallsockel brauchst, somit dürfte es auch keine Probleme geben.
Eintragung ist somit unnütz da es ja weiß ist und sowieso niemand bemerkt.
Wenn die Rennleitung kommt, schaltest es einfach 2 sekunden aus und wieder an, schon ist es wieder weiß :mua

Gibt es natürlich auch in anderen Farben, orange wird leider schwierig sein, da es keine orangenen LEDs gibt, glaub ich ?(
Das ganze gäbe es dann auch in Flasher bzw. Strobo Ausführung usw.

Schau einfach mal in meine Gallerie da siehste mein UV-Standlicht

Hoffe ich konnte helfen

MfG

ArachnoVobicA
PVR
 
K

Kim

Gast im Fordboard
Bleibt nur noch anzumerken, daß die Dinger trotz allem verboten sind, auch wenn man damit besser unterwegs ist, wie mit anderen ...
 

ArachnoVobicA

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Wieso verboten, der Paragraph schlag mich tot sagt nur aus, das standlicht weiß sein muss und das ist es ja trotz alledem, man kann es halt umschalten, aber damit fährst du ja nicht rum.

So hab ich das zumindest verstanden.

MfG
ArachnoVobicA
 

Micky

Superposter
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Original von ArachnoVobicA
Wieso verboten, der Paragraph schlag mich tot sagt nur aus, das standlicht weiß sein muss und das ist es ja trotz alledem, man kann es halt umschalten, aber damit fährst du ja nicht rum.

So hab ich das zumindest verstanden.

MfG
ArachnoVobicA

Erstmal heisst das Standlicht: Begrenzungsleuchte... ;)

Dann kläre ich dich mal etwas auf:

StVZO: §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
...

Da ich nicht davon ausgehe, dass die mehrfahrbigen LEDs "als zulässig erklärt" worden sind sind sie verboten!

Auch wenn die LEDs mal weiss, mal bunt leuchten ist es eine Veränderung der lichttechnischen Anlage und kann, streng genommen, zum Erlöschen der Betriebserlaubniss führen!!!
Wenn du möchtest kann ich dir die entsprechenden Gesetzestexte auch posten ;)


Der Gesetzestext zu den Begrenzungsleuchten lautet:
StVZO: §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen...
...


@Scary_Lion
Bist du ganz sicher, dass es oranges Standlicht war?
Der neue 7er BMW hat serienmässig im Hauptscheinwerfergehäuse orange Seitenbegrenzungsleuchten... ;)


Aber deine grundsätzliche Frage ist ja beantwortet und um evtl. Ärger zu umgehen schliesse ich diesen Threat.
Wenn jemand noch Fragen dazu oder ein Problem mit der Schliessung dieses Threates hat, kann er mich gerne per PN anschreiben.
 
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